Taunussteiner Energiewende

AKTE - ArbeitsKreis Taunussteiner Energiewende

Fra­gen und Ant­wor­ten zu Windkraftanlagen

Wer trägt das Risi­ko, wenn Anla­gen wegen inak­zep­ta­bler Laut­stär­ke z.B. nachts still­ge­legt wer­den müs­sen, oder wenn sich gar künf­tig her­aus­stel­len soll­te, das 200m hohe Wind­an­la­gen einen Min­dest­ab­stand von z.B. 3km zu Sied­lun­gen haben müs­sen, um gesund­heit­li­che Gefah­ren auszuschließen?

Stel­lung­nah­me AKTE: Es wird vor der Errich­tung der WKA geprüft ob die Schall­emis­sio­nen zumut­bar sind. Dies schließt eine Gefähr­dung der Gesund­heit (die weit über eine blo­ße Unzu­mut­bar­keit hin­aus­gin­ge) defi­ni­tiv aus. Daher sind dies Fra­gen nach hypo­the­ti­schen Risi­ken. Mit Ver­laub, ande­re For­men der Strom­erzeu­gung brin­gen weit grö­ße­re tat­säch­li­che Beein­träch­ti­gun­gen und unbe­streit­ba­re Risi­ken und Gesund­heits­ge­fah­ren mit sich.

Es ist durch­aus schon vor­ge­kom­men, dass Anla­gen in der Pra­xis lau­ter sind als sie eigent­lich sein dür­fen. In die­sem Fall könn­te es sein, dass die Behör­de ver­fügt, nach­zu­bes­sern, oder wenn das nicht gelingt, die Anla­gen in bestimm­ten Zei­ten (z.B. nachts) still­zu­le­gen. Dafür trägt der zunächst der Anla­gen­be­trei­ber das Risi­ko. Er wird sich dann aber, sofern er kei­nen Pla­nungs­feh­ler gemacht hat, ver­su­chen, den Scha­den auf den Anla­gen­lie­fe­ran­ten abzuwälzen.

Bzgl. Gesund­heits­be­ein­träch­ti­gung wird man sich beim The­ma Lärm immer an der TA Lärm ori­en­tie­ren. Eine Dis­kus­si­on, ob der Schall von Wind­kraft­an­la­gen anders, d.h. schlim­mer zu bewer­ten ist als der von ande­ren Schall­quel­len wird der­zeit nicht geführt und es ist auch nicht zu erwar­ten, dass sich hier in abseh­ba­rer Zukunft etwas ändert. Eine Aus­nah­me ist der Infra­schall. Hier gibt es noch kei­ne all­ge­mein akzep­tier­ten Grenz­wer­te. Dass Wind­kraft­an­la­gen aber in Zukunft wegen Lärm einen Abstand von 3 km zu Sied­lun­gen haben müss­ten, ist nicht zu erwar­ten, weil nicht nur die übli­chen Grenz­wer­te der TA Lärm bei viel gerin­ge­ren Abstän­den unter­schrit­ten wer­den, auch die Infra­schall­pe­gel sind in die­ser Ent­fer­nung nicht mehr relevant.

Wel­che Risi­ken wer­den vom Wald­be­sit­zer getra­gen (Brand, Grund­was­ser, Insol­venz des Betrei­bers, usw.)?

Stel­lung­nah­me AKTE: Im Fal­le der WKA auf dem Tau­nus­kamm ist die­se Fra­ge gegen­stands­los, denn Grund­be­sit­zer ist die öffent­li­che Hand und als Betrei­ber ist die Tau­nus­wind-GmbH vor­ge­se­hen. Die Toch­ter der ESWE ist eben­falls der öffent­li­chen Hand zuzu­rech­nen, so daß der hier kon­stru­ier­te Gegen­satz nicht ein­tre­ten kann.

Wel­che Maß­nah­men grei­fen beim Brand eines Windrades?

Stel­lung­nah­me AKTE: Genau die sel­ben wie bei einem nor­ma­len Wald­brand” (z.B. aus­ge­löst durch einen Fahr­zeug­brand oder durch Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten wie weg­ge­wor­fe­ne Ziga­ret­te oder Lager­feu­er): Die WKA selbst lässt man kon­trol­liert abbren­nen und kon­zen­triert sich dar­auf, zu ver­hin­dern, dass das Feu­er sich groß­flä­chig im Wald ausbreitet.

Wel­che Ein­schrän­kun­gen erge­ben sich in der bis­he­ri­gen Nut­zung z.B. für Wan­de­rer, Sport­ler, Jäger?

Nach Unter­su­chun­gen in Nie­der­sach­sen ist erwie­sen, dass jagd­ba­res Wild die WKA nicht mei­det. Siehe:
http://www.tiho-hannover.de/de/kliniken-institute/institute/institut-fuer-terrestrische-und-aquatische-wildtierforschung/terrestrische-wildtierforschung-hannover/forschung/abgeschlossene-projekte/windkraftanlagen/

Wan­de­rer und ande­re Sport­ler kön­nen wei­ter­hin das Gebiet nut­zen. Der Ein­griff ist weni­ger gra­vie­rend als eine Stra­ße, die erwie­se­ner­ma­ßen als Que­rungs-Hin­der­nis die Land­schaft zer­schnei­det. Wie­so müs­sen Wan­de­rer z.B. an der Eiser­nen Hand einen Umweg durch die Unter­füh­rung neh­men, um die Bun­des­stra­ße zu kreu­zen? Es kom­men deut­lich mehr Fuß­gän­ger im Stra­ßen­ver­kehr zu Scha­den, als durch WKA. Bei allen Per­so­nen­schä­den im Zusam­men­hang mit WKA han­delt es sich um Unfäl­le der Beschäf­tig­ten bei Errich­tung und War­tung der Anla­gen. Dar­in unter­schei­den sich WKA nicht signi­fi­kant von ande­ren Bau­vor­ha­ben im Hochbau.

