Taunussteiner Energiewende

AKTE - ArbeitsKreis Taunussteiner Energiewende

Daten­schutz­er­klä­rung

Coo­kies →

Daten­schutz­er­klä­rung

Wir freu­en uns sehr über Ihr Inter­es­se an unse­rer Initia­ti­ve. Daten­schutz hat einen beson­ders hohen Stel­len­wert für die AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de. Eine Nut­zung der Inter­net­sei­ten der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de ist grund­sätz­lich ohne jede Anga­be per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten mög­lich. Sofern eine betrof­fe­ne Per­son beson­de­re Ser­vices unse­rer Inter­net­sei­te in Anspruch neh­men möch­te, könn­te jedoch eine Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­der­lich wer­den. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­der­lich und besteht für eine sol­che Ver­ar­bei­tung kei­ne gesetz­li­che Grund­la­ge, holen wir gene­rell eine Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son ein.

Die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, bei­spiels­wei­se des Namens, der Anschrift, E‑Mail-Adres­se oder Tele­fon­num­mer einer betrof­fe­nen Per­son, erfolgt stets im Ein­klang mit der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung und in Über­ein­stim­mung mit den für die AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de gel­ten­den lan­des­spe­zi­fi­schen Daten­schutz­be­stim­mun­gen. Mit­tels die­ser Daten­schutz­er­klä­rung möch­te unser Arbeits­kreis die Öffent­lich­keit über Art, Umfang und Zweck der von uns erho­be­nen, genutz­ten und ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten infor­mie­ren. Fer­ner wer­den betrof­fe­ne Per­so­nen mit­tels die­ser Daten­schutz­er­klä­rung über die ihnen zuste­hen­den Rech­te aufgeklärt.

Die AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de hat als für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­cher zahl­rei­che tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men umge­setzt, um einen mög­lichst lücken­lo­sen Schutz der über die­se Inter­net­sei­te ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sicher­zu­stel­len. Den­noch kön­nen Inter­net­ba­sier­te Daten­über­tra­gun­gen grund­sätz­lich Sicher­heits­lü­cken auf­wei­sen, sodass ein abso­lu­ter Schutz nicht gewähr­leis­tet wer­den kann. Aus die­sem Grund steht es jeder betrof­fe­nen Per­son frei, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten auch auf alter­na­ti­ven Wegen, bei­spiels­wei­se tele­fo­nisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffs­be­stim­mun­gen

Die Daten­schutz­er­klä­rung der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de beruht auf den Begriff­lich­kei­ten, die durch den Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber beim Erlass der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO) ver­wen­det wur­den. Unse­re Daten­schutz­er­klä­rung soll sowohl für die Öffent­lich­keit als auch für unse­re Kun­den und Geschäfts­part­ner ein­fach les­bar und ver­ständ­lich sein. Um dies zu gewähr­leis­ten, möch­ten wir vor­ab die ver­wen­de­ten Begriff­lich­kei­ten erläutern.

Wir ver­wen­den in die­ser Daten­schutz­er­klä­rung unter ande­rem die fol­gen­den Begriffe:

  • a) per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten

    Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten sind alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf eine iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re natür­li­che Per­son (im Fol­gen­den betrof­fe­ne Per­son“) bezie­hen. Als iden­ti­fi­zier­bar wird eine natür­li­che Per­son ange­se­hen, die direkt oder indi­rekt, ins­be­son­de­re mit­tels Zuord­nung zu einer Ken­nung wie einem Namen, zu einer Kenn­num­mer, zu Stand­ort­da­ten, zu einer Online-Ken­nung oder zu einem oder meh­re­ren beson­de­ren Merk­ma­len, die Aus­druck der phy­si­schen, phy­sio­lo­gi­schen, gene­ti­schen, psy­chi­schen, wirt­schaft­li­chen, kul­tu­rel­len oder sozia­len Iden­ti­tät die­ser natür­li­chen Per­son sind, iden­ti­fi­ziert wer­den kann.

  • b) betrof­fe­ne Person

    Betrof­fe­ne Per­son ist jede iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re natür­li­che Per­son, deren per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ver­ar­bei­tet werden.

  • c) Ver­ar­bei­tung

    Ver­ar­bei­tung ist jeder mit oder ohne Hil­fe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­ge­führ­te Vor­gang oder jede sol­che Vor­gangs­rei­he im Zusam­men­hang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wie das Erhe­ben, das Erfas­sen, die Orga­ni­sa­ti­on, das Ord­nen, die Spei­che­rung, die Anpas­sung oder Ver­än­de­rung, das Aus­le­sen, das Abfra­gen, die Ver­wen­dung, die Offen­le­gung durch Über­mitt­lung, Ver­brei­tung oder eine ande­re Form der Bereit­stel­lung, den Abgleich oder die Ver­knüp­fung, die Ein­schrän­kung, das Löschen oder die Vernichtung.

  • d) Ein­schrän­kung der Verarbeitung

    Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ist die Mar­kie­rung gespei­cher­ter per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten mit dem Ziel, ihre künf­ti­ge Ver­ar­bei­tung einzuschränken.

  • e) Pro­fil­ing

    Pro­fil­ing ist jede Art der auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die dar­in besteht, dass die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­wen­det wer­den, um bestimm­te per­sön­li­che Aspek­te, die sich auf eine natür­li­che Per­son bezie­hen, zu bewer­ten, ins­be­son­de­re, um Aspek­te bezüg­lich Arbeits­leis­tung, wirt­schaft­li­cher Lage, Gesund­heit, per­sön­li­cher Vor­lie­ben, Inter­es­sen, Zuver­läs­sig­keit, Ver­hal­ten, Auf­ent­halts­ort oder Orts­wech­sel die­ser natür­li­chen Per­son zu ana­ly­sie­ren oder vorherzusagen.

  • f) Pseud­ony­mi­sie­rung

    Pseud­ony­mi­sie­rung ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in einer Wei­se, auf wel­che die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ohne Hin­zu­zie­hung zusätz­li­cher Infor­ma­tio­nen nicht mehr einer spe­zi­fi­schen betrof­fe­nen Per­son zuge­ord­net wer­den kön­nen, sofern die­se zusätz­li­chen Infor­ma­tio­nen geson­dert auf­be­wahrt wer­den und tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men unter­lie­gen, die gewähr­leis­ten, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht einer iden­ti­fi­zier­ten oder iden­ti­fi­zier­ba­ren natür­li­chen Per­son zuge­wie­sen werden.

  • g) Ver­ant­wort­li­cher oder für die Ver­ar­bei­tung Verantwortlicher

    Ver­ant­wort­li­cher oder für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­cher ist die natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behör­de, Ein­rich­tung oder ande­re Stel­le, die allein oder gemein­sam mit ande­ren über die Zwe­cke und Mit­tel der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ent­schei­det. Sind die Zwe­cke und Mit­tel die­ser Ver­ar­bei­tung durch das Uni­ons­recht oder das Recht der Mit­glied­staa­ten vor­ge­ge­ben, so kann der Ver­ant­wort­li­che bezie­hungs­wei­se kön­nen die bestimm­ten Kri­te­ri­en sei­ner Benen­nung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten vor­ge­se­hen werden.

  • h) Auf­trags­ver­ar­bei­ter

    Auf­trags­ver­ar­bei­ter ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behör­de, Ein­rich­tung oder ande­re Stel­le, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Auf­trag des Ver­ant­wort­li­chen verarbeitet.

  • i) Emp­fän­ger

    Emp­fän­ger ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behör­de, Ein­rich­tung oder ande­re Stel­le, der per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten offen­ge­legt wer­den, unab­hän­gig davon, ob es sich bei ihr um einen Drit­ten han­delt oder nicht. Behör­den, die im Rah­men eines bestimm­ten Unter­su­chungs­auf­trags nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten mög­li­cher­wei­se per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten erhal­ten, gel­ten jedoch nicht als Empfänger.

  • j) Drit­ter

    Drit­ter ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, Behör­de, Ein­rich­tung oder ande­re Stel­le außer der betrof­fe­nen Per­son, dem Ver­ant­wort­li­chen, dem Auf­trags­ver­ar­bei­ter und den Per­so­nen, die unter der unmit­tel­ba­ren Ver­ant­wor­tung des Ver­ant­wort­li­chen oder des Auf­trags­ver­ar­bei­ters befugt sind, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu verarbeiten.

  • k) Ein­wil­li­gung

    Ein­wil­li­gung ist jede von der betrof­fe­nen Per­son frei­wil­lig für den bestimm­ten Fall in infor­mier­ter Wei­se und unmiss­ver­ständ­lich abge­ge­be­ne Wil­lens­be­kun­dung in Form einer Erklä­rung oder einer sons­ti­gen ein­deu­ti­gen bestä­ti­gen­den Hand­lung, mit der die betrof­fe­ne Per­son zu ver­ste­hen gibt, dass sie mit der Ver­ar­bei­tung der sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ein­ver­stan­den ist.

