Taunussteiner Energiewende

AKTE - ArbeitsKreis Taunussteiner Energiewende

Nach­trag zum dreis­ten Mani­pu­la­ti­ons­ver­such der CDU/​FWG/​FDP in Tau­nus­stein per Ver­hin­de­rungs­be­schluss die Wind­kraft zu kippen

[sin­gl­epic id=3 w=320 h=240 float=right]Der Beschluss der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung Tau­nus­stein zur Wind­kraft vom 18.4.2013 ist eine kurio­se Mischung aus Oppor­tu­nis­mus, Ver­ant­wor­tungs­lo­sig­keit und ange­kün­dig­ter Rechts­beu­gung. Wir rufen alle Men­schen aus Poli­tik und Zivil­ge­sell­schaft auf, die­sen dreis­ten Ver­such einer geziel­ten Ver­hin­de­rungs­pla­nung für Wind­kraft­an­la­gen zum Schei­tern zu bringen.

Als Begrün­dung für den Aus­stieg aus der wei­te­ren Prü­fung des Wind­kraft­pro­jek­tes auf dem Tau­nus­kamm wird ange­führt, dass im Ergeb­nis der seit April 2012 begon­ne­nen Prü­fung“ das Vor­ha­ben nicht rea­li­sier­bar“ sei und nicht im Inter­es­se einer erfolg­rei­chen Wei­ter­ent­wick­lung der Stadt Tau­nus­stein“ liege.

Bei der wahl­los aus der Luft gegrif­fe­nen Behaup­tung, die Wind­kraft­an­la­gen sei­en aus wirt­schaft­li­chen Grün­den nicht rea­li­sier­bar, hof­fen die Antrags­stel­ler offen­bar auf die sug­ge­rie­ren­de Wir­kung von Paro­len und die von Ret­tet den Tau­nus­kamm“ ver­brei­te­ten Res­sen­ti­ments gegen die Wind­kraft­bran­che. Doch es gehört schon eine gro­ße Por­ti­on Unver­fro­ren­heit dazu, vor dem Abschluss der Pla­nun­gen und dem Ergeb­nis der Aus­schrei­bung eine sol­che Behaup­tung aus dem Nichts her­bei zu zau­bern. Um dies tun zu kön­nen ist man offen­bar bereit, auch offen­sicht­li­che Wider­sprü­che in der eige­nen Argu­men­ta­ti­on zu igno­rie­ren. Denn wenn sich nach dem Ergeb­nis der Prü­fung her­aus­stel­len wür­de, dass die Wind­kraft­an­la­gen nicht wirt­schaft­lich wären, dann wür­den sich natür­lich weder die Stadt Tau­nus­stein noch die Stadt Wies­ba­den und ESWE für das Pro­jekt ent­schei­den. Ange­sichts der guten Wind­ver­hält­nis­se auf dem Tau­nus­kamm ist es aber viel wahr­schein­li­cher, dass der Stadt Tau­nus­stein mit die­ser Ent­schei­dung Mil­lio­nen­er­trä­ge entgehen.

Dar­über hin­aus ist es erstaun­lich, wenn die Antrag­stel­ler CDU, FDP und FWG zu wis­sen behaup­ten, dass die Errich­tung der Wind­kraft­an­la­gen nicht landschafts‑, öko­lo­gie- und sozi­al­ver­träg­lich sei und der Ent­wick­lung von Tau­nus­stein ent­ge­gen­stün­de. Wenn eine Grup­pe ahnungs­lo­ser Lai­en meint, nach kur­zer inter­ner Bera­tung mehr zu wis­sen als die zahl­rei­chen, mit der Prü­fung des Vor­ha­bens beauf­trag­ten Exper­ten, dann ist dies lei­der auch eine Aus­sa­ge über die poli­ti­sche Glaub­wür­dig­keit die­ser Parteien.

Die ange­streb­te Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans für den Bereich des Tau­nus­kamms, noch dazu in Ver­bin­dung mit der Erstel­lung eines Bebau­ungs­pla­nes für die­ses Gebiet, erfüllt ganz offen­sicht­lich den Tat­be­stand einer Ver­hin­de­rungs­pla­nung. Einen Bebau­ungs­plan für die Aus­wei­sung eines nicht bebau­ba­ren Loka­len Grün­zugs“ im Außen­be­reich auf­zu­stel­len, das heißt also einen Pla­nungs­pro­zess anzu­stre­ben um etwas so zu las­sen wie es ist, ist ein bau­pla­ne­ri­scher Wider­spruch, der nur im Zusam­men­hang mit einer Ver­hin­de­rungs­pla­nung über­haupt Sinn macht. Aus Sicht der Antrag­stel­ler ist die­ser Trick jedoch not­wen­dig, um eine kurz­fris­tig grei­fen­de Ver­än­de­rungs­sper­re beschlie­ßen zu kön­nen, was bei einer allei­ni­gen Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes nicht mög­lich wäre.

