Wer trägt das Risiko, wenn Anlagen wegen inakzeptabler Lautstärke z.B. nachts stillgelegt werden müssen, oder wenn sich gar künftig herausstellen sollte, das 200m hohe Windanlagen einen Mindestabstand von z.B. 3km zu Siedlungen haben müssen, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen?
Stellungnahme AKTE: Es wird vor der Errichtung der WKA geprüft ob die Schallemissionen zumutbar sind. Dies schließt eine Gefährdung der Gesundheit (die weit über eine bloße Unzumutbarkeit hinausginge) definitiv aus. Daher sind dies Fragen nach hypothetischen Risiken. Mit Verlaub, andere Formen der Stromerzeugung bringen weit größere tatsächliche Beeinträchtigungen und unbestreitbare Risiken und Gesundheitsgefahren mit sich.
Es ist durchaus schon vorgekommen, dass Anlagen in der Praxis lauter sind als sie eigentlich sein dürfen. In diesem Fall könnte es sein, dass die Behörde verfügt, nachzubessern, oder wenn das nicht gelingt, die Anlagen in bestimmten Zeiten (z.B. nachts) stillzulegen. Dafür trägt der zunächst der Anlagenbetreiber das Risiko. Er wird sich dann aber, sofern er keinen Planungsfehler gemacht hat, versuchen, den Schaden auf den Anlagenlieferanten abzuwälzen.
Bzgl. Gesundheitsbeeinträchtigung wird man sich beim Thema Lärm immer an der TA Lärm orientieren. Eine Diskussion, ob der Schall von Windkraftanlagen anders, d.h. schlimmer zu bewerten ist als der von anderen Schallquellen wird derzeit nicht geführt und es ist auch nicht zu erwarten, dass sich hier in absehbarer Zukunft etwas ändert. Eine Ausnahme ist der Infraschall. Hier gibt es noch keine allgemein akzeptierten Grenzwerte. Dass Windkraftanlagen aber in Zukunft wegen Lärm einen Abstand von 3 km zu Siedlungen haben müssten, ist nicht zu erwarten, weil nicht nur die üblichen Grenzwerte der TA Lärm bei viel geringeren Abständen unterschritten werden, auch die Infraschallpegel sind in dieser Entfernung nicht mehr relevant.
Welche Risiken werden vom Waldbesitzer getragen (Brand, Grundwasser, Insolvenz des Betreibers, usw.)?
Stellungnahme AKTE: Im Falle der WKA auf dem Taunuskamm ist diese Frage gegenstandslos, denn Grundbesitzer ist die öffentliche Hand und als Betreiber ist die Taunuswind-GmbH vorgesehen. Die Tochter der ESWE ist ebenfalls der öffentlichen Hand zuzurechnen, so daß der hier konstruierte Gegensatz nicht eintreten kann.
Welche Maßnahmen greifen beim Brand eines Windrades?
Stellungnahme AKTE: Genau die selben wie bei einem “normalen Waldbrand” (z.B. ausgelöst durch einen Fahrzeugbrand oder durch Freizeitaktivitäten wie weggeworfene Zigarette oder Lagerfeuer): Die WKA selbst lässt man kontrolliert abbrennen und konzentriert sich darauf, zu verhindern, dass das Feuer sich großflächig im Wald ausbreitet.
Welche Einschränkungen ergeben sich in der bisherigen Nutzung z.B. für Wanderer, Sportler, Jäger?
Nach Untersuchungen in Niedersachsen ist erwiesen, dass jagdbares Wild die WKA nicht meidet. Siehe:
http://www.tiho-hannover.de/de/kliniken-institute/institute/institut-fuer-terrestrische-und-aquatische-wildtierforschung/terrestrische-wildtierforschung-hannover/forschung/abgeschlossene-projekte/windkraftanlagen/
Wanderer und andere Sportler können weiterhin das Gebiet nutzen. Der Eingriff ist weniger gravierend als eine Straße, die erwiesenermaßen als Querungs-Hindernis die Landschaft zerschneidet. Wieso müssen Wanderer z.B. an der Eisernen Hand einen Umweg durch die Unterführung nehmen, um die Bundesstraße zu kreuzen? Es kommen deutlich mehr Fußgänger im Straßenverkehr zu Schaden, als durch WKA. Bei allen Personenschäden im Zusammenhang mit WKA handelt es sich um Unfälle der Beschäftigten bei Errichtung und Wartung der Anlagen. Darin unterscheiden sich WKA nicht signifikant von anderen Bauvorhaben im Hochbau.