2. Name und Anschrift des für die Ver­ar­bei­tung Verantwortlichen

Ver­ant­wort­li­cher im Sin­ne der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung, sons­ti­ger in den Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Uni­on gel­ten­den Daten­schutz­ge­set­ze und ande­rer Bestim­mun­gen mit daten­schutz­recht­li­chem Cha­rak­ter ist die:

AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Energiewende

Am Ehren­mal 17

65232 Tau­nus­stein

D

Tel.: 06128 6093974

E‑Mail: mail@taunussteiner-energiewende.de

Web­site: www.taunussteiner-energiewende.de

3. Coo­kies

Die Inter­net­sei­ten der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de ver­wen­den Coo­kies. Coo­kies sind Text­da­tei­en, wel­che über einen Inter­net­brow­ser auf einem Com­pu­ter­sys­tem abge­legt und gespei­chert werden.

Zahl­rei­che Inter­net­sei­ten und Ser­ver ver­wen­den Coo­kies. Vie­le Coo­kies ent­hal­ten eine soge­nann­te Coo­kie-ID. Eine Coo­kie-ID ist eine ein­deu­ti­ge Ken­nung des Coo­kies. Sie besteht aus einer Zei­chen­fol­ge, durch wel­che Inter­net­sei­ten und Ser­ver dem kon­kre­ten Inter­net­brow­ser zuge­ord­net wer­den kön­nen, in dem das Coo­kie gespei­chert wur­de. Dies ermög­licht es den besuch­ten Inter­net­sei­ten und Ser­vern, den indi­vi­du­el­len Brow­ser der betrof­fe­nen Per­son von ande­ren Inter­net­brow­sern, die ande­re Coo­kies ent­hal­ten, zu unter­schei­den. Ein bestimm­ter Inter­net­brow­ser kann über die ein­deu­ti­ge Coo­kie-ID wie­der­erkannt und iden­ti­fi­ziert werden.

Durch den Ein­satz von Coo­kies kann die AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de den Nut­zern die­ser Inter­net­sei­te nut­zer­freund­li­che­re Ser­vices bereit­stel­len, die ohne die Coo­kie-Set­zung nicht mög­lich wären.

Mit­tels eines Coo­kies kön­nen die Infor­ma­tio­nen und Ange­bo­te auf unse­rer Inter­net­sei­te im Sin­ne des Benut­zers opti­miert wer­den. Coo­kies ermög­li­chen uns, wie bereits erwähnt, die Benut­zer unse­rer Inter­net­sei­te wie­der­zu­er­ken­nen. Zweck die­ser Wie­der­erken­nung ist es, den Nut­zern die Ver­wen­dung unse­rer Inter­net­sei­te zu erleich­tern. Der Benut­zer einer Inter­net­sei­te, die Coo­kies ver­wen­det, muss bei­spiels­wei­se nicht bei jedem Besuch der Inter­net­sei­te erneut sei­ne Zugangs­da­ten ein­ge­ben, weil dies von der Inter­net­sei­te und dem auf dem Com­pu­ter­sys­tem des Benut­zers abge­leg­ten Coo­kie über­nom­men wird. Ein wei­te­res Bei­spiel ist das Coo­kie eines Waren­kor­bes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Arti­kel, die ein Kun­de in den vir­tu­el­len Waren­korb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betrof­fe­ne Per­son kann die Set­zung von Coo­kies durch unse­re Inter­net­sei­te jeder­zeit mit­tels einer ent­spre­chen­den Ein­stel­lung des genutz­ten Inter­net­brow­sers ver­hin­dern und damit der Set­zung von Coo­kies dau­er­haft wider­spre­chen. Fer­ner kön­nen bereits gesetz­te Coo­kies jeder­zeit über einen Inter­net­brow­ser oder ande­re Soft­ware­pro­gram­me gelöscht wer­den. Dies ist in allen gän­gi­gen Inter­net­brow­sern mög­lich. Deak­ti­viert die betrof­fe­ne Per­son die Set­zung von Coo­kies in dem genutz­ten Inter­net­brow­ser, sind unter Umstän­den nicht alle Funk­tio­nen unse­rer Inter­net­sei­te voll­um­fäng­lich nutzbar.

4. Erfas­sung von all­ge­mei­nen Daten und Informationen

Die Inter­net­sei­te der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de erfasst mit jedem Auf­ruf der Inter­net­sei­te durch eine betrof­fe­ne Per­son oder ein auto­ma­ti­sier­tes Sys­tem eine Rei­he von all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen. Die­se all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen wer­den in den Log­files des Ser­vers gespei­chert. Erfasst wer­den kön­nen die (1) ver­wen­de­ten Brow­ser­ty­pen und Ver­sio­nen, (2) das vom zugrei­fen­den Sys­tem ver­wen­de­te Betriebs­sys­tem, (3) die Inter­net­sei­te, von wel­cher ein zugrei­fen­des Sys­tem auf unse­re Inter­net­sei­te gelangt (soge­nann­te Refer­rer), (4) die Unter­web­sei­ten, wel­che über ein zugrei­fen­des Sys­tem auf unse­rer Inter­net­sei­te ange­steu­ert wer­den, (5) das Datum und die Uhr­zeit eines Zugriffs auf die Inter­net­sei­te, (6) eine Inter­net-Pro­to­koll-Adres­se (IP-Adres­se), (7) der Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der des zugrei­fen­den Sys­tems und (8) sons­ti­ge ähn­li­che Daten und Infor­ma­tio­nen, die der Gefah­ren­ab­wehr im Fal­le von Angrif­fen auf unse­re infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­te­me dienen.

Bei der Nut­zung die­ser all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen zieht die AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de kei­ne Rück­schlüs­se auf die betrof­fe­ne Per­son. Die­se Infor­ma­tio­nen wer­den viel­mehr benö­tigt, um (1) die Inhal­te unse­rer Inter­net­sei­te kor­rekt aus­zu­lie­fern, (2) die Inhal­te unse­rer Inter­net­sei­te sowie die Wer­bung für die­se zu opti­mie­ren, (3) die dau­er­haf­te Funk­ti­ons­fä­hig­keit unse­rer infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­te­me und der Tech­nik unse­rer Inter­net­sei­te zu gewähr­leis­ten sowie (4) um Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den im Fal­le eines Cyber­an­grif­fes die zur Straf­ver­fol­gung not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len. Die­se anonym erho­be­nen Daten und Infor­ma­tio­nen wer­den durch die AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de daher einer­seits sta­tis­tisch und fer­ner mit dem Ziel aus­ge­wer­tet, den Daten­schutz und die Daten­si­cher­heit in unse­rem Arbeits­kreis zu erhö­hen, um letzt­lich ein opti­ma­les Schutz­ni­veau für die von uns ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sicher­zu­stel­len. Die anony­men Daten der Ser­ver-Log­files wer­den getrennt von allen durch eine betrof­fe­ne Per­son ange­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespeichert.

5. Abon­ne­ment unse­res Newsletters

Auf der Inter­net­sei­te der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de wird den Benut­zern die Mög­lich­keit ein­ge­räumt, den News­let­ter unse­res Arbeits­krei­ses zu abon­nie­ren. Wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bei der Bestel­lung des News­let­ters an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, ergibt sich aus der hier­zu ver­wen­de­ten Eingabemaske.

Die AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de infor­miert ihre Kun­den und Geschäfts­part­ner in regel­mä­ßi­gen Abstän­den im Wege eines News­let­ters über Ange­bo­te des Arbeits­krei­ses. Der News­let­ter unse­res Arbeits­krei­ses kann von der betrof­fe­nen Per­son grund­sätz­lich nur dann emp­fan­gen wer­den, wenn (1) die betrof­fe­ne Per­son über eine gül­ti­ge E‑Mail-Adres­se ver­fügt und (2) die betrof­fe­ne Per­son sich für den News­let­ter­ver­sand regis­triert. An die von einer betrof­fe­nen Per­son erst­ma­lig für den News­let­ter­ver­sand ein­ge­tra­ge­ne E‑Mail-Adres­se wird aus recht­li­chen Grün­den eine Bestä­ti­gungs­mail im Dou­ble-Opt-In-Ver­fah­ren ver­sen­det. Die­se Bestä­ti­gungs­mail dient der Über­prü­fung, ob der Inha­ber der E‑Mail-Adres­se als betrof­fe­ne Per­son den Emp­fang des News­let­ters auto­ri­siert hat.

Bei der Anmel­dung zum News­let­ter spei­chern wir fer­ner die vom Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der (ISP) ver­ge­be­ne IP-Adres­se des von der betrof­fe­nen Per­son zum Zeit­punkt der Anmel­dung ver­wen­de­ten Com­pu­ter­sys­tems sowie das Datum und die Uhr­zeit der Anmel­dung. Die Erhe­bung die­ser Daten ist erfor­der­lich, um den(möglichen) Miss­brauch der E‑Mail-Adres­se einer betrof­fe­nen Per­son zu einem spä­te­ren Zeit­punkt nach­voll­zie­hen zu kön­nen und dient des­halb der recht­li­chen Absi­che­rung des für die Ver­ar­bei­tung Verantwortlichen.