Wie lan­ge dau­ert die Bau­pha­se, mit wel­chen Ein­schrän­kun­gen ist zu rech­nen (Behin­de­rung, Absper­rung), wer trägt die Kos­ten für Stra­ßen­schä­den durch Schwerlasttransporte?

Stel­lung­nah­me AKTE: Abge­sperrt wird nur der direk­te Gefah­ren­be­reich in der Umge­bung (Grö­ßen­ord­nung eini­ge hun­dert Meter) des Krans, und dies auch nur für weni­ge Tage.
Die Errich­tung von WKA dau­ert weni­ge Wochen. Die Last­wa­gen zur Anlie­fe­rung der Ein­zel­tei­le haben kei­ne grö­ße­re Achs­last als die Fahr­zeu­ge, die bei der Holz­ern­te zum Abtrans­port ein­ge­setzt wer­den. Daher beschrän­ken sich Modi­fi­ka­tio­nen am Wege­netz auf die ggf. erfor­der­li­che Ver­grö­ße­rung der Kur­ven­ra­di­en, um der Län­ge z.B. der Rotor­blät­ter Rech­nung zu tra­gen. Die Kos­ten dafür trägt der Errichter/​Betreiber der WKA.

Wer haf­tet für poten­ti­el­le Schä­den im Bereich Gesund­heit, Umwelt, Tou­ris­mus, Infra­struk­tur usw.? Wie wird das geregelt?

Stel­lung­nah­me AKTE: Für poten­ti­el­le Schä­den” soll­te gemäß Ver­ur­sa­cher­prin­zip der­je­ni­ge ein­ste­hen, der wirt­schaft­li­chen Gewinn aus einer Unter­neh­mung zieht. Die­ses Prin­zip wird aber in den aller­meis­ten nicht kon­se­quent ange­wen­det: Gesund­heits­schä­den durch Fein­staub infol­ge des Stra­ßen­ver­kehrs, Wald­schä­den durch Luft­ver­schmut­zung? Schä­den an Denk­mä­lern durch sau­ren Regen, Kos­ten für den Kli­ma­wan­del, Ent­sor­gung des Atom­müll und Sanie­rung der Asse. Ver­lust an der Bio­di­ver­si­tät v.a. durch die kon­ven­tio­nel­le Inten­siv-Land­wirt­schaft; Leer­fi­schen der Weltmeere, …

All die­se Kos­ten trägt die All­ge­mein­heit, bzw. man hin­ter­lässt sie den nach­fol­gen­den Gene­ra­tio­nen in Form eines aus­ge­plün­der­ten und mit Abfäl­len über­sä­ten Planeten.

Ist es nicht unred­lich, das Ver­ur­sa­cher­prin­zip in Rein­kul­tur auf die Wind­ener­gie anzu­wen­den, aber immens grö­ße­ren Schä­den und Kos­ten der vor­ge­nann­ten Bei­spie­le alle Augen zuzu­drü­cken? Es bleibt fest­zu­stel­len, daß bis­lang bis auf behörd­lich als akzep­ta­bel ein­ge­stuf­te Beein­träch­ti­gun­gen der Umwelt kei­ne Schä­den an Gesund­heit, Tou­ris­mus oder Infra­struk­tur nach­ge­wie­sen sind. Es han­delt sich daher um rein hypo­the­ti­sche was-wäre-wenn” Szenarien.

Wie steht es um den Trink­was­ser­schutz für Wiesbaden?

Stel­lung­nah­me AKTE: Die­se Fra­ge zielt wohl auf das Getrie­be ab, das in eini­gen WKA ent­hal­ten ist.
Zum einen ent­hal­ten WKA weni­ger Öl, als z.B. ein ein­zi­ger Tank­wa­gen, oder der Heiz­öl­tank eines Einfamilienhauses.
Zum ande­ren wer­den WKA per­ma­nent fern­über­wacht, schon aus wirt­schaft­li­chen Grün­den, um sich auf­tre­ten­de Pro­ble­me früh­zei­tig zu behe­ben, bevor grö­ße­re Schä­den ent­ste­hen, die zu unnö­ti­gen lan­gen Still­stand­zei­ten füh­ren könn­ten. Daher ist unwahr­schein­lich, daß unbe­merkt grö­ße Men­gen Schmier­mit­tel aus­lau­fen und ins Erd­reich gelangen.
Zum drit­ten set­zen die nam­haf­ten Her­stel­ler der WKA zuneh­mend auf getrie­belo­se Anla­gen, die kei­ne nen­nens­wer­ten Men­gen Getrie­be­öl enthalten.
Daher geht von WKA kei­ne grö­ße­re Gefahr fürs Trink­was­ser aus als von einer Stra­ße oder einem Gebäu­de mit Ölheizung.

War­um kom­men Anla­gen wie Sim­mers­feld im Schwarz­wald über Jah­re nur auf 50% der pro­gnos­ti­zier­ten Erträge?

Stel­lung­nah­me AKTE: Weil die bes­te Pro­gno­se selbst­ver­ständ­lich kei­ne Garan­tie für die Zukunft bie­ten kann. Selbst­ver­ständ­lich haf­tet jeder wirt­schaft­li­chen Betä­ti­gung unver­meid­lich ein unter­neh­me­ri­sches Risi­ko an. Sie wer­den in jeder Bran­che Unter­neh­men fin­den, die die gesetz­ten wirt­schaft­li­chen Zie­le nicht errei­chen. Der Anteil von zah­lungs­un­fä­hi­gen Wind­park­be­trei­bern ist nicht grö­ßer als die mitt­le­re Kon­kurs­ra­te in ande­ren Branchen.

Wie viel Strom wer­den 10 WKAs erzeu­gen und kann die­se Men­ge von Tau­nus­stein und Wies­ba­den direkt ver­braucht werden?

Stel­lung­nah­me AKTE: Ein Wind­rad der 3MW-Klas­se wür­de an einem Stand­ort auf dem Tau­nus­kamm ca. 6 – 7 Mil­lio­nen kWh Strom pro Jahr erzeu­gen; 10 WKA soll­ten daher ca. 60 – 70 Mio. kWh/​Jahr liefern.