Wie lange dauert die Bauphase, mit welchen Einschränkungen ist zu rechnen (Behinderung, Absperrung), wer trägt die Kosten für Straßenschäden durch Schwerlasttransporte?
Stellungnahme AKTE: Abgesperrt wird nur der direkte Gefahrenbereich in der Umgebung (Größenordnung einige hundert Meter) des Krans, und dies auch nur für wenige Tage.
Die Errichtung von WKA dauert wenige Wochen. Die Lastwagen zur Anlieferung der Einzelteile haben keine größere Achslast als die Fahrzeuge, die bei der Holzernte zum Abtransport eingesetzt werden. Daher beschränken sich Modifikationen am Wegenetz auf die ggf. erforderliche Vergrößerung der Kurvenradien, um der Länge z.B. der Rotorblätter Rechnung zu tragen. Die Kosten dafür trägt der Errichter/Betreiber der WKA.
Wer haftet für potentielle Schäden im Bereich Gesundheit, Umwelt, Tourismus, Infrastruktur usw.? Wie wird das geregelt?
Stellungnahme AKTE: Für “potentielle Schäden” sollte gemäß Verursacherprinzip derjenige einstehen, der wirtschaftlichen Gewinn aus einer Unternehmung zieht. Dieses Prinzip wird aber in den allermeisten nicht konsequent angewendet: Gesundheitsschäden durch Feinstaub infolge des Straßenverkehrs, Waldschäden durch Luftverschmutzung? Schäden an Denkmälern durch sauren Regen, Kosten für den Klimawandel, Entsorgung des Atommüll und Sanierung der Asse. Verlust an der Biodiversität v.a. durch die konventionelle Intensiv-Landwirtschaft; Leerfischen der Weltmeere, …
All diese Kosten trägt die Allgemeinheit, bzw. man hinterlässt sie den nachfolgenden Generationen in Form eines ausgeplünderten und mit Abfällen übersäten Planeten.
Ist es nicht unredlich, das Verursacherprinzip in Reinkultur auf die Windenergie anzuwenden, aber immens größeren Schäden und Kosten der vorgenannten Beispiele alle Augen zuzudrücken? Es bleibt festzustellen, daß bislang bis auf behördlich als akzeptabel eingestufte Beeinträchtigungen der Umwelt keine Schäden an Gesundheit, Tourismus oder Infrastruktur nachgewiesen sind. Es handelt sich daher um rein hypothetische “was-wäre-wenn” Szenarien.
Wie steht es um den Trinkwasserschutz für Wiesbaden?
Stellungnahme AKTE: Diese Frage zielt wohl auf das Getriebe ab, das in einigen WKA enthalten ist.
Zum einen enthalten WKA weniger Öl, als z.B. ein einziger Tankwagen, oder der Heizöltank eines Einfamilienhauses.
Zum anderen werden WKA permanent fernüberwacht, schon aus wirtschaftlichen Gründen, um sich auftretende Probleme frühzeitig zu beheben, bevor größere Schäden entstehen, die zu unnötigen langen Stillstandzeiten führen könnten. Daher ist unwahrscheinlich, daß unbemerkt größe Mengen Schmiermittel auslaufen und ins Erdreich gelangen.
Zum dritten setzen die namhaften Hersteller der WKA zunehmend auf getriebelose Anlagen, die keine nennenswerten Mengen Getriebeöl enthalten.
Daher geht von WKA keine größere Gefahr fürs Trinkwasser aus als von einer Straße oder einem Gebäude mit Ölheizung.
Warum kommen Anlagen wie Simmersfeld im Schwarzwald über Jahre nur auf 50% der prognostizierten Erträge?
Stellungnahme AKTE: Weil die beste Prognose selbstverständlich keine Garantie für die Zukunft bieten kann. Selbstverständlich haftet jeder wirtschaftlichen Betätigung unvermeidlich ein unternehmerisches Risiko an. Sie werden in jeder Branche Unternehmen finden, die die gesetzten wirtschaftlichen Ziele nicht erreichen. Der Anteil von zahlungsunfähigen Windparkbetreibern ist nicht größer als die mittlere Konkursrate in anderen Branchen.
Wie viel Strom werden 10 WKAs erzeugen und kann diese Menge von Taunusstein und Wiesbaden direkt verbraucht werden?
Stellungnahme AKTE: Ein Windrad der 3MW-Klasse würde an einem Standort auf dem Taunuskamm ca. 6 – 7 Millionen kWh Strom pro Jahr erzeugen; 10 WKA sollten daher ca. 60 – 70 Mio. kWh/Jahr liefern.