Die im Rah­men einer Anmel­dung zum News­let­ter erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den aus­schließ­lich zum Ver­sand unse­res News­let­ters ver­wen­det. Fer­ner könn­ten Abon­nen­ten des News­let­ters per E‑Mail infor­miert wer­den, sofern dies für den Betrieb des News­let­ter-Diens­tes oder eine dies­be­züg­li­che Regis­trie­rung erfor­der­lich ist, wie dies im Fal­le von Ände­run­gen am News­let­ter­an­ge­bot oder bei der Ver­än­de­rung der tech­ni­schen Gege­ben­hei­ten der Fall sein könn­te. Es erfolgt kei­ne Wei­ter­ga­be der im Rah­men des News­let­ter-Diens­tes erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Drit­te. Das Abon­ne­ment unse­res News­let­ters kann durch die betrof­fe­ne Per­son jeder­zeit gekün­digt wer­den. Die Ein­wil­li­gung in die Spei­che­rung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die die betrof­fe­ne Per­son uns für den News­let­ter­ver­sand erteilt hat, kann jeder­zeit wider­ru­fen wer­den. Zum Zwe­cke des Wider­rufs der Ein­wil­li­gung fin­det sich in jedem News­let­ter ein ent­spre­chen­der Link. Fer­ner besteht die Mög­lich­keit, sich jeder­zeit auch direkt auf der Inter­net­sei­te des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen vom News­let­ter­ver­sand abzu­mel­den oder dies dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen auf ande­re Wei­se mitzuteilen.

6. News­let­ter-Track­ing

Die News­let­ter der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de ent­hal­ten soge­nann­te Zähl­pi­xel. Ein Zähl­pi­xel ist eine Minia­tur­gra­fik, die in sol­che E‑Mails ein­ge­bet­tet wird, wel­che im HTML-For­mat ver­sen­det wer­den, um eine Log­da­tei-Auf­zeich­nung und eine Log­da­tei-Ana­ly­se zu ermög­li­chen. Dadurch kann eine sta­tis­ti­sche Aus­wer­tung des Erfol­ges oder Miss­erfol­ges von Online-Mar­ke­ting-Kam­pa­gnen durch­ge­führt wer­den. Anhand des ein­ge­bet­te­ten Zähl­pi­xels kann die AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de erken­nen, ob und wann eine E‑Mail von einer betrof­fe­nen Per­son geöff­net wur­de und wel­che in der E‑Mail befind­li­chen Links von der betrof­fe­nen Per­son auf­ge­ru­fen wurden.

Sol­che über die in den News­let­tern ent­hal­te­nen Zähl­pi­xel erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wer­den von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen gespei­chert und aus­ge­wer­tet, um den News­let­ter­ver­sand zu opti­mie­ren und den Inhalt zukünf­ti­ger News­let­ter noch bes­ser den Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son anzu­pas­sen. Die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den nicht an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben. Betrof­fe­ne Per­so­nen sind jeder­zeit berech­tigt, die dies­be­züg­li­che geson­der­te, über das Dou­ble-Opt-In-Ver­fah­ren abge­ge­be­ne Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung zu wider­ru­fen. Nach einem Wider­ruf wer­den die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen gelöscht. Eine Abmel­dung vom Erhalt des News­let­ters deu­tet die AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de auto­ma­tisch als Widerruf.

7. Kon­takt­mög­lich­keit über die Internetseite

Die Inter­net­sei­te der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de ent­hält auf­grund von gesetz­li­chen Vor­schrif­ten Anga­ben, die eine schnel­le elek­tro­ni­sche Kon­takt­auf­nah­me zu unse­rem Arbeits­kreis sowie eine unmit­tel­ba­re Kom­mu­ni­ka­ti­on mit uns ermög­li­chen, was eben­falls eine all­ge­mei­ne Adres­se der soge­nann­ten elek­tro­ni­schen Post (E‑Mail-Adres­se) umfasst. Sofern eine betrof­fe­ne Per­son per E‑Mail oder über ein Kon­takt­for­mu­lar den Kon­takt mit dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen auf­nimmt, wer­den die von der betrof­fe­nen Per­son über­mit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten auto­ma­tisch gespei­chert. Sol­che auf frei­wil­li­ger Basis von einer betrof­fe­nen Per­son an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen über­mit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den für Zwe­cke der Bear­bei­tung oder der Kon­takt­auf­nah­me zur betrof­fe­nen Per­son gespei­chert. Es erfolgt kei­ne Wei­ter­ga­be die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Dritte.

8. Rou­ti­ne­mä­ßi­ge Löschung und Sper­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che ver­ar­bei­tet und spei­chert per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der betrof­fe­nen Per­son nur für den Zeit­raum, der zur Errei­chung des Spei­che­rungs­zwecks erfor­der­lich ist oder sofern dies durch den Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einen ande­ren Gesetz­ge­ber in Geset­zen oder Vor­schrif­ten, wel­chen der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, vor­ge­se­hen wurde.

Ent­fällt der Spei­che­rungs­zweck oder läuft eine vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einem ande­ren zustän­di­gen Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­be­ne Spei­cher­frist ab, wer­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten rou­ti­ne­mä­ßig und ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten gesperrt oder gelöscht.

9. Rech­te der betrof­fe­nen Person

  • a) Recht auf Bestätigung

    Jede betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ein­ge­räum­te Recht, von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen eine Bestä­ti­gung dar­über zu ver­lan­gen, ob sie betref­fen­de per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den. Möch­te eine betrof­fe­ne Per­son die­ses Bestä­ti­gungs­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an unse­ren Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

  • b) Recht auf Auskunft

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, jeder­zeit von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen unent­gelt­li­che Aus­kunft über die zu sei­ner Per­son gespei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und eine Kopie die­ser Aus­kunft zu erhal­ten. Fer­ner hat der Euro­päi­sche Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber der betrof­fe­nen Per­son Aus­kunft über fol­gen­de Infor­ma­tio­nen zugestanden:

    • die Ver­ar­bei­tungs­zwe­cke
    • die Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die ver­ar­bei­tet werden
    • die Emp­fän­ger oder Kate­go­rien von Emp­fän­gern, gegen­über denen die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten offen­ge­legt wor­den sind oder noch offen­ge­legt wer­den, ins­be­son­de­re bei Emp­fän­gern in Dritt­län­dern oder bei inter­na­tio­na­len Organisationen
    • falls mög­lich die geplan­te Dau­er, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert wer­den, oder, falls dies nicht mög­lich ist, die Kri­te­ri­en für die Fest­le­gung die­ser Dauer
    • das Bestehen eines Rechts auf Berich­ti­gung oder Löschung der sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung durch den Ver­ant­wort­li­chen oder eines Wider­spruchs­rechts gegen die­se Verarbeitung
    • das Bestehen eines Beschwer­de­rechts bei einer Aufsichtsbehörde
    • wenn die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht bei der betrof­fe­nen Per­son erho­ben wer­den: Alle ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen über die Her­kunft der Daten
    • das Bestehen einer auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dungs­fin­dung ein­schließ­lich Pro­fil­ing gemäß Arti­kel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumin­dest in die­sen Fäl­len — aus­sa­ge­kräf­ti­ge Infor­ma­tio­nen über die invol­vier­te Logik sowie die Trag­wei­te und die ange­streb­ten Aus­wir­kun­gen einer der­ar­ti­gen Ver­ar­bei­tung für die betrof­fe­ne Person

    Fer­ner steht der betrof­fe­nen Per­son ein Aus­kunfts­recht dar­über zu, ob per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten an ein Dritt­land oder an eine inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on über­mit­telt wur­den. Sofern dies der Fall ist, so steht der betrof­fe­nen Per­son im Übri­gen das Recht zu, Aus­kunft über die geeig­ne­ten Garan­tien im Zusam­men­hang mit der Über­mitt­lung zu erhalten.

    Möch­te eine betrof­fe­ne Per­son die­ses Aus­kunfts­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an unse­ren Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

  • c) Recht auf Berichtigung

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, die unver­züg­li­che Berich­ti­gung sie betref­fen­der unrich­ti­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu ver­lan­gen. Fer­ner steht der betrof­fe­nen Per­son das Recht zu, unter Berück­sich­ti­gung der Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung, die Ver­voll­stän­di­gung unvoll­stän­di­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten — auch mit­tels einer ergän­zen­den Erklä­rung — zu verlangen.

    Möch­te eine betrof­fe­ne Per­son die­ses Berich­ti­gungs­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an unse­ren Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

  • d) Recht auf Löschung (Recht auf Ver­ges­sen werden)

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen zu ver­lan­gen, dass die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unver­züg­lich gelöscht wer­den, sofern einer der fol­gen­den Grün­de zutrifft und soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist:

    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den für sol­che Zwe­cke erho­ben oder auf sons­ti­ge Wei­se ver­ar­bei­tet, für wel­che sie nicht mehr not­wen­dig sind.
    • Die betrof­fe­ne Per­son wider­ruft ihre Ein­wil­li­gung, auf die sich die Ver­ar­bei­tung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­sta­be a DS-GVO stütz­te, und es fehlt an einer ander­wei­ti­gen Rechts­grund­la­ge für die Verarbeitung.
    • Die betrof­fe­ne Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein, und es lie­gen kei­ne vor­ran­gi­gen berech­tig­ten Grün­de für die Ver­ar­bei­tung vor, oder die betrof­fe­ne Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein.
    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den unrecht­mä­ßig verarbeitet.
    • Die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten erfor­der­lich, dem der Ver­ant­wort­li­che unterliegt.
    • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den in Bezug auf ange­bo­te­ne Diens­te der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

    Sofern einer der oben genann­ten Grün­de zutrifft und eine betrof­fe­ne Per­son die Löschung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de gespei­chert sind, ver­an­las­sen möch­te, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an unse­ren Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Der Daten­schutz­be­auf­trag­te der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de oder ein ande­rer Mit­ar­bei­ter wird ver­an­las­sen, dass dem Lösch­ver­lan­gen unver­züg­lich nach­ge­kom­men wird.