Grob gerech­net ver­braucht ein durch­schnitt­li­cher Haus­halt ca. 3500 kWh pro Jahr. Bei ca. 12000 Haus­hal­ten in Tau­nus­stein ergibt sich ein Jah­res­strom­ver­brauch von ca. 40 Mio. kWh. Rein rech­ne­risch wür­den also 6 – 7 Wind­rä­der für die Tau­nus­stei­ner Haus­hal­te aus­rei­chen. Aller­dings wird nur ca. 25 – 30% des Gesamt­strom­ver­brauchs in den pri­va­ten Haus­hal­te ver­braucht. Der Rest geht in die Indus­trie, in Land­wirt­schaft, Han­del und Hand­werk, sowie für Eisen- und Stra­ßen­bah­nen, etc. D.h. jeder Ein­woh­ner ist im Durch­schnitt über sei­nen Arbeits­platz, sei­nen Kon­sum und sei­ne Mobi­li­tät für die­sen wei­te­ren Ver­brauch mit­ver­ant­wort­lich“. Daher wären 10 WKA auch für Tau­nus­stein allein sicher nicht zu viel, wenn wir das Ziel der Bun­des­re­gie­rung im Auge behal­ten, bis 2050 voll­stän­dig auf CO2-freie Ener­gie­trä­ger umzusteigen.

Wei­ter­hin sind die Wind­kraft­pla­nun­gen auf dem Tau­nus­kamm eine Gemein­schafts­pro­jekt von Wies­ba­den und Tau­nus­stein. Wies­ba­den hat viel mehr Ein­woh­ner, und damit auch einen wesent­lich höhe­ren Stromverbrauch.

Trotz zu ergrei­fen­der Maß­nah­men zur Stei­ge­rung der Effi­zi­enz und zum Ein­spa­ren von Strom wird lang­fris­tig der Strom­ver­brauch nicht dra­ma­tisch sin­ken, weil z.B. her­kömm­li­che Ben­zin- und Die­sel­au­tos durch Elek­tro­fahr­zeu­ge ersetzt wer­den, wie z.B. von der Bun­des­re­gie­rung forciert.

Unter die­sem Aspekt ist die regio­na­le Ener­gie­wen­de sicher­lich (lei­der!) nicht mit den jetzt dis­ku­tier­ten 10 WKA auf dem Tau­nus­kamm geschafft.

Oder mei­nen Sie mit mit Ihrer Fra­ge, ob wir in Wies­ba­den und Tau­nus­stein den Strom von unse­ren“ WKA auch selbst ver­brau­chen kön­nen, indem uns ein regio­na­ler Öko-Strom-Tarif ange­bo­ten wird?
Phy­si­ka­lisch betrach­tet ist im Ver­bund­netz ununterscheidbar„Strom gleich Strom“, d.h. aller erzeug­ter Strom geht ins Netz und alle Ver­brau­cher bekom­men den­sel­ben Strommix.

Anfang Febru­ar hat­te Bür­ger­meis­ter Hof­na­gel in einem Gespräch mit uns vom Arbeits­Kreis Tau­nus­stei­ner Ener­gie­wen­de ganz klar die Absicht, den Tau­nus­stei­ner Anteil am Pro­jekt Tau­nus­wind genos­sen­schaft­lich zu orga­ni­sie­ren mit star­ker Betei­li­gung der Stadt­wer­ke. Dabei soll­te den Tau­nus­stei­ner Bür­ge­rin­nen und Bür­gern auch ein güns­ti­ger Wind­strom-Tarif ange­bo­ten wer­den. Damit wür­den die Men­schen in Tau­nus­stein ihren Strom­ver­brauch vom Preis­dik­tat der gro­ßen Ver­sor­ger abkop­peln, die mit Ver­weis auf die EEG-Umla­ge immer wie­der die Strom­prei­se erhöht haben, obwohl unstrit­tig die EEG-Umla­ge nur ca. ein Drit­tel des Preis­an­stiegs der letz­ten 10 Jah­re ausmacht.

Durch die Kehrt­wen­de der CDU Tau­nus­stein und den damit mög­li­cher­wei­se bevor­ste­hen­den Aus­stieg Tau­nus­steins aus dem gemein­sa­men Wind­kraft-Pro­jekt mit Hes­sen-Forst und Wies­ba­den wür­den der­ar­ti­ge Mög­lich­kei­ten nun in wei­te Fer­ne rücken.

Wie steht der Arbeits­kreis AKTE zu der Fra­ge des aus­rei­chen­den Abstan­des zur Wohn­be­bau­ung vor dem Hin­ter­grund, dass der Abstand hier in Tau­nus­stein teil­wei­se nur 1 km betra­gen soll ?

Beden­ken: Die Fach­leu­te beim RP in Darm­stadt als Geneh­mi­gungs­be­hör­de prü­fen die von ESWE ein­ge­reich­ten Gut­acht­en­er­geb­nis­se nur auf ihre fach­li­che und rech­ne­ri­sche Rich­tig­keit bzw. Schlüs­sig­keit hin unter Berück­sich­ti­gung der gesetz­li­chen Vor­ga­ben des Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes und der dar­auf basie­ren­den TA-Lärm. Die TA-Lärm mit ihren Schall­grenz­wer­ten fußt auf gut­ach­ter­li­chen Ergeb­nis­sen ande­rer Lärm­quel­len. Es gibt ‑wie heißt es im Juris­ten­deutsch so schön- im Grun­de noch kei­ne wis­sen­schaft­li­chen, belast­ba­ren, gut­ach­ter­li­chen Ergeb­nis­se” zu der Lärm­be­las­tung spe­zi­ell bei Wind­kraft-Parks, so dass es dem Vor­ha­ben­be­trei­ber auf­grund der gesetz­li­chen Vor­ga­ben rela­tiv leicht fal­len dürf­te, die erfor­der­li­chen Geneh­mi­gun­gen zu erhal­ten. Selbst wenn in den USA oder in Eng­land der­zeit wohl Stu­di­en lau­fen und Ergeb­nis­se viel­leicht zu der Fra­ge Infra­schall usw. bald kom­men, müss­ten die­se so fun­diert sein und hier publik wer­den, dass der Gesetz­ge­ber genö­tigt wäre, die Richt­wer­te der TA-Lärm anzu­pas­sen und dies natür­lich auch nur dann, wenn die Ergeb­nis­se für die Gesund­heit des Men­schen wirk­lich bedenk­lich wären, denn sonst besteht kein Hand­lungs­druck der Politik.