Grob gerechnet verbraucht ein durchschnittlicher Haushalt ca. 3500 kWh pro Jahr. Bei ca. 12000 Haushalten in Taunusstein ergibt sich ein Jahresstromverbrauch von ca. 40 Mio. kWh. Rein rechnerisch würden also 6 – 7 Windräder für die Taunussteiner Haushalte ausreichen. Allerdings wird nur ca. 25 – 30% des Gesamtstromverbrauchs in den privaten Haushalte verbraucht. Der Rest geht in die Industrie, in Landwirtschaft, Handel und Handwerk, sowie für Eisen- und Straßenbahnen, etc. D.h. jeder Einwohner ist im Durchschnitt über seinen Arbeitsplatz, seinen Konsum und seine Mobilität für diesen weiteren Verbrauch „mitverantwortlich“. Daher wären 10 WKA auch für Taunusstein allein sicher nicht zu viel, wenn wir das Ziel der Bundesregierung im Auge behalten, bis 2050 vollständig auf CO2-freie Energieträger umzusteigen.
Weiterhin sind die Windkraftplanungen auf dem Taunuskamm eine Gemeinschaftsprojekt von Wiesbaden und Taunusstein. Wiesbaden hat viel mehr Einwohner, und damit auch einen wesentlich höheren Stromverbrauch.
Trotz zu ergreifender Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und zum Einsparen von Strom wird langfristig der Stromverbrauch nicht dramatisch sinken, weil z.B. herkömmliche Benzin- und Dieselautos durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden, wie z.B. von der Bundesregierung forciert.
Unter diesem Aspekt ist die regionale Energiewende sicherlich (leider!) nicht mit den jetzt diskutierten 10 WKA auf dem Taunuskamm geschafft.
Oder meinen Sie mit mit Ihrer Frage, ob wir in Wiesbaden und Taunusstein den Strom von „unseren“ WKA auch selbst verbrauchen können, indem uns ein regionaler Öko-Strom-Tarif angeboten wird?
Physikalisch betrachtet ist im Verbundnetz ununterscheidbar„Strom gleich Strom“, d.h. aller erzeugter Strom geht ins Netz und alle Verbraucher bekommen denselben Strommix.
Anfang Februar hatte Bürgermeister Hofnagel in einem Gespräch mit uns vom ArbeitsKreis Taunussteiner Energiewende ganz klar die Absicht, den Taunussteiner Anteil am Projekt Taunuswind genossenschaftlich zu organisieren mit starker Beteiligung der Stadtwerke. Dabei sollte den Taunussteiner Bürgerinnen und Bürgern auch ein günstiger Windstrom-Tarif angeboten werden. Damit würden die Menschen in Taunusstein ihren Stromverbrauch vom Preisdiktat der großen Versorger abkoppeln, die mit Verweis auf die EEG-Umlage immer wieder die Strompreise erhöht haben, obwohl unstrittig die EEG-Umlage nur ca. ein Drittel des Preisanstiegs der letzten 10 Jahre ausmacht.
Durch die Kehrtwende der CDU Taunusstein und den damit möglicherweise bevorstehenden Ausstieg Taunussteins aus dem gemeinsamen Windkraft-Projekt mit Hessen-Forst und Wiesbaden würden derartige Möglichkeiten nun in weite Ferne rücken.
Wie steht der Arbeitskreis AKTE zu der Frage des ausreichenden Abstandes zur Wohnbebauung vor dem Hintergrund, dass der Abstand hier in Taunusstein teilweise nur 1 km betragen soll ?
Bedenken: Die Fachleute beim RP in Darmstadt als Genehmigungsbehörde prüfen die von ESWE eingereichten Gutachtenergebnisse nur auf ihre fachliche und rechnerische Richtigkeit bzw. Schlüssigkeit hin unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der darauf basierenden TA-Lärm. Die TA-Lärm mit ihren Schallgrenzwerten fußt auf gutachterlichen Ergebnissen anderer Lärmquellen. Es gibt ‑wie heißt es im Juristendeutsch so schön- im Grunde noch keine “wissenschaftlichen, belastbaren, gutachterlichen Ergebnisse” zu der Lärmbelastung speziell bei Windkraft-Parks, so dass es dem Vorhabenbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben relativ leicht fallen dürfte, die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten. Selbst wenn in den USA oder in England derzeit wohl Studien laufen und Ergebnisse vielleicht zu der Frage Infraschall usw. bald kommen, müssten diese so fundiert sein und hier publik werden, dass der Gesetzgeber genötigt wäre, die Richtwerte der TA-Lärm anzupassen und dies natürlich auch nur dann, wenn die Ergebnisse für die Gesundheit des Menschen wirklich bedenklich wären, denn sonst besteht kein Handlungsdruck der Politik.