All die­se pla­ne­ri­schen Kaprio­len sind nicht nur juris­tisch höchst frag­wür­dig, son­dern kos­ten den Tau­nus­stei­ner Bür­ger auch eine Men­ge Geld. Dar­über hin­aus ent­fal­len die zukünf­ti­gen Ein­nah­men aus dem Betrieb der Wind­kraft­an­la­gen. Ins­ge­samt also ein teu­res Unter­fan­gen, mit dem sich die CDU ihre Wahl­chan­ce bei der Bür­ger­meis­ter­wahl auf Kos­ten der Steu­er­zah­ler zu ver­bes­sern sucht. Denn ein ande­res Wind­kraft­pro­jekt in Zusam­men­ar­beit mit Gemein­den im Rhein­gau-Tau­nus­kreis oder gar einem ande­ren Land­kreis ist rei­ne Fik­ti­on. Wie­so soll­te eine ande­re Gemein­de bei der Errich­tung von Wind­kraft­an­la­gen auf ihrer Gemar­kung mit Tau­nus­stein koope­rie­ren? Und was könn­te Tau­nus­stein über­haupt Sinn­vol­les zu einem sol­chen Vor­ha­ben beitragen?

Die­ser Vor­schlag ist unrea­lis­tisch und war ver­mut­lich auch nicht ernst gemeint, son­dern soll­te in der Öffent­lich­keit nur die Schutz­be­haup­tung unter­stüt­zen, man sei in Wirk­lich­keit ja gar nicht gegen die Wind­ener­gie, nur halt nicht auf dem Taunuskamm.

Mit welch vor­sätz­li­chem Mani­pu­la­ti­ons­wil­le die­ses Vor­ha­ben durch­ge­drückt wur­de, ist noch an zwei wei­te­ren Begrün­dun­gen des Antrags abzu­le­sen. Dar­in wird davon gespro­chen, dass der Antrag nach einem umfas­sen­den Pro­zess der Bür­ger­be­tei­li­gung“ zustan­de gekom­men sei, und dass der Aus­stieg aus der Wind­kraft­nut­zung am Tau­nus­kamm einem brei­ten Bevöl­ke­rungs­wunsch“ ent­spre­che. In Wirk­lich­keit kann von einer Bür­ger­be­tei­li­gung bei die­ser ein­sa­men Ent­schei­dung von CDU, FWG und FDP kei­ne Rede sein. Nach­dem die Bür­ger von den unver­schäm­ten Lügen­mär­chen von Ret­tet-den-Tau­nus­kamm ver­un­si­chert wur­den, ist in der Bevöl­ke­rung allen­falls ein Wunsch nach mehr und bes­se­rer Infor­ma­ti­on auszumachen.

Uner­träg­lich ist es auch, wenn Tau­nus­stei­ner Kom­mu­nal­po­li­ti­ker ver­su­chen, sich zu Exper­ten der Ener­gie­wen­de auf­schwin­gen. Man hal­te es wegen feh­len­der Grund­last­fä­hig­keit der erneu­er­ba­ren Ener­gien und feh­len­der Spei­cher­mög­lich­kei­ten nicht für sinn­voll, zusätz­li­che Wind­kraft­an­la­gen auf­zu­stel­len, wird in der Begrün­dung zum Antrag fabu­liert. Wenn die­se Stadt­ver­ord­ne­ten schon nicht wis­sen wovon sie eigent­lich reden, dann soll­ten sie wenigs­tens die Vor­ga­ben ihrer eige­nen Bun­des- und Lan­des­re­gie­rung berück­sich­ti­gen. Für die­se ist die Wind­ener­gie selbst­ver­ständ­lich ein unver­zicht­ba­rer Bau­stein der Ener­gie­wen­de und es wer­den dort kei­ne fach­li­chen Grün­de geäu­ßert, war­um im Moment auf die Errich­tung neu­er Anla­gen ver­zich­tet wer­den sollte.

Ange­sichts all die­ser dilet­tan­ti­schen Mani­pu­la­ti­ons­ver­su­che ist das Mot­to des Antrags Die Ener­gie­wen­de in Tau­nus­stein klug gestal­ten“ ein unglaub­li­cher Hohn.

Daher rufen wir alle Bür­ger auf, sich für die Ener­gie­wen­de ein­zu­set­zen und mit­zu­wir­ken, dass die Inhal­te die­ses Antrags nicht in die Rea­li­tät umge­setzt werden.

Dem dreis­ten Mani­pu­la­ti­ons­ver­such der Tau­nus­stei­ner entgegenwirken:
Den Ver­hin­de­rungs­be­schluss der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung rück­gän­gig machen!