Stel­lung­nah­me AKTE: es wird fest­ge­stellt, daß die WKA auf dem Tau­nus­kamm in nur” ca. 1 km Abstand zur Wohn­be­bau­ung errich­tet wer­den sol­len. Das Bay. Minis­te­ri­um für Umwelt und Gesund­heit schreibt dazu:

Lärm­schutz
Die Beur­tei­lung, ob schäd­li­che Umwelt­aus­wir­kun­gen in Form von erheb­li­chen Beläs­ti­gun­gen durch Geräuschim­mis­sio­nen zu befürch­ten sind, erfolgt auf Grund­la­ge der Tech­ni­schen Anlei­tung zum Schutz gegen Lärm –TA Lärm. Nach der Recht­spre­chung des BayVGH ist die TA Lärm auch auf die Schall­aus­brei­tung von höher­lie­gen­den Schall­quel­len anwend­bar (BayVGH, Beschluss vom 7. Febru­ar 2011, Az.: 22 CS 11.31).

Die Schall­emis­si­on einer moder­nen WKA der 2 bis 3 MW-Klas­se ist in der Regel gleich oder nur gering­fü­gig höher als bei einer älte­ren Anla­ge mit gerin­ge­rer Nenn­leis­tung. Durch Maß­nah­men zur tech­ni­schen Opti­mie­rung wur­den erheb­li­che Ver­bes­se­run­gen bei moder­nen WKA erreicht. Die Schall­ab­strah­lung einer WKA mit einem hohen Turm brei­tet sich wei­ter aus als bei nied­ri­ge­ren Anla­gen. Den­noch wird der gemäß TA Lärm wäh­rend der Nacht in Dorf- und Misch­ge­bie­ten zuläs­si­ge Beur­tei­lungs­pe­gel von 45 dB(A) auch von einer hohen leis­tungs­star­ken WKA häu­fig bereits in einer Ent­fer­nung von rund 500 m zum Anla­gen­stand­ort eingehalten.

Im Rah­men der Pla­nung wer­den fol­gen­de Abstän­de zwi­schen dem Rand einer Wind­farm (Sum­men­schall­leis­tungs­pe­gel 110 dB(A)) und Sied­lun­gen bei nicht vor­be­las­te­ten Gebie­ten schall­tech­nisch als unpro­ble­ma­tisch erach­tet (Schall­tech­ni­sche Pla­nungs­hin­wei­se für Wind­parks des LfU von August 2011)
800 m zu einem all­ge­mei­nen Wohngebiet,
500 m zu einem Misch- oder Dorf­ge­biet oder Außen­be­reichs­an­we­sen und
300 m zu einer Wohn­nut­zung im Gewerbegebiet.

Die­se Abstän­de erge­ben sich in Stan­dard­fäl­len bei nicht durch Anla­gen­lärm vor­be­las­te­ten Gebie­ten. Recht­lich ver­bind­li­che Min­dest­ab­stän­de kennt das Immis­si­ons­schutz­recht nicht. Sol­che Abstän­de kön­nen aber bei der Fra­ge des behörd­li­chen Prü­fungs­um­fangs eine Rol­le spie­len. Wird ein Min­dest­ab­stand von 1.000 m zur Wohn­be­bau­ung in all­ge­mei­nen Wohn­ge­bie­ten ein­ge­hal­ten, ist die Ein­ho­lung von Lärm­gut­ach­ten nicht erfor­der­lich. Wird ein Min­dest­ab­stand von 800 m zur Wohn­be­bau­ung in all­ge­mei­nen Wohn­ge­bie­ten ein­ge­hal­ten, kann der Antrag­stel­ler den Geneh­mi­gungs­be­hör­den Daten­blät­ter wie z.B. eine Her­stel­ler­be­schei­ni­gung, in denen das Geräusch­ver­hal­ten der Anla­ge in allen regu­lä­ren Betriebs­zu­stän­den min­des­tens bis zum Errei­chen der Nenn­leis­tung belegt ist oder eine nach­voll­zieh­ba­re Immis­sons­pro­gno­se vorlegen.

Wer­den die­se Abstän­de unter­schrit­ten, ist im Regel­fall vom Antrag­stel­ler ein Lärm­gut­ach­ten vor­zu­le­gen. Eine Abnah­me­mes­sung ist in der Regel nicht erfor­der­lich, eben­so wenig wie­der­keh­ren­de Messungen.
Im Rah­men des Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens nach dem Bun­des­Im­mis­si­ons­schutz­ge­setz ist die im Auf­trag des Betrei­bers durch einen Pri­vat­gut­ach­ter erstell­te Lärm­pro­gno­se grund­sätz­lich ver­wert­bar, wenn die­se unter Beach­tung der gel­ten­den Regel­wer­ke fach­ge­recht und nach­voll­zieh­bar erstellt wor­den und für den Fach­kun­di­gen über­zeu­gend ist (OVG Saar­land, Beschluss vom 10. Dezem­ber 2010, Az.:3B 25010).”
(Quel­le: http://www.stmug.bayern.de/umwelt/oekoenergie/windenergie/doc/windenergie_erlass.pdf)

Die Unter­schie­de zwi­schen all­ge­mei­nem Wohn­ge­biet”, Dorf- und Misch­ge­biet” bzw. Wohn­nut­zung im Gewer­be­ge­biet” kom­men daher, daß in die­sen 3 Kate­go­rien ver­schie­den stren­ge Schall-Grenz­wer­te gel­ten. In Dorf- und Misch­ge­bie­ten wären ansons­ten z.B. auch übli­che Arbei­ten der Land­wirt­schaft nicht zuläs­sig. Im Gewer­be­ge­biet ist offen­sicht­lich weni­ger Lärm­schutz ein­zu­hal­ten, weil die Betrie­be not­wen­dig eben­falls Lärm erzeugen.