    Wur­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de öffent­lich gemacht und ist unser Arbeits­kreis als Ver­ant­wort­li­cher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­pflich­tet, so trifft die AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de unter Berück­sich­ti­gung der ver­füg­ba­ren Tech­no­lo­gie und der Imple­men­tie­rungs­kos­ten ange­mes­se­ne Maß­nah­men, auch tech­ni­scher Art, um ande­re für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che, wel­che die ver­öf­fent­lich­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­ten, dar­über in Kennt­nis zu set­zen, dass die betrof­fe­ne Per­son von die­sen ande­ren für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen die Löschung sämt­li­cher Links zu die­sen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder von Kopien oder Repli­ka­tio­nen die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­langt hat, soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist. Der Daten­schutz­be­auf­trag­te der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de oder ein ande­rer Mit­ar­bei­ter wird im Ein­zel­fall das Not­wen­di­ge veranlassen.

  • e) Recht auf Ein­schrän­kung der Verarbeitung

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung zu ver­lan­gen, wenn eine der fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist:

    • Die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wird von der betrof­fe­nen Per­son bestrit­ten, und zwar für eine Dau­er, die es dem Ver­ant­wort­li­chen ermög­licht, die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu überprüfen.
    • Die Ver­ar­bei­tung ist unrecht­mä­ßig, die betrof­fe­ne Per­son lehnt die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ab und ver­langt statt­des­sen die Ein­schrän­kung der Nut­zung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.
    • Der Ver­ant­wort­li­che benö­tigt die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für die Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung nicht län­ger, die betrof­fe­ne Per­son benö­tigt sie jedoch zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechtsansprüchen.
    • Die betrof­fe­ne Per­son hat Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO ein­ge­legt und es steht noch nicht fest, ob die berech­tig­ten Grün­de des Ver­ant­wort­li­chen gegen­über denen der betrof­fe­nen Per­son überwiegen.

    Sofern eine der oben genann­ten Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist und eine betrof­fe­ne Per­son die Ein­schrän­kung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de gespei­chert sind, ver­lan­gen möch­te, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an unse­ren Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Der Daten­schutz­be­auf­trag­te der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de oder ein ande­rer Mit­ar­bei­ter wird die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung veranlassen.

  • f) Recht auf Datenübertragbarkeit

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wel­che durch die betrof­fe­ne Per­son einem Ver­ant­wort­li­chen bereit­ge­stellt wur­den, in einem struk­tu­rier­ten, gän­gi­gen und maschi­nen­les­ba­ren For­mat zu erhal­ten. Sie hat außer­dem das Recht, die­se Daten einem ande­ren Ver­ant­wort­li­chen ohne Behin­de­rung durch den Ver­ant­wort­li­chen, dem die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­ge­stellt wur­den, zu über­mit­teln, sofern die Ver­ar­bei­tung auf der Ein­wil­li­gung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­sta­be a DS-GVO oder auf einem Ver­trag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be b DS-GVO beruht und die Ver­ar­bei­tung mit­hil­fe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren erfolgt, sofern die Ver­ar­bei­tung nicht für die Wahr­neh­mung einer Auf­ga­be erfor­der­lich ist, die im öffent­li­chen Inter­es­se liegt oder in Aus­übung öffent­li­cher Gewalt erfolgt, wel­che dem Ver­ant­wort­li­chen über­tra­gen wurde.

    Fer­ner hat die betrof­fe­ne Per­son bei der Aus­übung ihres Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwir­ken, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten direkt von einem Ver­ant­wort­li­chen an einen ande­ren Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, soweit dies tech­nisch mach­bar ist und sofern hier­von nicht die Rech­te und Frei­hei­ten ande­rer Per­so­nen beein­träch­tigt werden.

    Zur Gel­tend­ma­chung des Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit kann sich die betrof­fe­ne Per­son jeder­zeit an den von der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de bestell­ten Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter wenden.

  • g) Recht auf Widerspruch

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben, jeder­zeit gegen die Ver­ar­bei­tung sie betref­fen­der per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die auf­grund von Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­ben e oder f DS-GVO erfolgt, Wider­spruch ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für ein auf die­se Bestim­mun­gen gestütz­tes Profiling.

    Die AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Fal­le des Wider­spruchs nicht mehr, es sei denn, wir kön­nen zwin­gen­de schutz­wür­di­ge Grün­de für die Ver­ar­bei­tung nach­wei­sen, die den Inter­es­sen, Rech­ten und Frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son über­wie­gen, oder die Ver­ar­bei­tung dient der Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechtsansprüchen.

    Ver­ar­bei­tet die AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, um Direkt­wer­bung zu betrei­ben, so hat die betrof­fe­ne Per­son das Recht, jeder­zeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zum Zwe­cke der­ar­ti­ger Wer­bung ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für das Pro­fil­ing, soweit es mit sol­cher Direkt­wer­bung in Ver­bin­dung steht. Wider­spricht die betrof­fe­ne Per­son gegen­über der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de der Ver­ar­bei­tung für Zwe­cke der Direkt­wer­bung, so wird die AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht mehr für die­se Zwe­cke verarbeiten.

    Zudem hat die betrof­fe­ne Per­son das Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben, gegen die sie betref­fen­de Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die bei der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de zu wis­sen­schaft­li­chen oder his­to­ri­schen For­schungs­zwe­cken oder zu sta­tis­ti­schen Zwe­cken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfol­gen, Wider­spruch ein­zu­le­gen, es sei denn, eine sol­che Ver­ar­bei­tung ist zur Erfül­lung einer im öffent­li­chen Inter­es­se lie­gen­den Auf­ga­be erforderlich.

    Zur Aus­übung des Rechts auf Wider­spruch kann sich die betrof­fe­ne Per­son direkt an den Daten­schutz­be­auf­trag­ten der AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter wen­den. Der betrof­fe­nen Per­son steht es fer­ner frei, im Zusam­men­hang mit der Nut­zung von Diens­ten der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, unge­ach­tet der Richt­li­nie 2002/​58/​EG, ihr Wider­spruchs­recht mit­tels auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­zu­üben, bei denen tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen ver­wen­det werden.

  • h) Auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dun­gen im Ein­zel­fall ein­schließ­lich Profiling

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, nicht einer aus­schließ­lich auf einer auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung — ein­schließ­lich Pro­fil­ing — beru­hen­den Ent­schei­dung unter­wor­fen zu wer­den, die ihr gegen­über recht­li­che Wir­kung ent­fal­tet oder sie in ähn­li­cher Wei­se erheb­lich beein­träch­tigt, sofern die Ent­schei­dung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich ist, oder (2) auf­grund von Rechts­vor­schrif­ten der Uni­on oder der Mit­glied­staa­ten, denen der Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, zuläs­sig ist und die­se Rechts­vor­schrif­ten ange­mes­se­ne Maß­nah­men zur Wah­rung der Rech­te und Frei­hei­ten sowie der berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son ent­hal­ten oder (3) mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son erfolgt.

    Ist die Ent­schei­dung (1) für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich oder (2) erfolgt sie mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son, trifft die AKTE – Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de ange­mes­se­ne Maß­nah­men, um die Rech­te und Frei­hei­ten sowie die berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son zu wah­ren, wozu min­des­tens das Recht auf Erwir­kung des Ein­grei­fens einer Per­son sei­tens des Ver­ant­wort­li­chen, auf Dar­le­gung des eige­nen Stand­punkts und auf Anfech­tung der Ent­schei­dung gehört.

    Möch­te die betrof­fe­ne Per­son Rech­te mit Bezug auf auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dun­gen gel­tend machen, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an unse­ren Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

  • i) Recht auf Wider­ruf einer daten­schutz­recht­li­chen Einwilligung

    Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fe­ne Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewähr­te Recht, eine Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten jeder­zeit zu widerrufen.

    Möch­te die betrof­fe­ne Per­son ihr Recht auf Wider­ruf einer Ein­wil­li­gung gel­tend machen, kann sie sich hier­zu jeder­zeit an unse­ren Daten­schutz­be­auf­trag­ten oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

10. Daten­schutz­be­stim­mun­gen zu Ein­satz und Ver­wen­dung von AddThis

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che hat auf die­ser Inter­net­sei­te Kom­po­nen­ten des Arbeits­krei­ses AddThis inte­griert. AddThis ist ein soge­nann­ter Book­mar­king-Pro­vi­der. Der Dienst ermög­licht ein ver­ein­fach­tes Book­mar­ken von Inter­net­sei­ten über But­tons. Durch ein Über­fah­ren der AddThis-Kom­po­nen­te mit der Maus oder durch Ankli­cken mit die­ser wird eine Lis­te mit Book­mar­king- und Sha­ring­ser­vices ange­zeigt. AddThis ist auf über 15 Mil­lio­nen Inter­net­sei­ten im Ein­satz, und die But­tons wer­den nach den Anga­ben der Betrei­ber­ge­sell­schaft über 20 Mil­li­ar­den Mal jähr­lich angezeigt.