Stellungnahme AKTE: es wird festgestellt, daß die WKA auf dem Taunuskamm in “nur” ca. 1 km Abstand zur Wohnbebauung errichtet werden sollen. Das Bay. Ministerium für Umwelt und Gesundheit schreibt dazu:
Lärmschutz
“Die Beurteilung, ob schädliche Umweltauswirkungen in Form von erheblichen Belästigungen durch Geräuschimmissionen zu befürchten sind, erfolgt auf Grundlage der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm –TA Lärm. Nach der Rechtsprechung des BayVGH ist die TA Lärm auch auf die Schallausbreitung von höherliegenden Schallquellen anwendbar (BayVGH, Beschluss vom 7. Februar 2011, Az.: 22 CS 11.31).
Die Schallemission einer modernen WKA der 2 bis 3 MW-Klasse ist in der Regel gleich oder nur geringfügig höher als bei einer älteren Anlage mit geringerer Nennleistung. Durch Maßnahmen zur technischen Optimierung wurden erhebliche Verbesserungen bei modernen WKA erreicht. Die Schallabstrahlung einer WKA mit einem hohen Turm breitet sich weiter aus als bei niedrigeren Anlagen. Dennoch wird der gemäß TA Lärm während der Nacht in Dorf- und Mischgebieten zulässige Beurteilungspegel von 45 dB(A) auch von einer hohen leistungsstarken WKA häufig bereits in einer Entfernung von rund 500 m zum Anlagenstandort eingehalten.
Im Rahmen der Planung werden folgende Abstände zwischen dem Rand einer Windfarm (Summenschallleistungspegel 110 dB(A)) und Siedlungen bei nicht vorbelasteten Gebieten schalltechnisch als unproblematisch erachtet (Schalltechnische Planungshinweise für Windparks des LfU von August 2011)
‑800 m zu einem allgemeinen Wohngebiet,
‑500 m zu einem Misch- oder Dorfgebiet oder Außenbereichsanwesen und
‑300 m zu einer Wohnnutzung im Gewerbegebiet.
Diese Abstände ergeben sich in Standardfällen bei nicht durch Anlagenlärm vorbelasteten Gebieten. Rechtlich verbindliche Mindestabstände kennt das Immissionsschutzrecht nicht. Solche Abstände können aber bei der Frage des behördlichen Prüfungsumfangs eine Rolle spielen. Wird ein Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung in allgemeinen Wohngebieten eingehalten, ist die Einholung von Lärmgutachten nicht erforderlich. Wird ein Mindestabstand von 800 m zur Wohnbebauung in allgemeinen Wohngebieten eingehalten, kann der Antragsteller den Genehmigungsbehörden Datenblätter wie z.B. eine Herstellerbescheinigung, in denen das Geräuschverhalten der Anlage in allen regulären Betriebszuständen mindestens bis zum Erreichen der Nennleistung belegt ist oder eine nachvollziehbare Immissonsprognose vorlegen.
Werden diese Abstände unterschritten, ist im Regelfall vom Antragsteller ein Lärmgutachten vorzulegen. Eine Abnahmemessung ist in der Regel nicht erforderlich, ebenso wenig wiederkehrende Messungen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem BundesImmissionsschutzgesetz ist die im Auftrag des Betreibers durch einen Privatgutachter erstellte Lärmprognose grundsätzlich verwertbar, wenn diese unter Beachtung der geltenden Regelwerke fachgerecht und nachvollziehbar erstellt worden und für den Fachkundigen überzeugend ist (OVG Saarland, Beschluss vom 10. Dezember 2010, Az.:3B 250⁄10).”
(Quelle: http://www.stmug.bayern.de/umwelt/oekoenergie/windenergie/doc/windenergie_erlass.pdf)
Die Unterschiede zwischen “allgemeinem Wohngebiet”, “Dorf- und Mischgebiet” bzw. Wohnnutzung im Gewerbegebiet” kommen daher, daß in diesen 3 Kategorien verschieden strenge Schall-Grenzwerte gelten. In Dorf- und Mischgebieten wären ansonsten z.B. auch übliche Arbeiten der Landwirtschaft nicht zulässig. Im Gewerbegebiet ist offensichtlich weniger Lärmschutz einzuhalten, weil die Betriebe notwendig ebenfalls Lärm erzeugen.