Abge­se­hen vom Behör­den-Chi­ne­sich” des Bay. Minis­te­ri­ums schla­gen wir vor, den fol­gen­den Ver­such unter­neh­men: Bege­ben Sie sich an einen Platz, der ca. 1 km von einem Wind­park im Wald ent­fernt liegt und ver­su­chen die dort vor­han­de­ne Geräusch­ku­lis­se auf­zu­schlüs­seln und die ein­zel­nen Geräu­sche den jewei­li­gen Ver­ur­sa­chern zuzu­ord­nen. In den aller­meis­ten Fäl­len, wird die domi­nie­ren­de Schall­quel­le der Auto­ver­kehr auf der Stra­ße sein, die Sie auch benutzt haben, um an die­se Stel­le zu gelangen.

Je nach Wind­ge­schwind­keit wird der Wind­park ent­we­der still­ste­hen, weil der Wind zu schwach weht, und damit gar nicht zu hören sein. Bei hoher Wind­ge­schwin­dig­keit über­tref­fen die sons­ti­gen Wind­ge­räu­sche, z.B. Rascheln der Blät­ter im Wind, Pfei­fen von Hoch­span­nungs­lei­tun­gen, Rau­schen im Korn­feld oder in Büschen und Bäu­men etc. die Geräu­sche des Wind­parks. Es gibt also nur ein klei­nes Fens­ter mitt­le­rer Wind­ge­schwin­dig­kei­ten bei denen ein Wind­park als domi­nie­ren­de Schall­quel­le rea­lis­tisch stö­rend in Betracht kommt.

Wis­sen Sie, was die Stadt Tau­nus­stein recht­lich tun könn­te, wenn die Stadt Wies­ba­den nach Ablauf der ver­ein­bar­ten 3 Jah­re (Still­hal­te­ab­kom­men) die Wind­rä­der mit ESWE und ggf. Hes­sen-Forst allein bau­en würde?

Stel­lung­nah­me AKTE: Recht­lich ist das RP Darm­stadt für die Geneh­mi­gung von WKA bei uns zustän­dig. Die Stadt Tau­nus­stein kann es selbst­ver­ständ­lich ableh­nen, ihren Grund­be­sitz zur Errich­tung von WKA zu ver­pach­ten. Sie ist aber nicht für pla­nungs­recht­li­che Geneh­mi­gung oder Ableh­nung zustän­dig, wenn ein ande­rer Flä­chen­ei­gen­tü­mer (z.B. Hes­sen­forst oder ein pri­va­ter Land­wirt) sei­nen Grund zur Errich­tung von Wind­rä­dern bereit­stellt (auch wenn die­se Flä­che inner­halb der Gemar­kung der Tau­nus­steins liegt).
Wir gehen sogar davon aus, daß sich weder Hes­sen­forst noch Wies­ba­den an das 3‑jährige Still­hal­te­ab­kom­men gebun­den füh­len, wenn Tau­nus­stein sei­ner­seits (und als ers­tes!) aus dem Abkom­men aus­schert, indem es den ver­ein­bar­ten Pro­zeß erst prü­fen, dann ent­schei­den” ein­sei­tig und vor­zei­tig nega­tiv beendet.

Es könn­te also sein, daß der Ver­ein Ret­tet den Tau­nus­kamm” sei­nem Ver­eins­ziel einen gewal­ti­gen Bären­dienst erwie­sen hat, wenn sich der auf ihren Druck ent­stan­de­ne CDU Vor­stoß durch­setzt, und Tau­nus­stein tat­säch­lich ein­sei­tig aus dem Abkom­men aus­steigt. Dann wären zwar die ca. 5 – 7 Stand­or­te vor­erst ver­hin­dert, die auf Tau­nus­stei­ner Grund­be­sitz lie­gen, aber dafür hät­te Tau­nus­stein weder Mit­spra­che­recht, noch Ein­fluß auf das wei­te­re Vor­ge­hen der Tau­nus­wind GmbH, so daß mög­li­cher­wei­se dadurch 23 – 25 Wind­rä­der errich­tet wür­den, anstel­le der von Bgm. Hof­na­gel ins Gespräch gebrach­ten ca. 10 Anla­gen. Durch den Aus­stieg Tau­nus­steins aus der Tau­nus­wind GmbH wür­de Tanus­stein neben den Mit­spra­che­recht und Ein­fluß auch die Betei­li­gung an der Wert­schöp­fung weit­ge­hend ver­lie­ren. Pach­ten bekä­men dann nur Hes­sen­forst und Wies­ba­den auf deren Grund­be­sitz die Anla­gen stün­den. Wei­ter­hin käme für Wind­rä­der die auf Grund­be­sitz von Hes­sen­forst aber in der Gemar­kung von Tanus­stein ste­hen ein Teil der Gewer­be­steu­er der Stadt Tau­nus­stein zugute.

Soll­ten Tau­nus­stei­ner Bürger/​Innen die uns Tau­nus­stei­ner Bür­ger belas­ten­den Anla­gen unter­stüt­zen, damit wenigs­tens auch etwas für die Stadt­kas­se von Tau­nus­stein abfällt?

Da die erwirt­schaf­te­ten Erträ­ge einer Wind­park­an­la­ge, wie der von ESWE geplan­ten nicht den hie­si­gen Strom­kun­den in Tau­n­un­s­stein zugu­te käme (man glaubt nicht, dass ESWE den Tarif Natur­strom für die Tau­nus­stei­ner Bür­ger güns­ti­ger machen wür­de), son­dern nur den Betrei­bern nüt­zen wür­de (Stadt Wies­ba­den gleich dop­pelt, ein­mal über die direk­te Betei­li­gung i.H.v. 24,5 % und dann noch­mal über die Betei­li­gung an ESWE als städ­ti­sche Gesell­schaft), soll­ten Tau­nus­stei­ner Bürger/​Innen dann nur des­halb die uns Tau­nus­stei­ner Bür­ger belas­ten­den Anla­gen unter­stüt­zen, damit wenigs­tens in Höhe von 24,5 % auch etwas für die Stadt­kas­se von Tau­nus­stein abfällt?