Betrei­ber­ge­sell­schaft von AddThis ist die Fir­ma AddThis, Inc. 1595 Spring Hill Road, Suite 300, Vien­na, VA 22182, USA.

Durch jeden Auf­ruf einer der Ein­zel­sei­ten die­ser Inter­net­sei­te, die durch den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen betrie­ben wird und auf wel­cher eine AddThis-Kom­po­nen­te inte­griert wur­de, wird der Inter­net­brow­ser auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son auto­ma­tisch durch die jewei­li­ge AddThis-Kom­po­nen­te ver­an­lasst, Daten von der Inter­net­sei­te www.addthis.com her­un­ter­zu­la­den. Im Rah­men die­ses tech­ni­schen Ver­fah­rens erhält AddThis Kennt­nis über den Besuch und wel­che kon­kre­te Ein­zel­sei­te die­ser Inter­net­sei­te durch das von der betrof­fe­nen Per­son ver­wen­de­te infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­sche Sys­tem genutzt wird. Fer­ner erhält AddThis Kennt­nis über die vom Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der (ISP) ver­ge­be­ne IP-Adres­se des von der betrof­fe­nen Per­son ver­wen­de­ten Com­pu­ter­sys­tems, den Brow­ser­typ, die Brow­ser­spra­che, die vor unse­rer Inter­net­sei­te auf­ge­ru­fe­ne Inter­net­sei­te, das Datum sowie die Uhr­zeit des Besuchs unse­rer Inter­net­sei­te. AddThis nutzt die­se Daten, um anony­mi­sier­te Nut­zer­pro­fi­le zu erstel­len. Die auf die­sem Wege an AddThis über­tra­ge­nen Daten und Infor­ma­tio­nen ermög­li­chen dem Arbeits­kreis AddThis selbst sowie den mit AddThis ver­bun­de­nen Arbeits­kreis oder des­sen Part­ner-Arbeits­kreis, die Besu­cher der Inter­net­sei­ten des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen gezielt mit per­so­na­li­sier­ter und inter­es­sen­be­zo­ge­ner Wer­bung anzusprechen.

AddThis blen­det per­so­na­li­sier­te und inter­es­sen­be­zo­ge­ne Wer­bung auf Basis eines durch das Arbeits­kreis gesetz­ten Coo­kies ein. Die­ses Coo­kie ana­ly­siert das indi­vi­du­el­le Surf­ver­hal­ten des von der betrof­fe­nen Per­son genutz­ten Com­pu­ter­sys­tems. Das Coo­kie spei­chert die von dem Com­pu­ter­sys­tem aus­ge­hen­den Besu­che von Internetseiten.

Die betrof­fe­ne Per­son kann die Set­zung von Coo­kies durch unse­re Inter­net­sei­te, wie oben bereits dar­ge­stellt, jeder­zeit mit­tels einer ent­spre­chen­den Ein­stel­lung des genutz­ten Inter­net­brow­sers ver­hin­dern und damit der Set­zung von Coo­kies dau­er­haft wider­spre­chen. Eine sol­che Ein­stel­lung des genutz­ten Inter­net­brow­sers wür­de auch ver­hin­dern, dass AddThis ein Coo­kie auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son setzt. Zudem kön­nen von AddThis bereits gesetz­te Coo­kies jeder­zeit über einen Inter­net­brow­ser oder ande­re Soft­ware­pro­gram­me gelöscht werden.

Die betrof­fe­ne Per­son hat zudem die Mög­lich­keit, der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten durch AddThis dau­er­haft zu wider­spre­chen. Hier­zu muss die betrof­fe­ne Per­son den Opt-Out-But­ton unter dem Link http://www.addthis.com/privacy/opt-out drü­cken, der einen Opt-Out-Coo­kie setzt. Der mit dem Wider­spruch gesetz­te Opt-Out-Coo­kie, wird auf dem von der betrof­fe­nen Per­son genutz­ten infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem abge­legt. Wer­den die Coo­kies auf dem Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son nach einem Wider­spruch gelöscht, muss die betrof­fe­ne Per­son den Link erneut auf­ru­fen und einen neu­en Opt-Out-Coo­kie setzen.

Mit der Set­zung des Opt-Out-Coo­kies besteht jedoch die Mög­lich­keit, dass die Inter­net­sei­ten des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen für die betrof­fe­ne Per­son nicht mehr voll­um­fäng­lich nutz­bar sind.

Die gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen von AddThis kön­nen unter http://www.addthis.com/privacy/privacy-policy abge­ru­fen werden.

11. Daten­schutz­be­stim­mun­gen zu Ein­satz und Ver­wen­dung von Facebook

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che hat auf die­ser Inter­net­sei­te Kom­po­nen­ten des Arbeits­krei­ses Face­book inte­griert. Face­book ist ein sozia­les Netzwerk.

Ein sozia­les Netz­werk ist ein im Inter­net betrie­be­ner sozia­ler Treff­punkt, eine Online-Gemein­schaft, die es den Nut­zern in der Regel ermög­licht, unter­ein­an­der zu kom­mu­ni­zie­ren und im vir­tu­el­len Raum zu inter­agie­ren. Ein sozia­les Netz­werk kann als Platt­form zum Aus­tausch von Mei­nun­gen und Erfah­run­gen die­nen oder ermög­licht es der Inter­net­ge­mein­schaft, per­sön­li­che oder Arbeits­kreis-bezo­ge­ne Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len. Face­book ermög­licht den Nut­zern des sozia­len Netz­wer­kes unter ande­rem die Erstel­lung von pri­va­ten Pro­fi­len, den Upload von Fotos und eine Ver­net­zung über Freundschaftsanfragen.

Betrei­ber­ge­sell­schaft von Face­book ist die Face­book, Inc., 1 Hacker Way, Men­lo Park, CA 94025, USA. Für die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten Ver­ant­wort­li­cher ist, wenn eine betrof­fe­ne Per­son außer­halb der USA oder Kana­da lebt, die Face­book Ire­land Ltd., 4 Grand Canal Squa­re, Grand Canal Har­bour, Dub­lin 2, Ireland.

Durch jeden Auf­ruf einer der Ein­zel­sei­ten die­ser Inter­net­sei­te, die durch den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen betrie­ben wird und auf wel­cher eine Face­book-Kom­po­nen­te (Face­book-Plug-In) inte­griert wur­de, wird der Inter­net­brow­ser auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son auto­ma­tisch durch die jewei­li­ge Face­book-Kom­po­nen­te ver­an­lasst, eine Dar­stel­lung der ent­spre­chen­den Face­book-Kom­po­nen­te von Face­book her­un­ter­zu­la­den. Eine Gesamt­über­sicht über alle Face­book-Plug-Ins kann unter https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE abge­ru­fen wer­den. Im Rah­men die­ses tech­ni­schen Ver­fah­rens erhält Face­book Kennt­nis dar­über, wel­che kon­kre­te Unter­sei­te unse­rer Inter­net­sei­te durch die betrof­fe­ne Per­son besucht wird.

Sofern die betrof­fe­ne Per­son gleich­zei­tig bei Face­book ein­ge­loggt ist, erkennt Face­book mit jedem Auf­ruf unse­rer Inter­net­sei­te durch die betrof­fe­ne Per­son und wäh­rend der gesam­ten Dau­er des jewei­li­gen Auf­ent­hal­tes auf unse­rer Inter­net­sei­te, wel­che kon­kre­te Unter­sei­te unse­rer Inter­net­sei­te die betrof­fe­ne Per­son besucht. Die­se Infor­ma­tio­nen wer­den durch die Face­book-Kom­po­nen­te gesam­melt und durch Face­book dem jewei­li­gen Face­book-Account der betrof­fe­nen Per­son zuge­ord­net. Betä­tigt die betrof­fe­ne Per­son einen der auf unse­rer Inter­net­sei­te inte­grier­ten Face­book-But­tons, bei­spiels­wei­se den Gefällt mir“-Button, oder gibt die betrof­fe­ne Per­son einen Kom­men­tar ab, ord­net Face­book die­se Infor­ma­ti­on dem per­sön­li­chen Face­book-Benut­zer­kon­to der betrof­fe­nen Per­son zu und spei­chert die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.

Face­book erhält über die Face­book-Kom­po­nen­te immer dann eine Infor­ma­ti­on dar­über, dass die betrof­fe­ne Per­son unse­re Inter­net­sei­te besucht hat, wenn die betrof­fe­ne Per­son zum Zeit­punkt des Auf­rufs unse­rer Inter­net­sei­te gleich­zei­tig bei Face­book ein­ge­loggt ist; dies fin­det unab­hän­gig davon statt, ob die betrof­fe­ne Per­son die Face­book-Kom­po­nen­te anklickt oder nicht. Ist eine der­ar­ti­ge Über­mitt­lung die­ser Infor­ma­tio­nen an Face­book von der betrof­fe­nen Per­son nicht gewollt, kann die­se die Über­mitt­lung dadurch ver­hin­dern, dass sie sich vor einem Auf­ruf unse­rer Inter­net­sei­te aus ihrem Face­book-Account ausloggt.