Abgesehen vom “Behörden-Chinesich” des Bay. Ministeriums schlagen wir vor, den folgenden Versuch unternehmen: Begeben Sie sich an einen Platz, der ca. 1 km von einem Windpark im Wald entfernt liegt und versuchen die dort vorhandene Geräuschkulisse aufzuschlüsseln und die einzelnen Geräusche den jeweiligen Verursachern zuzuordnen. In den allermeisten Fällen, wird die dominierende Schallquelle der Autoverkehr auf der Straße sein, die Sie auch benutzt haben, um an diese Stelle zu gelangen.
Je nach Windgeschwindkeit wird der Windpark entweder stillstehen, weil der Wind zu schwach weht, und damit gar nicht zu hören sein. Bei hoher Windgeschwindigkeit übertreffen die sonstigen Windgeräusche, z.B. Rascheln der Blätter im Wind, Pfeifen von Hochspannungsleitungen, Rauschen im Kornfeld oder in Büschen und Bäumen etc. die Geräusche des Windparks. Es gibt also nur ein kleines Fenster mittlerer Windgeschwindigkeiten bei denen ein Windpark als dominierende Schallquelle realistisch störend in Betracht kommt.
Wissen Sie, was die Stadt Taunusstein rechtlich tun könnte, wenn die Stadt Wiesbaden nach Ablauf der vereinbarten 3 Jahre (Stillhalteabkommen) die Windräder mit ESWE und ggf. Hessen-Forst allein bauen würde?
Stellungnahme AKTE: Rechtlich ist das RP Darmstadt für die Genehmigung von WKA bei uns zuständig. Die Stadt Taunusstein kann es selbstverständlich ablehnen, ihren Grundbesitz zur Errichtung von WKA zu verpachten. Sie ist aber nicht für planungsrechtliche Genehmigung oder Ablehnung zuständig, wenn ein anderer Flächeneigentümer (z.B. Hessenforst oder ein privater Landwirt) seinen Grund zur Errichtung von Windrädern bereitstellt (auch wenn diese Fläche innerhalb der Gemarkung der Taunussteins liegt).
Wir gehen sogar davon aus, daß sich weder Hessenforst noch Wiesbaden an das 3‑jährige Stillhalteabkommen gebunden fühlen, wenn Taunusstein seinerseits (und als erstes!) aus dem Abkommen ausschert, indem es den vereinbarten Prozeß “erst prüfen, dann entscheiden” einseitig und vorzeitig negativ beendet.
Es könnte also sein, daß der Verein “Rettet den Taunuskamm” seinem Vereinsziel einen gewaltigen Bärendienst erwiesen hat, wenn sich der auf ihren Druck entstandene CDU Vorstoß durchsetzt, und Taunusstein tatsächlich einseitig aus dem Abkommen aussteigt. Dann wären zwar die ca. 5 – 7 Standorte vorerst verhindert, die auf Taunussteiner Grundbesitz liegen, aber dafür hätte Taunusstein weder Mitspracherecht, noch Einfluß auf das weitere Vorgehen der Taunuswind GmbH, so daß möglicherweise dadurch 23 – 25 Windräder errichtet würden, anstelle der von Bgm. Hofnagel ins Gespräch gebrachten ca. 10 Anlagen. Durch den Ausstieg Taunussteins aus der Taunuswind GmbH würde Tanusstein neben den Mitspracherecht und Einfluß auch die Beteiligung an der Wertschöpfung weitgehend verlieren. Pachten bekämen dann nur Hessenforst und Wiesbaden auf deren Grundbesitz die Anlagen stünden. Weiterhin käme für Windräder die auf Grundbesitz von Hessenforst aber in der Gemarkung von Tanusstein stehen ein Teil der Gewerbesteuer der Stadt Taunusstein zugute.
Sollten Taunussteiner Bürger/Innen die uns Taunussteiner Bürger belastenden Anlagen unterstützen, damit wenigstens auch etwas für die Stadtkasse von Taunusstein abfällt?
Da die erwirtschafteten Erträge einer Windparkanlage, wie der von ESWE geplanten nicht den hiesigen Stromkunden in Taununsstein zugute käme (man glaubt nicht, dass ESWE den Tarif Naturstrom für die Taunussteiner Bürger günstiger machen würde), sondern nur den Betreibern nützen würde (Stadt Wiesbaden gleich doppelt, einmal über die direkte Beteiligung i.H.v. 24,5 % und dann nochmal über die Beteiligung an ESWE als städtische Gesellschaft), sollten Taunussteiner Bürger/Innen dann nur deshalb die uns Taunussteiner Bürger belastenden Anlagen unterstützen, damit wenigstens in Höhe von 24,5 % auch etwas für die Stadtkasse von Taunusstein abfällt?