Stel­lung­nah­me AKTE: Zum jet­zi­gen Zeit­punkt lie­gen uns noch kei­ne gesi­cher­ten Infor­ma­tio­nen vor, ob WKA auf dem Tau­nus­kamm wirt­schaft­lich zu betrei­ben dies hängt zum einen vom Wind­an­ge­bot ab: nach dem Hes­si­schen Wind­at­las ist der Tau­nus­kamm das windhöf­figs­te Gebiet im Bereich Wiesbaden/​Taunusstein. Wei­ter­hin spie­len die Kos­ten für die Errich­tung der WKA und die nöti­ge Infra­struk­tur (Anschluß ans Netz der ESWE, Zuwe­gung, …) sowie der admi­nis­tra­ti­ve Over­head” in der Betrei­ber­fir­ma eine Rol­le. Ziel der Tau­nus­wind GmbH ist, genau die­se Din­ge ein­ge­hend zu unter­su­chen, und dann auf Basis zuver­läs­si­ger Daten eine Ent­schei­dung zu tref­fen. Jeder halb­wegs ver­nünf­ti­ge Inves­tor wird einen Wind­park nur dann errich­ten, wenn die­se Pro­gno­se (kon­ser­va­tiv abge­schätzt) einen Gewinn erwar­ten läßt.

Inso­fern ein Gewinn zu erwar­ten ist (und daher ein Inves­tor einen Wind­park errich­tet) stellt die­ser Gewinn den wesent­li­chen Ertrag eines Wind­parks dar. In Rah­men der Tanus­wind GmbH wür­de der Ertrag nach Maß­ga­be der jewei­li­gen Antei­le ver­teilt. Im Fal­le der Tau­nus­wind wäre das der bekann­te Schlüs­sel von 51 % für die ESWE und jeweils die Hälf­te vom Rest für Wies­ba­den und Taunusstein.

Um den wirt­schaft­li­chen Gewinn für uns Men­schen in Tau­nus­stein zu sichern, setzt sich die AKTE dafür ein, daß die Tanus­stei­ner Men­schen die Mög­lich­keit erhal­ten, genos­sen­schaft­lich Besit­zer und Betrei­ber der WKA auf dem Tau­nusskamm zu wer­den. Durch eine nied­ri­ge Min­dest­ein­la­ge wol­len wir auch nor­mal situ­ier­ten” Men­schen ermög­li­chen, sich an der Genos­sen­schaft zu beteil­gen. Anhand oben genann­ter Pro­gno­se (die aus den Vor­un­ter­su­chun­gen resul­tiert) kann jede und jeder ein­zel­ne ent­schei­den, ob ihm oder ihr die zu erwar­ten­de Ren­di­te in über­zeu­gen­der Rela­ti­on zur unter­neh­me­ri­schen Risi­ko steht, und ob sie oder er sich an einem Bür­ger­wind­rad betei­li­gen will.

Auf den Gewinn jedes Wind­parks fällt Gewer­be­steu­er an. Bei Wind­parks ist der Sitz der Betrei­ber­ge­sell­schaft oft nicht in der glei­chen Gemein­de, auf deren Gemar­kung die Wind­rä­der ste­hen. Das Steu­er­recht sieht in die­sem Fall eine Auf­tei­lung der Gewer­be­steu­er vor; ich bin kei­ne Steu­er­ex­per­te; ich ken­ne eine rechts­kräf­ti­ge Ent­schei­dung, nach der min. 70% der Gewer­be­steu­er der WKA-Stand­ort erhält und 30% dem Sitz der Betrei­ber­ge­sell­schaft zuste­hen. Ande­re Quel­len spre­chen von einer Auf­tei­lung von sogar 90 zu 10 zwi­schen WKA-Stand­ort und Sitz der Gesellschaft.

Um zusätz­lich auch die Men­schen am Gewinn zu betei­li­gen, die sich auch einen noch so klei­nen finan­zi­el­len Bei­trag nicht leis­ten kön­nen, um der Genos­sen­schaft bei­zu­tre­ten, haben wir die Idee ent­wi­ckelt, eine vor­her fest­zu­le­gen­den Teil des Gewinns einem Guten Zweck in Tau­nus­stein zukom­men zu las­sen, z.B. der Tafel”.

Wäre es nicht bes­ser, die Wind­kraft in Tau­nus­stein auf ande­ren Flä­chen und mit­tels Bür­ger­ge­nos­sen­schaf­ten zu för­dern? Unter­stüt­zen Sie mit der AKTE auch eher so etwas ?

Stel­lung­nah­me AKTE: AKTE unter­stützt die Ener­gie­wen­de. Nach unse­rer Auf­fas­sung sind Wind­parks im Moment eines der kos­ten­güns­tigs­ten Mit­tel um viel von unse­rem hohen Ener­gie­ver­brauch kli­ma­freund­lich zu decken. Legt man die volks­wirt­schaft­li­chen Kos­ten der ver­schie­de­nen Ener­gie­for­men zugrun­de, und berück­sich­tigt die sog. exter­nen Kos­ten” für Fol­ge­schä­den (End­la­ger, Risi­ko-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Atom­kraft, sowie Schä­den durch Luft­ver­schmut­zung und Kli­ma­wan­del für fos­si­le Ener­gie­trä­ger), hat Wind­kraft jetzt schon mit Abstand die nied­rigs­ten Kosten.