Die von Face­book ver­öf­fent­lich­te Daten­richt­li­nie, die unter https://de-de.facebook.com/about/privacy/ abruf­bar ist, gibt Auf­schluss über die Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch Face­book. Fer­ner wird dort erläu­tert, wel­che Ein­stel­lungs­mög­lich­kei­ten Face­book zum Schutz der Pri­vat­sphä­re der betrof­fe­nen Per­son bie­tet. Zudem sind unter­schied­li­che Appli­ka­tio­nen erhält­lich, die es ermög­li­chen, eine Daten­über­mitt­lung an Face­book zu unter­drü­cken. Sol­che Appli­ka­tio­nen kön­nen durch die betrof­fe­ne Per­son genutzt wer­den, um eine Daten­über­mitt­lung an Face­book zu unterdrücken.

12. Daten­schutz­be­stim­mun­gen zu Ein­satz und Ver­wen­dung von Goog­le Ana­ly­tics (mit Anonymisierungsfunktion)

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che hat auf die­ser Inter­net­sei­te die Kom­po­nen­te Goog­le Ana­ly­tics (mit Anony­mi­sie­rungs­funk­ti­on) inte­griert. Goog­le Ana­ly­tics ist ein Web-Ana­ly­se-Dienst. Web-Ana­ly­se ist die Erhe­bung, Samm­lung und Aus­wer­tung von Daten über das Ver­hal­ten von Besu­chern von Inter­net­sei­ten. Ein Web-Ana­ly­se-Dienst erfasst unter ande­rem Daten dar­über, von wel­cher Inter­net­sei­te eine betrof­fe­ne Per­son auf eine Inter­net­sei­te gekom­men ist (soge­nann­te Refer­rer), auf wel­che Unter­sei­ten der Inter­net­sei­te zuge­grif­fen oder wie oft und für wel­che Ver­weil­dau­er eine Unter­sei­te betrach­tet wur­de. Eine Web-Ana­ly­se wird über­wie­gend zur Opti­mie­rung einer Inter­net­sei­te und zur Kos­ten-Nut­zen-Ana­ly­se von Inter­net­wer­bung eingesetzt.

Betrei­ber­ge­sell­schaft der Goog­le-Ana­ly­tics-Kom­po­nen­te ist die Goog­le Inc., 1600 Amphi­theat­re Pkwy, Moun­tain View, CA 94043 – 1351USA.

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che ver­wen­det für die Web-Ana­ly­se über Goog­le Ana­ly­tics den Zusatz _gat._anonymizeIp”. Mit­tels die­ses Zusat­zes wird die IP-Adres­se des Inter­net­an­schlus­ses der betrof­fe­nen Per­son von Goog­le gekürzt und anony­mi­siert, wenn der Zugriff auf unse­re Inter­net­sei­ten aus einem Mit­glied­staat der Euro­päi­schen Uni­on oder aus einem ande­ren Ver­trags­staat des Abkom­mens über den Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum erfolgt.

Der Zweck der Goog­le-Ana­ly­tics-Kom­po­nen­te ist die Ana­ly­se der Besu­cher­strö­me auf unse­rer Inter­net­sei­te. Goog­le nutzt die gewon­ne­nen Daten und Infor­ma­tio­nen unter ande­rem dazu, die Nut­zung unse­rer Inter­net­sei­te aus­zu­wer­ten, um für uns Online-Reports, wel­che die Akti­vi­tä­ten auf unse­ren Inter­net­sei­ten auf­zei­gen, zusam­men­zu­stel­len, und um wei­te­re mit der Nut­zung unse­rer Inter­net­sei­te in Ver­bin­dung ste­hen­de Dienst­leis­tun­gen zu erbringen.

Goog­le Ana­ly­tics setzt ein Coo­kie auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son. Was Coo­kies sind, wur­de oben bereits erläu­tert. Mit Set­zung des Coo­kies wird Goog­le eine Ana­ly­se der Benut­zung unse­rer Inter­net­sei­te ermög­licht. Durch jeden Auf­ruf einer der Ein­zel­sei­ten die­ser Inter­net­sei­te, die durch den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen betrie­ben wird und auf wel­cher eine Goog­le-Ana­ly­tics-Kom­po­nen­te inte­griert wur­de, wird der Inter­net­brow­ser auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son auto­ma­tisch durch die jewei­li­ge Goog­le-Ana­ly­tics-Kom­po­nen­te ver­an­lasst, Daten zum Zwe­cke der Online-Ana­ly­se an Goog­le zu über­mit­teln. Im Rah­men die­ses tech­ni­schen Ver­fah­rens erhält Goog­le Kennt­nis über per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, wie der IP-Adres­se der betrof­fe­nen Per­son, die Goog­le unter ande­rem dazu die­nen, die Her­kunft der Besu­cher und Klicks nach­zu­voll­zie­hen und in der Fol­ge Pro­vi­si­ons­ab­rech­nun­gen zu ermöglichen.

Mit­tels des Coo­kies wer­den per­so­nen­be­zo­ge­ne Infor­ma­tio­nen, bei­spiels­wei­se die Zugriffs­zeit, der Ort, von wel­chem ein Zugriff aus­ging und die Häu­fig­keit der Besu­che unse­rer Inter­net­sei­te durch die betrof­fe­ne Per­son, gespei­chert. Bei jedem Besuch unse­rer Inter­net­sei­ten wer­den die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, ein­schließ­lich der IP-Adres­se des von der betrof­fe­nen Per­son genutz­ten Inter­net­an­schlus­ses, an Goog­le in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka über­tra­gen. Die­se per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den durch Goog­le in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka gespei­chert. Goog­le gibt die­se über das tech­ni­sche Ver­fah­ren erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unter Umstän­den an Drit­te weiter.

Die betrof­fe­ne Per­son kann die Set­zung von Coo­kies durch unse­re Inter­net­sei­te, wie oben bereits dar­ge­stellt, jeder­zeit mit­tels einer ent­spre­chen­den Ein­stel­lung des genutz­ten Inter­net­brow­sers ver­hin­dern und damit der Set­zung von Coo­kies dau­er­haft wider­spre­chen. Eine sol­che Ein­stel­lung des genutz­ten Inter­net­brow­sers wür­de auch ver­hin­dern, dass Goog­le ein Coo­kie auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son setzt. Zudem kann ein von Goog­le Ana­ly­tics bereits gesetz­ter Coo­kie jeder­zeit über den Inter­net­brow­ser oder ande­re Soft­ware­pro­gram­me gelöscht werden.

Fer­ner besteht für die betrof­fe­ne Per­son die Mög­lich­keit, einer Erfas­sung der durch Goog­le Ana­ly­tics erzeug­ten, auf eine Nut­zung die­ser Inter­net­sei­te bezo­ge­nen Daten sowie der Ver­ar­bei­tung die­ser Daten durch Goog­le zu wider­spre­chen und eine sol­che zu ver­hin­dern. Hier­zu muss die betrof­fe­ne Per­son ein Brow­ser-Add-On unter dem Link https://tools.google.com/dlpage/gaoptout her­un­ter­la­den und instal­lie­ren. Die­ses Brow­ser-Add-On teilt Goog­le Ana­ly­tics über Java­Script mit, dass kei­ne Daten und Infor­ma­tio­nen zu den Besu­chen von Inter­net­sei­ten an Goog­le Ana­ly­tics über­mit­telt wer­den dür­fen. Die Instal­la­ti­on des Brow­ser-Add-Ons wird von Goog­le als Wider­spruch gewer­tet. Wird das infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­sche Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son zu einem spä­te­ren Zeit­punkt gelöscht, for­ma­tiert oder neu instal­liert, muss durch die betrof­fe­ne Per­son eine erneu­te Instal­la­ti­on des Brow­ser-Add-Ons erfol­gen, um Goog­le Ana­ly­tics zu deak­ti­vie­ren. Sofern das Brow­ser-Add-On durch die betrof­fe­ne Per­son oder einer ande­ren Per­son, die ihrem Macht­be­reich zuzu­rech­nen ist, deinstal­liert oder deak­ti­viert wird, besteht die Mög­lich­keit der Neu­in­stal­la­ti­on oder der erneu­ten Akti­vie­rung des Browser-Add-Ons.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und die gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen von Goog­le kön­nen unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ und unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html abge­ru­fen wer­den. Goog­le Ana­ly­tics wird unter die­sem Link https://www.google.com/intl/de_de/analytics/ genau­er erläutert.