Stellungnahme AKTE: Zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns noch keine gesicherten Informationen vor, ob WKA auf dem Taunuskamm wirtschaftlich zu betreiben dies hängt zum einen vom Windangebot ab: nach dem Hessischen Windatlas ist der Taunuskamm das windhöffigste Gebiet im Bereich Wiesbaden/Taunusstein. Weiterhin spielen die Kosten für die Errichtung der WKA und die nötige Infrastruktur (Anschluß ans Netz der ESWE, Zuwegung, …) sowie der administrative “Overhead” in der Betreiberfirma eine Rolle. Ziel der Taunuswind GmbH ist, genau diese Dinge eingehend zu untersuchen, und dann auf Basis zuverlässiger Daten eine Entscheidung zu treffen. Jeder halbwegs vernünftige Investor wird einen Windpark nur dann errichten, wenn diese Prognose (konservativ abgeschätzt) einen Gewinn erwarten läßt.
Insofern ein Gewinn zu erwarten ist (und daher ein Investor einen Windpark errichtet) stellt dieser Gewinn den wesentlichen Ertrag eines Windparks dar. In Rahmen der Tanuswind GmbH würde der Ertrag nach Maßgabe der jeweiligen Anteile verteilt. Im Falle der Taunuswind wäre das der bekannte Schlüssel von 51 % für die ESWE und jeweils die Hälfte vom Rest für Wiesbaden und Taunusstein.
Um den wirtschaftlichen Gewinn für uns Menschen in Taunusstein zu sichern, setzt sich die AKTE dafür ein, daß die Tanussteiner Menschen die Möglichkeit erhalten, genossenschaftlich Besitzer und Betreiber der WKA auf dem Taunusskamm zu werden. Durch eine niedrige Mindesteinlage wollen wir auch “normal situierten” Menschen ermöglichen, sich an der Genossenschaft zu beteilgen. Anhand oben genannter Prognose (die aus den Voruntersuchungen resultiert) kann jede und jeder einzelne entscheiden, ob ihm oder ihr die zu erwartende Rendite in überzeugender Relation zur unternehmerischen Risiko steht, und ob sie oder er sich an einem Bürgerwindrad beteiligen will.
Auf den Gewinn jedes Windparks fällt Gewerbesteuer an. Bei Windparks ist der Sitz der Betreibergesellschaft oft nicht in der gleichen Gemeinde, auf deren Gemarkung die Windräder stehen. Das Steuerrecht sieht in diesem Fall eine Aufteilung der Gewerbesteuer vor; ich bin keine Steuerexperte; ich kenne eine rechtskräftige Entscheidung, nach der min. 70% der Gewerbesteuer der WKA-Standort erhält und 30% dem Sitz der Betreibergesellschaft zustehen. Andere Quellen sprechen von einer Aufteilung von sogar 90 zu 10 zwischen WKA-Standort und Sitz der Gesellschaft.
Um zusätzlich auch die Menschen am Gewinn zu beteiligen, die sich auch einen noch so kleinen finanziellen Beitrag nicht leisten können, um der Genossenschaft beizutreten, haben wir die Idee entwickelt, eine vorher festzulegenden Teil des Gewinns einem Guten Zweck in Taunusstein zukommen zu lassen, z.B. der “Tafel”.
Wäre es nicht besser, die Windkraft in Taunusstein auf anderen Flächen und mittels Bürgergenossenschaften zu fördern? Unterstützen Sie mit der AKTE auch eher so etwas ?
Stellungnahme AKTE: AKTE unterstützt die Energiewende. Nach unserer Auffassung sind Windparks im Moment eines der kostengünstigsten Mittel um viel von unserem hohen Energieverbrauch klimafreundlich zu decken. Legt man die volkswirtschaftlichen Kosten der verschiedenen Energieformen zugrunde, und berücksichtigt die sog. “externen Kosten” für Folgeschäden (Endlager, Risiko-Haftpflichtversicherung für Atomkraft, sowie Schäden durch Luftverschmutzung und Klimawandel für fossile Energieträger), hat Windkraft jetzt schon mit Abstand die niedrigsten Kosten.
Nachdem unser Stromverbrauch jetzt schon hoch ist, und langfristig z.B. durch die Einführung von Elektroautos auch nicht mit großartigen Einsparungen zu rechnen ist, sehen wir die dringende Notwendigkeit Windräder in jeder Region aufzustellen. Um die Gesamtanzahl der Windräder so gering wie möglich zu halten, stellt jede Region die WKA an die Standorte, wo der Wind am ergiebigsten weht. Nach dem Hessischen Windatlas ist der Taunushauptkamm der beste Standort in Taunusstein. Daher ist es folgerichtig, daß die ersten WKA Taunussteins auf dem Taunuskamm im Gespräch sind.