Nach­dem unser Strom­ver­brauch jetzt schon hoch ist, und lang­fris­tig z.B. durch die Ein­füh­rung von Elek­tro­au­tos auch nicht mit groß­ar­ti­gen Ein­spa­run­gen zu rech­nen ist, sehen wir die drin­gen­de Not­wen­dig­keit Wind­rä­der in jeder Regi­on auf­zu­stel­len. Um die Gesamt­an­zahl der Wind­rä­der so gering wie mög­lich zu hal­ten, stellt jede Regi­on die WKA an die Stand­or­te, wo der Wind am ergie­bigs­ten weht. Nach dem Hes­si­schen Wind­at­las ist der Tau­nus­haupt­kamm der bes­te Stand­ort in Tau­nus­stein. Daher ist es fol­ge­rich­tig, daß die ers­ten WKA Tau­nus­steins auf dem Tau­nus­kamm im Gespräch sind.

Der Strom­ver­brauch der Tau­nus­stei­ner Haus­hal­te wäre mit einem Wind­park zu decken. Aller­dings müs­sen die länd­li­chen Kom­mu­nen zusätz­lich die Ener­gie erzeu­gen, die in den Städ­ten ver­braucht wird – schließ­lich pen­deln ja auch die meis­ten Men­schen aus den länd­li­chen Gebi­ten zur Arbeit in die Städ­te. Daher rech­ne ich damit, daß wir lang­fris­tig nicht umhin kön­nen, zusätz­lich über ande­re Flä­chen als den Tau­nus­haupt­kamm für Wind­parks nachzudenken.

Wo wären dafür die geeig­ne­ten Flä­chen in Rich­tung dün­ner besie­del­tes Gebiet? Gibt es hier­zu Wind- Mes­sun­gen auf ande­ren Höhenlagen?

Stel­lung­nah­me AKTE: Uns ist nicht klar, was man mit geeig­ne­ten Flä­chen in dün­ner besie­del­tem Gebiet“ meint, aber wir sind davon über­zeugt, daß Ener­gie so regio­nal wie mög­lich erzeugt wer­den soll­te. Dies aus ver­schie­de­nen Grün­den: Ganz prak­tisch benö­tigt man weni­ger Hoch­span­nungs­lei­tun­gen wenn die Ener­gie dort in der Nähe erzeugt wird, wo sie ver­braucht wird.

Der mora­li­sche” Grund ist für uns fast wich­ti­ger: Wir müs­sen hier vor Ort die Ener­gie erzeu­gen, die wir ver­brau­chen, gera­de wenn es um Anla­gen geht, die nicht jeder­mann als Berei­che­rung des Land­schafts­bil­des emp­fin­det. Mit wel­chem Recht ver­lan­gen wir von ande­ren Men­schen, daß sie Anla­gen bei sich vor der Tür dul­den, um die Ener­gie für uns zu erzeu­gen? Wesent­lich dün­ner besie­del­tes Gebiet als den Tau­nus­kamm gibt es auf dem Gebiet der Stadt Tau­nus­stein nicht; schließ­lich sind es ca. 10 Stra­ßen­ki­lo­me­ter sowohl von Neu­hof-Plat­te nach Wies­ba­den, wie von Hahn nach Wies­ba­den. Zwi­schen Nie­dern­hau­sen im Osten und Schlan­gen­bad im Wes­ten, Wies­ba­den im Süden und Tau­nus­stein im Nor­den stellt der Tau­nus­haupt­kamm ein Recht­eck dar, daß völ­lig frei von Dör­fern ist.

Sind die Wind­kraft­an­la­gen ver­si­chert und wie hoch ist die Versicherungsprämie?

Ob der Kom­mu­na­le Haft­pflicht­ver­si­che­rer tat­säch­lich das Haft­pflicht­ri­si­ko der geplan­ten Anla­gen mit nur 150,- € Bei­trag pro Anla­ge im Jahr ver­si­chern wird, ist unbe­kannt und man kann sich auch nicht vor­stel­len, dass ein ande­rer Ver­si­che­rer die­se kom­mu­na­le Haft­pflicht­ri­si­ko über­neh­men wird.

Stel­lung­nah­me AKTE: Übli­cher­wei­se berech­nen Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten die Prei­se für Ver­si­che­run­gen so, daß die Risi­ken (zu berech­nen aus zu erwar­ten­der Scha­dens­hö­he und Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit) auch tat­säch­lich abge­deckt wer­den. Bei inzwi­schen doch tau­sen­den WKA in Deutsch­land soll­te genü­gend Erfah­rung vor­lie­gen, aus der die Ver­si­che­rer eine rea­lis­ti­sche Abschät­zung des not­wen­di­gen Ver­si­che­rungs­bei­trag machen kön­nen. Ins­ge­samt scheint mir das Scha­dens­po­ten­ti­al in einer WKA doch über­schau­bar, sicher­lich was Fremd­schä­den angeht; in etwa ver­gleich­bar mit dem Scha­den, den jeder pri­va­te PKW anrich­ten kann. Der mög­li­che Ver­lust der Anla­ge küm­mert ja vor allem den Betrei­ber selbst. Im Gegen­satz zu man­chen ande­ren Akteu­ren der aktu­el­len Debat­te um die Wind­rä­der auf dem Tau­nus­kamm ist AKTE an einer sach­li­chen Dis­kus­si­on inter­es­siert, um gemein­sam die bes­te Lösung zu fin­den, wie wir unse­rer Ver­ant­wor­tung für die Deckung unse­res Ener­gie­hun­gers gerecht wer­den, und gleich­zei­tig die Ener­gie­wen­de natur- und men­schen­freund­lich vor Ort gestalten.

Stimmt es dass WKA von den Kos­ten und vom Res­sour­cen­ein­satz her inef­fi­zi­ent sind und auch 85 bis 90% des Jah­res nutz­los in der Gegend her­um stehen?

Stel­lung­nah­me AKTEWer über Effi­zi­enz redet, muss erst ein­mal dazu sagen, von wel­cher Effi­zi­enz er spricht. Zum Bei­spiel ist die Kos­ten­ef­fi­zi­enz das Ver­hält­nis der erreich­ten Wir­kun­gen zu den ein­ge­setz­ten Kos­ten. Hier schnei­det die Wind­ener­gie im Ver­gleich zu den ande­ren erneu­er­ba­ren Ener­gien sehr gut ab. Berück­sich­tigt man zusätz­lich noch die volks­wirt­schaft­li­chen Kos­ten, z.B. auf­grund der ver­ur­sach­ten Umwelt­schä­den, dann ist die Wind­ener­gie in Deutsch­land die kos­ten-effi­zi­en­tes­te Form der Strom­erzeu­gung überhaupt.