13. Daten­schutz­be­stim­mun­gen zu Ein­satz und Ver­wen­dung von Jet­pack für WordPress

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che hat auf die­ser Inter­net­sei­te Jet­pack inte­griert. Jet­pack ist ein Word­Press-Plug-In, wel­ches dem Betrei­ber einer Inter­net­sei­te, die auf Word­Press auf­baut, zusätz­li­che Funk­tio­nen bie­tet. Jet­pack gestat­tet dem Inter­net­sei­ten­be­trei­ber unter ande­rem eine Über­sicht über die Besu­cher der Sei­te. Durch die Anzei­ge von ver­wand­ten Bei­trä­gen und Publi­ka­tio­nen oder die Mög­lich­keit, Inhal­te auf der Sei­te zu tei­len, ist fer­ner die Stei­ge­rung der Besu­cher­zah­len mög­lich. Außer­dem sind Sicher­heits­funk­tio­nen in Jet­pack inte­griert, sodass eine Jet­pack nut­zen­de Inter­net­sei­te bes­ser gegen Bru­te-Force-Atta­cken geschützt ist. Jet­pack opti­miert und beschleu­nigt fer­ner das Laden der auf der Inter­net­sei­te inte­grier­ten Bilder.

Betrei­ber­ge­sell­schaft des Jet­pack-Plug-Ins für Word­Press ist die Auto­mat­tic Inc., 132 Hawt­hor­ne Street, San Fran­cis­co, CA 94107, USA. Die Betrei­ber­ge­sell­schaft setzt die Track­ing­tech­no­lo­gie der Quant­cast Inc., 201 Third Street, San Fran­cis­co, CA 94103, USA, ein.

Jet­pack setzt ein Coo­kie auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son. Was Coo­kies sind, wur­de oben bereits erläu­tert. Durch jeden Auf­ruf einer der Ein­zel­sei­ten die­ser Inter­net­sei­te, die durch den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen betrie­ben wird und auf wel­cher eine Jet­pack-Kom­po­nen­te inte­griert wur­de, wird der Inter­net­brow­ser auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son auto­ma­tisch durch die jewei­li­ge Jet­pack-Kom­po­nen­te ver­an­lasst, Daten zur Ana­ly­se­zwe­cken an Auto­mat­tic zu über­mit­teln. Im Rah­men die­ses tech­ni­schen Ver­fah­rens erhält Auto­mat­tic Kennt­nis über Daten, die in der Fol­ge zur Erstel­lung einer Über­sicht der Inter­net­sei­ten-Besu­che ver­wen­det wer­den. Die so gewon­ne­nen Daten die­nen der Ana­ly­se des Ver­hal­tens der betrof­fe­nen Per­son, wel­che auf die Inter­net­sei­te des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen zuge­grif­fen hat und wer­den mit dem Ziel, die Inter­net­sei­te zu opti­mie­ren, aus­ge­wer­tet. Die über die Jet­pack-Kom­po­nen­te erho­be­nen Daten wer­den nicht ohne eine vor­he­ri­ge Ein­ho­lung einer geson­der­ten aus­drück­li­chen Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son dazu genutzt, die betrof­fe­ne Per­son zu iden­ti­fi­zie­ren. Die Daten gelan­gen fer­ner Quant­cast zur Kennt­nis. Quant­cast nutzt die Daten zu den glei­chen Zwe­cken wie Automattic.

Die betrof­fe­ne Per­son kann die Set­zung von Coo­kies durch unse­re Inter­net­sei­te, wie oben bereits dar­ge­stellt, jeder­zeit mit­tels einer ent­spre­chen­den Ein­stel­lung des genutz­ten Inter­net­brow­sers ver­hin­dern und damit der Set­zung von Coo­kies dau­er­haft wider­spre­chen. Eine sol­che Ein­stel­lung des genutz­ten Inter­net­brow­sers wür­de auch ver­hin­dern, dass Automattic/​Quantcast ein Coo­kie auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son setzt. Zudem kön­nen von Auto­mat­tic bereits gesetz­te Coo­kies jeder­zeit über den Inter­net­brow­ser oder ande­re Soft­ware­pro­gram­me gelöscht werden.

Fer­ner besteht für die betrof­fe­ne Per­son die Mög­lich­keit, einer Erfas­sung der durch das Jet­pack-Coo­kie erzeug­ten, auf eine Nut­zung die­ser Inter­net­sei­te bezo­ge­nen Daten sowie der Ver­ar­bei­tung die­ser Daten durch Automattic/​Quantcast zu wider­spre­chen und eine sol­che zu ver­hin­dern. Hier­zu muss die betrof­fe­ne Per­son den Opt-Out-But­ton unter dem Link https://www.quantcast.com/opt-out/ drü­cken, der einen Opt-Out-Coo­kie setzt. Der mit dem Wider­spruch gesetz­te Opt-Out-Coo­kie wird auf dem von der betrof­fe­nen Per­son genutz­ten infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem abge­legt. Wer­den die Coo­kies auf dem Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son nach einem Wider­spruch gelöscht, muss die betrof­fe­ne Per­son den Link erneut auf­ru­fen und einen neu­en Opt-Out-Coo­kie setzen.

Mit der Set­zung des Opt-Out-Coo­kies besteht jedoch die Mög­lich­keit, dass die Inter­net­sei­ten des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen für die betrof­fe­ne Per­son nicht mehr voll­um­fäng­lich nutz­bar sind.

Die gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen von Auto­mat­tic sind unter https://automattic.com/privacy/ abruf­bar. Die gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen von Quant­cast sind unter https://www.quantcast.com/privacy/ abrufbar.

14. Daten­schutz­be­stim­mun­gen zu Ein­satz und Ver­wen­dung von Shariff

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che hat auf die­ser Inter­net­sei­te die Kom­po­nen­te Sha­riff inte­griert. Die Sha­riff-Kom­po­nen­te stellt Social-Media-But­tons zur Ver­fü­gung, die daten­schutz­kon­form sind. Sha­riff wur­de für die deut­sche Com­pu­ter­zeit­schrift c’t ent­wi­ckelt und wird über die Git­Hub, Inc. publiziert.

Ent­wick­ler der Kom­po­nen­te ist Git­Hub, Inc. 88 Colin P. Kel­ly Juni­or Street, San Fran­cis­co, CA 94107, USA.

Übli­cher­wei­se über­tra­gen die von den sozia­len Netz­wer­ken bereit­ge­stell­ten But­ton-Lösun­gen bereits dann per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten an das jewei­li­ge sozia­le Netz­werk, wenn ein Nut­zer eine Inter­net­sei­te besucht, in wel­che ein Social-Media-But­ton inte­griert wur­de. Durch die Nut­zung der Sha­riff-Kom­po­nen­te wer­den erst dann per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten an sozia­le Netz­wer­ke über­mit­telt, wenn der Besu­cher einer Inter­net­sei­te aktiv einen der Social-Media-But­tons betä­tigt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Sha­riff-Kom­po­nen­te wer­den von der Com­pu­ter­zeit­schrift c’t unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-und-Social-Media-Der-c-t-Shariff-ist-im-Einsatz-2470103.html bereit­ge­hal­ten. Der Ein­satz der Sha­riff-Kom­po­nen­te hat den Zweck, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der Besu­cher unse­rer Inter­net­sei­te zu schüt­zen und uns gleich­zei­tig zu ermög­li­chen, eine But­ton-Lösung für sozia­le Netz­wer­ke auf die­ser Inter­net­sei­te zu integrieren.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und die gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen von Git­Hub kön­nen unter https://help.github.com/articles/github-privacy-policy/ abge­ru­fen werden.

15. Daten­schutz­be­stim­mun­gen zu Ein­satz und Ver­wen­dung von YouTube

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che hat auf die­ser Inter­net­sei­te Kom­po­nen­ten von You­Tube inte­griert. You­Tube ist ein Inter­net-Video­por­tal, dass Video-Publishern das kos­ten­lo­se Ein­stel­len von Video­clips und ande­ren Nut­zern die eben­falls kos­ten­freie Betrach­tung, Bewer­tung und Kom­men­tie­rung die­ser ermög­licht. You­Tube gestat­tet die Publi­ka­ti­on aller Arten von Vide­os, wes­halb sowohl kom­plet­te Film- und Fern­seh­sen­dun­gen, aber auch Musik­vi­de­os, Trai­ler oder von Nut­zern selbst ange­fer­tig­te Vide­os über das Inter­net­por­tal abruf­bar sind.

Betrei­ber­ge­sell­schaft von You­Tube ist die You­Tube, LLC, 901 Cher­ry Ave., San Bru­no, CA 94066, USA. Die You­Tube, LLC ist einer Toch­ter­ge­sell­schaft der Goog­le Inc., 1600 Amphi­theat­re Pkwy, Moun­tain View, CA 94043 – 1351USA.

Durch jeden Auf­ruf einer der Ein­zel­sei­ten die­ser Inter­net­sei­te, die durch den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen betrie­ben wird und auf wel­cher eine You­Tube-Kom­po­nen­te (You­Tube-Video) inte­griert wur­de, wird der Inter­net­brow­ser auf dem infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­tem der betrof­fe­nen Per­son auto­ma­tisch durch die jewei­li­ge You­Tube-Kom­po­nen­te ver­an­lasst, eine Dar­stel­lung der ent­spre­chen­den You­Tube-Kom­po­nen­te von You­Tube her­un­ter­zu­la­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu You­Tube kön­nen unter https://www.youtube.com/yt/about/de/ abge­ru­fen wer­den. Im Rah­men die­ses tech­ni­schen Ver­fah­rens erhal­ten You­Tube und Goog­le Kennt­nis dar­über, wel­che kon­kre­te Unter­sei­te unse­rer Inter­net­sei­te durch die betrof­fe­ne Per­son besucht wird.