Der Stromverbrauch der Taunussteiner Haushalte wäre mit einem Windpark zu decken. Allerdings müssen die ländlichen Kommunen zusätzlich die Energie erzeugen, die in den Städten verbraucht wird – schließlich pendeln ja auch die meisten Menschen aus den ländlichen Gebiten zur Arbeit in die Städte. Daher rechne ich damit, daß wir langfristig nicht umhin können, zusätzlich über andere Flächen als den Taunushauptkamm für Windparks nachzudenken.
Wo wären dafür die geeigneten Flächen in Richtung dünner besiedeltes Gebiet? Gibt es hierzu Wind- Messungen auf anderen Höhenlagen?
Stellungnahme AKTE: Uns ist nicht klar, was man „mit geeigneten Flächen in dünner besiedeltem Gebiet“ meint, aber wir sind davon überzeugt, daß Energie so regional wie möglich erzeugt werden sollte. Dies aus verschiedenen Gründen: Ganz praktisch benötigt man weniger Hochspannungsleitungen wenn die Energie dort in der Nähe erzeugt wird, wo sie verbraucht wird.
Der “moralische” Grund ist für uns fast wichtiger: Wir müssen hier vor Ort die Energie erzeugen, die wir verbrauchen, gerade wenn es um Anlagen geht, die nicht jedermann als Bereicherung des Landschaftsbildes empfindet. Mit welchem Recht verlangen wir von anderen Menschen, daß sie Anlagen bei sich vor der Tür dulden, um die Energie für uns zu erzeugen? Wesentlich dünner besiedeltes Gebiet als den Taunuskamm gibt es auf dem Gebiet der Stadt Taunusstein nicht; schließlich sind es ca. 10 Straßenkilometer sowohl von Neuhof-Platte nach Wiesbaden, wie von Hahn nach Wiesbaden. Zwischen Niedernhausen im Osten und Schlangenbad im Westen, Wiesbaden im Süden und Taunusstein im Norden stellt der Taunushauptkamm ein Rechteck dar, daß völlig frei von Dörfern ist.
Sind die Windkraftanlagen versichert und wie hoch ist die Versicherungsprämie?
Ob der Kommunale Haftpflichtversicherer tatsächlich das Haftpflichtrisiko der geplanten Anlagen mit nur 150,- € Beitrag pro Anlage im Jahr versichern wird, ist unbekannt und man kann sich auch nicht vorstellen, dass ein anderer Versicherer diese kommunale Haftpflichtrisiko übernehmen wird.
Stellungnahme AKTE: Üblicherweise berechnen Versicherungsgesellschaften die Preise für Versicherungen so, daß die Risiken (zu berechnen aus zu erwartender Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit) auch tatsächlich abgedeckt werden. Bei inzwischen doch tausenden WKA in Deutschland sollte genügend Erfahrung vorliegen, aus der die Versicherer eine realistische Abschätzung des notwendigen Versicherungsbeitrag machen können. Insgesamt scheint mir das Schadenspotential in einer WKA doch überschaubar, sicherlich was Fremdschäden angeht; in etwa vergleichbar mit dem Schaden, den jeder private PKW anrichten kann. Der mögliche Verlust der Anlage kümmert ja vor allem den Betreiber selbst. Im Gegensatz zu manchen anderen Akteuren der aktuellen Debatte um die Windräder auf dem Taunuskamm ist AKTE an einer sachlichen Diskussion interessiert, um gemeinsam die beste Lösung zu finden, wie wir unserer Verantwortung für die Deckung unseres Energiehungers gerecht werden, und gleichzeitig die Energiewende natur- und menschenfreundlich vor Ort gestalten.
Stimmt es dass WKA von den Kosten und vom Ressourceneinsatz her ineffizient sind und auch 85 bis 90% des Jahres nutzlos in der Gegend herum stehen?
Stellungnahme AKTE: Wer über Effizienz redet, muss erst einmal dazu sagen, von welcher Effizienz er spricht. Zum Beispiel ist die Kosteneffizienz das Verhältnis der erreichten Wirkungen zu den eingesetzten Kosten. Hier schneidet die Windenergie im Vergleich zu den anderen erneuerbaren Energien sehr gut ab. Berücksichtigt man zusätzlich noch die volkswirtschaftlichen Kosten, z.B. aufgrund der verursachten Umweltschäden, dann ist die Windenergie in Deutschland die kosten-effizienteste Form der Stromerzeugung überhaupt.