Auch in Bezug auf die Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz liegt die Wind­ener­gie vor­ne, denn kei­ne ande­re Ener­gie­er­zeu­gungs­an­la­ge hat schon nach weni­ger als einem Jahr die Ener­gie wie­der rege­ne­ra­tiv erzeugt, die zu ihrer Errich­tung not­wen­dig war.

Wor­auf sich WKA-Geg­ner oft­mals bezie­hen ist der rein phy­si­ka­li­sche Wir­kungs­grad von Wind­kraft­an­la­gen, d.h. das Ver­hält­nis von dar­ge­bo­te­ner Wind­leis­tung zum erzeug­ten Strom. Die­se Grö­ße ist jedoch völ­lig irrele­vant, weil der Wind weder etwas kos­tet noch ver­braucht wird. Es ist wirk­lich eine bös­wil­li­ge Dem­ago­gie, wenn man den Lai­en mit sol­chen bil­li­gen Taschen­spie­ler­tricks weiß zu machen ver­sucht, Wind­ener­gie sei unef­fek­tiv. Der phy­si­ka­li­sche Wir­kungs­grad von Wind­kraft­an­la­gen liegt in der Pra­xis übri­gens zwi­schen 25 und 30% und damit immer noch bes­ser als der Wir­kungs­grad der meis­ten Autos, und bei Autos müss­te man den Wir­kungs­grad eigent­lich auf die Trans­port­dienst­leis­tung bezie­hen. Um z.B. ein Fahr­rad mit einer Per­son 100 km weit zu bewe­gen, braucht man unge­fähr eine Kilo­watt­stun­de, ein Auto mit einem Ver­brauch von 6l/​100 km benö­tigt die sech­zig­fa­che Energiemenge.

Die Aus­sa­ge, Wind­kraft­an­la­gen im Bin­nen­land wür­den nur 10 – 15% des Jah­res Strom lie­fern, ist gro­ber Unfug. WKA im Bin­nen­land lie­fern 60 bis 80% des Jah­res Strom, wenn auch nicht auf vol­ler Leis­tung. Die auf die Nenn­leis­tung umge­rech­ne­ten Voll­be­nut­zungs­stun­den“ einer Bin­nen­land-WKA betra­gen zwi­schen 1800 und 2200 Stun­den pro Jahr. Das heißt bei 8760 Jah­res­stun­den lau­fen sie also immer­hin 20 bis 25% der Zeit auf Nennleistung.

Fazit: WKA sind weder von den Kos­ten noch vom Res­sour­cen­ein­satz her inef­fi­zi­ent, und sie ste­hen auch nicht 85 bis 90% des Jah­res nutz­los in der Gegend her­um. Das ist alles uner­träg­lich dum­mes Zeug und vor­sätz­li­che Mani­pu­la­ti­on der Öffentlichkeit.

Es wird immer wie­der gesagt, dass zu viel wert­vol­ler Wald für die Wind­kraft auf dem Tau­nus­kamm geop­fert wer­den müss­te. Wie viel ist das denn im Ver­gleich zum nor­ma­len jähr­li­chen Holz­ein­schlag und im Ver­gleich zur gesam­ten Waldfläche?

Stel­lung­nah­me AKTEDie WKAs wer­den in den Wald gestellt und es wird nicht der gan­ze Tau­nus­kamm dafür gero­det. Es ist sicher eine maß­lo­se Über­trei­bung zu behaup­ten mit 10.000m² Rodung pro WKA wür­de der gan­ze Wald in sei­nem Bestand gefähr­det. ESWE Tau­nus­wind GmbH spricht übri­gens von ca. 5000m² pro WKA. Die dop­pelt hohe Zahl kommt von den Wind­kraft­geg­nern und bezieht mit ein, dass evtl. für die Anla­gen neue Zufahrts­schnei­sen geschla­gen wer­den müssten.
Allein der Wies­ba­de­ner Stadt­wald hat eine Flä­che von 58.000.000m² (in Wor­ten: acht­und­fünf­zig Mil­lio­nen)! Also 5800 Wind­rä­der-Rodun­gen á 10.000m².

Ins­ge­samt wer­den im Stadt­wald etwa 22.000 Kubik­me­ter Holz pro Jahr geern­tet”.
Auf jedem Hekt­ar bewal­de­te Flä­che ste­hen rund 330 Kubik­me­ter Holz. In einem Jahr wach­sen je Hekt­ar etwa 6,5 Kubik­me­ter Holz nach. Das ist die Men­ge, die maxi­mal geern­tet wird, um einer nach­hal­ti­gen Forst­wirt­schaft gerecht zu werden.
Also umge­rech­net wer­den jähr­lich 660.000m² Stadt­wald gero­det für die Forst­wirt­schaft. Wobei natür­lich sel­ten ein Wald­stück kom­plett gero­det wird, son­dern es wird aus-gelich­tet. Das heißt, die tat­säch­lich bear­bei­te­ten Flä­chen sind viel größer.

Die Buchen, die jetzt geern­tet wer­den kön­nen, wur­den übri­gens vor ca. 160 Jah­ren in weit vor­aus­schau­en­der Wirt­schafts­wei­se für uns von unse­ren Vor­fah­ren angepflanzt!
Wie weit pla­nen und wirt­schaf­ten wir für unse­re Nachfahren?

Quel­le zum Nachrechnen:
http://www.wiesbaden.de/medien/dok/leben/umwelt-naturschutz/Waldbroschuere_fuer_Web_03_05_2011xs.pdf

Es müs­sen übri­gens für jede für die Wind­kraft gero­de­te Flä­che, die dau­er­haft nicht wie­der auf­ge­fors­tet wer­den kann, ent­spre­chen­de Aus­gleichs­flä­chen geschaf­fen wer­den. Das heißt, es wird an ande­rer Stel­le neu­er Wald gepflanzt.

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