Sofern die betrof­fe­ne Per­son gleich­zei­tig bei You­Tube ein­ge­loggt ist, erkennt You­Tube mit dem Auf­ruf einer Unter­sei­te, die ein You­Tube-Video ent­hält, wel­che kon­kre­te Unter­sei­te unse­rer Inter­net­sei­te die betrof­fe­ne Per­son besucht. Die­se Infor­ma­tio­nen wer­den durch You­Tube und Goog­le gesam­melt und dem jewei­li­gen You­Tube-Account der betrof­fe­nen Per­son zugeordnet.

You­Tube und Goog­le erhal­ten über die You­Tube-Kom­po­nen­te immer dann eine Infor­ma­ti­on dar­über, dass die betrof­fe­ne Per­son unse­re Inter­net­sei­te besucht hat, wenn die betrof­fe­ne Per­son zum Zeit­punkt des Auf­rufs unse­rer Inter­net­sei­te gleich­zei­tig bei You­Tube ein­ge­loggt ist; dies fin­det unab­hän­gig davon statt, ob die betrof­fe­ne Per­son ein You­Tube-Video anklickt oder nicht. Ist eine der­ar­ti­ge Über­mitt­lung die­ser Infor­ma­tio­nen an You­Tube und Goog­le von der betrof­fe­nen Per­son nicht gewollt, kann die­se die Über­mitt­lung dadurch ver­hin­dern, dass sie sich vor einem Auf­ruf unse­rer Inter­net­sei­te aus ihrem You­Tube-Account ausloggt.

Die von You­Tube ver­öf­fent­lich­ten Daten­schutz­be­stim­mun­gen, die unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abruf­bar sind, geben Auf­schluss über die Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch You­Tube und Google.

16. Rechts­grund­la­ge der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unse­rem Arbeits­kreis als Rechts­grund­la­ge für Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, bei denen wir eine Ein­wil­li­gung für einen bestimm­ten Ver­ar­bei­tungs­zweck ein­ho­len. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zur Erfül­lung eines Ver­trags, des­sen Ver­trags­par­tei die betrof­fe­ne Per­son ist, erfor­der­lich, wie dies bei­spiels­wei­se bei Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­gen der Fall ist, die für eine Lie­fe­rung von Waren oder die Erbrin­gung einer sons­ti­gen Leis­tung oder Gegen­leis­tung not­wen­dig sind, so beruht die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Glei­ches gilt für sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge die zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men erfor­der­lich sind, etwa in Fäl­len von Anfra­gen zur unse­ren Pro­duk­ten oder Leis­tun­gen. Unter­liegt unser Arbeits­kreis einer recht­li­chen Ver­pflich­tung durch wel­che eine Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich wird, wie bei­spiels­wei­se zur Erfül­lung steu­er­li­cher Pflich­ten, so basiert die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In sel­te­nen Fäl­len könn­te die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich wer­den, um lebens­wich­ti­ge Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son oder einer ande­ren natür­li­chen Per­son zu schüt­zen. Dies wäre bei­spiels­wei­se der Fall, wenn ein Besu­cher in unse­rem Betrieb ver­letzt wer­den wür­de und dar­auf­hin sein Name, sein Alter, sei­ne Kran­ken­kas­sen­da­ten oder sons­ti­ge lebens­wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen an einen Arzt, ein Kran­ken­haus oder sons­ti­ge Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den müss­ten. Dann wür­de die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beru­hen.
Letzt­lich könn­ten Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beru­hen. Auf die­ser Rechts­grund­la­ge basie­ren Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, die von kei­ner der vor­ge­nann­ten Rechts­grund­la­gen erfasst wer­den, wenn die Ver­ar­bei­tung zur Wah­rung eines berech­tig­ten Inter­es­ses unse­res Arbeits­krei­ses oder eines Drit­ten erfor­der­lich ist, sofern die Inter­es­sen, Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten des Betrof­fe­nen nicht über­wie­gen. Sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge sind uns ins­be­son­de­re des­halb gestat­tet, weil sie durch den Euro­päi­schen Gesetz­ge­ber beson­ders erwähnt wur­den. Er ver­trat inso­weit die Auf­fas­sung, dass ein berech­tig­tes Inter­es­se anzu­neh­men sein könn­te, wenn die betrof­fe­ne Per­son ein Kun­de des Ver­ant­wort­li­chen ist (Erwä­gungs­grund 47 Satz 2 DS-GVO).

17. Berech­tig­te Inter­es­sen an der Ver­ar­bei­tung, die von dem Ver­ant­wort­li­chen oder einem Drit­ten ver­folgt werden

Basiert die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf Arti­kel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berech­tig­tes Inter­es­se die Durch­füh­rung unse­rer Geschäfts­tä­tig­keit zuguns­ten des Wohl­erge­hens all unse­rer Mit­ar­bei­ter und unse­rer Anteilseigner.

18. Dau­er, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert werden

Das Kri­te­ri­um für die Dau­er der Spei­che­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist die jewei­li­ge gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­frist. Nach Ablauf der Frist wer­den die ent­spre­chen­den Daten rou­ti­ne­mä­ßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Ver­trags­er­fül­lung oder Ver­trags­an­bah­nung erfor­der­lich sind.

19. Gesetz­li­che oder ver­trag­li­che Vor­schrif­ten zur Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten; Erfor­der­lich­keit für den Ver­trags­ab­schluss; Ver­pflich­tung der betrof­fe­nen Per­son, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len; mög­li­che Fol­gen der Nichtbereitstellung

Wir klä­ren Sie dar­über auf, dass die Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zum Teil gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist (z.B. Steu­er­vor­schrif­ten) oder sich auch aus ver­trag­li­chen Rege­lun­gen (z.B. Anga­ben zum Ver­trags­part­ner) erge­ben kann.
Mit­un­ter kann es zu einem Ver­trags­schluss erfor­der­lich sein, dass eine betrof­fe­ne Per­son uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zur Ver­fü­gung stellt, die in der Fol­ge durch uns ver­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Die betrof­fe­ne Per­son ist bei­spiels­wei­se ver­pflich­tet uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten bereit­zu­stel­len, wenn unser Arbeits­kreis mit ihr einen Ver­trag abschließt. Eine Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hät­te zur Fol­ge, dass der Ver­trag mit dem Betrof­fe­nen nicht geschlos­sen wer­den könn­te.
Vor einer Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch den Betrof­fe­nen muss sich der Betrof­fe­ne an unse­ren Daten­schutz­be­auf­trag­ten wen­den. Unser Daten­schutz­be­auf­trag­ter klärt den Betrof­fe­nen ein­zel­fall­be­zo­gen dar­über auf, ob die Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gesetz­lich oder ver­trag­lich vor­ge­schrie­ben oder für den Ver­trags­ab­schluss erfor­der­lich ist, ob eine Ver­pflich­tung besteht, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len, und wel­che Fol­gen die Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hätte.

20. Bestehen einer auto­ma­ti­sier­ten Entscheidungsfindung

Als ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tes Arbeits­kreis ver­zich­ten wir auf eine auto­ma­ti­sche Ent­schei­dungs­fin­dung oder ein Profiling.

Die­se Daten­schutz­er­klä­rung wur­de durch den Daten­schutz­er­klä­rungs-Gene­ra­tor der DGD Deut­sche Gesell­schaft für Daten­schutz GmbH, die als Exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter Bay­ern tätig ist, in Koope­ra­ti­on mit dem Daten­schutz Anwalt Chris­ti­an Sol­me­cke erstellt.

Coo­kies

Essen­zi­ell

Essen­zi­el­le Coo­kies ermög­li­chen grund­le­gen­de Funk­tio­nen und sind für die ein­wand­freie Funk­ti­on der Web­site erforderlich.

Sta­tis­ti­ken

Sta­tis­tik Coo­kies erfas­sen Infor­ma­tio­nen anonym. Die­se Infor­ma­tio­nen hel­fen uns zu ver­ste­hen, wie unse­re Besu­cher unse­re Web­site nutzen.

Mar­ke­ting

Mar­ke­ting-Coo­kies wer­den von Dritt­an­bie­tern oder Publishern ver­wen­det, um per­so­na­li­sier­te Wer­bung anzu­zei­gen. Sie tun dies, indem sie Besu­cher über Web­sites hin­weg verfolgen.

Exter­ne Medien

Inhal­te von Video­platt­for­men und Social-Media-Platt­for­men wer­den stan­dard­mä­ßig blo­ckiert. Wenn Coo­kies von exter­nen Medi­en akzep­tiert wer­den, bedarf der Zugriff auf die­se Inhal­te kei­ner manu­el­len Ein­wil­li­gung mehr.

Goog­le Maps

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Coo­kie Lauf­zeit6 Mona­te

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Open­Street­Map

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Coo­kie Lauf­zeit1 – 10 Jahre

Vimeo

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You­Tube

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