Auch in Bezug auf die Ressourceneffizienz liegt die Windenergie vorne, denn keine andere Energieerzeugungsanlage hat schon nach weniger als einem Jahr die Energie wieder regenerativ erzeugt, die zu ihrer Errichtung notwendig war.
Worauf sich WKA-Gegner oftmals beziehen ist der rein physikalische Wirkungsgrad von Windkraftanlagen, d.h. das Verhältnis von dargebotener Windleistung zum erzeugten Strom. Diese Größe ist jedoch völlig irrelevant, weil der Wind weder etwas kostet noch verbraucht wird. Es ist wirklich eine böswillige Demagogie, wenn man den Laien mit solchen billigen Taschenspielertricks weiß zu machen versucht, Windenergie sei uneffektiv. Der physikalische Wirkungsgrad von Windkraftanlagen liegt in der Praxis übrigens zwischen 25 und 30% und damit immer noch besser als der Wirkungsgrad der meisten Autos, und bei Autos müsste man den Wirkungsgrad eigentlich auf die Transportdienstleistung beziehen. Um z.B. ein Fahrrad mit einer Person 100 km weit zu bewegen, braucht man ungefähr eine Kilowattstunde, ein Auto mit einem Verbrauch von 6l/100 km benötigt die sechzigfache Energiemenge.
Die Aussage, Windkraftanlagen im Binnenland würden nur 10 – 15% des Jahres Strom liefern, ist grober Unfug. WKA im Binnenland liefern 60 bis 80% des Jahres Strom, wenn auch nicht auf voller Leistung. Die auf die Nennleistung umgerechneten „Vollbenutzungsstunden“ einer Binnenland-WKA betragen zwischen 1800 und 2200 Stunden pro Jahr. Das heißt bei 8760 Jahresstunden laufen sie also immerhin 20 bis 25% der Zeit auf Nennleistung.
Fazit: WKA sind weder von den Kosten noch vom Ressourceneinsatz her ineffizient, und sie stehen auch nicht 85 bis 90% des Jahres nutzlos in der Gegend herum. Das ist alles unerträglich dummes Zeug und vorsätzliche Manipulation der Öffentlichkeit.
Es wird immer wieder gesagt, dass zu viel wertvoller Wald für die Windkraft auf dem Taunuskamm geopfert werden müsste. Wie viel ist das denn im Vergleich zum normalen jährlichen Holzeinschlag und im Vergleich zur gesamten Waldfläche?
Stellungnahme AKTE: Die WKAs werden in den Wald gestellt und es wird nicht der ganze Taunuskamm dafür gerodet. Es ist sicher eine maßlose Übertreibung zu behaupten mit 10.000m² Rodung pro WKA würde der ganze Wald in seinem Bestand gefährdet. ESWE Taunuswind GmbH spricht übrigens von ca. 5000m² pro WKA. Die doppelt hohe Zahl kommt von den Windkraftgegnern und bezieht mit ein, dass evtl. für die Anlagen neue Zufahrtsschneisen geschlagen werden müssten.
Allein der Wiesbadener Stadtwald hat eine Fläche von 58.000.000m² (in Worten: achtundfünfzig Millionen)! Also 5800 Windräder-Rodungen á 10.000m².
Insgesamt werden im Stadtwald etwa 22.000 Kubikmeter Holz pro Jahr “geerntet”.
Auf jedem Hektar bewaldete Fläche stehen rund 330 Kubikmeter Holz. In einem Jahr wachsen je Hektar etwa 6,5 Kubikmeter Holz nach. Das ist die Menge, die maximal geerntet wird, um einer nachhaltigen Forstwirtschaft gerecht zu werden.
Also umgerechnet werden jährlich 660.000m² Stadtwald gerodet für die Forstwirtschaft. Wobei natürlich selten ein Waldstück komplett gerodet wird, sondern es wird aus-gelichtet. Das heißt, die tatsächlich bearbeiteten Flächen sind viel größer.
Die Buchen, die jetzt geerntet werden können, wurden übrigens vor ca. 160 Jahren in weit vorausschauender Wirtschaftsweise für uns von unseren Vorfahren angepflanzt!
Wie weit planen und wirtschaften wir für unsere Nachfahren?
Quelle zum Nachrechnen:
http://www.wiesbaden.de/medien/dok/leben/umwelt-naturschutz/Waldbroschuere_fuer_Web_03_05_2011xs.pdf
Es müssen übrigens für jede für die Windkraft gerodete Fläche, die dauerhaft nicht wieder aufgeforstet werden kann, entsprechende Ausgleichsflächen geschaffen werden. Das heißt, es wird an anderer Stelle neuer Wald gepflanzt.