Taunussteiner Energiewende

AKTE - ArbeitsKreis Taunussteiner Energiewende

4. News­let­ter zur Bür­ger-Ener­gie­wen­de“ Tau­nus­stein (BET)

534264_164190910406950_388671240_n[1]Wir erhal­ten jetzt auch Mails besorg­ter Tau­nus­stei­ner Bürger/​Innen. Um die Trans­pa­renz unse­rer Arbeit deut­lich zu machen, gehen wir hier auf die geäu­ßer­ten Beden­ken und Fra­gen ein, indem wir jeden ein­zel­nen Punkt mit unse­rer Stel­lung­nah­me nach­fol­gend ver­öf­fent­li­chen. Uns ist klar, dass die­se Infor­ma­tio­nen sehr umfang­reich sind, aber die geäu­ßer­ten Beden­ken sind ja auch sehr umfang­reich. Sie zei­gen aller­dings die Hin­ter­grün­de der in der Regi­on aktu­ell geführ­ten Debat­te sehr gut auf und wir wol­len doch Alle infor­miert und betei­ligt wer­den. Natür­lich sind wir von der AKTE (wie eigent­lich alle Akteu­re im jet­zi­gen Streit um die WKA auf dem Tau­nus­kamm) inter­es­sier­te Lai­en, so daß wir Ihnen v.a. unse­ren Stand­punkt prä­sen­tie­ren kön­nen. Abschlies­sen­de oder gar rechts­gül­ti­ge Aus­sa­gen kön­nen Sie von uns nicht erwar­ten. Wer im Moment nicht genug Zeit zum Lesen hat, den möch­ten wir ein­la­den, die schö­nen Oster­fei­er­ta­ge hier­für zu nutzen 🙂

Fra­ge: Wie steht der Arbeits­kreis AKTE zu der Fra­ge des aus­rei­chen­den Abstan­des zur Wohn­be­bau­ung vor dem Hin­ter­grund, dass der Abstand hier in Tau­nus­stein teil­wei­se nur 1 km betra­gen soll ?
Beden­ken:
Die Fach­leu­te beim RP in Darm­stadt als Geneh­mi­gungs­be­hör­de prü­fen die von ESWE ein­ge­reich­ten Gut­acht­en­er­geb­nis­se nur auf ihre fach­li­che und rech­ne­ri­sche Rich­tig­keit bzw. Schlüs­sig­keit hin unter Berück­sich­ti­gung der gesetz­li­chen Vor­ga­ben des Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes und der dar­auf basie­ren­den TA-Lärm. Die TA-Lärm mit ihren Schall­grenz­wer­ten fußt auf gut­ach­ter­li­chen Ergeb­nis­sen ande­rer Lärm­quel­len. Es gibt ‑wie heißt es im Juris­ten­deutsch so schön- im Grun­de noch kei­ne wis­sen­schaft­li­chen, belast­ba­ren, gut­ach­ter­li­chen Ergeb­nis­se” zu der Lärm­be­las­tung spe­zi­ell bei Wind­kraft-Parks, so dass es dem Vor­ha­ben­be­trei­ber auf­grund der gesetz­li­chen Vor­ga­ben rela­tiv leicht fal­len dürf­te, die erfor­der­li­chen Geneh­mi­gun­gen zu erhal­ten. Selbst wenn in den USA oder in Eng­land der­zeit wohl Stu­di­en lau­fen und Ergeb­nis­se viel­leicht zu der FRa­ge Infra­schall usw. bald kom­men, müß­ten die­se so fun­diert sein und hier publik wer­den, dass der Gesetz­ge­ber genö­tigt wäre, die Richt­wer­te der TA-Lärm anzu­pas­sen und dies natür­lich auch nur dann, wenn die Ergeb­nis­se für die Gesund­heit des Men­schen wirk­lich bedenk­lich wären, denn sonst besteht kein Hand­lungs­druck der Politik.

Stel­lung­nah­me der AKTE: es wird fest­ge­stellt, daß die WKA auf dem Tau­nus­kamm in nur” ca. 1 km Abstand zur Wohn­be­bau­ung errich­tet wer­den sol­len. Das Bay. Minis­te­ri­um für Umwelt und Gesund­heit schreibt dazu:

Lärm­schutz
Die Beur­tei­lung, ob schäd­li­che Umwelt­aus­wir­kun­gen in Form von erheb­li­chen Beläs­ti­gun­gen durch Geräuschim­mis­sio­nen zu befürch­ten sind, erfolgt auf Grund­la­ge der Tech­ni­schen Anlei­tung zum Schutz gegen Lärm –TA Lärm. Nach der Recht­spre­chung des BayVGH ist die TA Lärm auch auf die Schall­aus­brei­tung von höher­lie­gen­den Schall­quel­len anwend­bar (BayVGH, Beschluss vom 7. Febru­ar 2011, Az.: 22 CS 11.31).

Die Schall­emis­si­on einer moder­nen WKA der 2 bis 3 MW-Klas­se ist in der Regel gleich oder nur gering­fü­gig höher als bei einer älte­ren Anla­ge mit gerin­ge­rer Nenn­leis­tung. Durch Maß­nah­men zur tech­ni­schen Opti­mie­rung wur­den erheb­li­che Ver­bes­se­run­gen bei moder­nen WKA erreicht. Die Schall­ab­strah­lung einer WKA mit einem hohen Turm brei­tet sich wei­ter aus als bei nied­ri­ge­ren Anla­gen. Den­noch wird der gemäß TA Lärm wäh­rend der Nacht in Dorf- und Misch­ge­bie­ten zuläs­si­ge Beur­tei­lungs­pe­gel von 45 dB(A) auch von einer hohen leis­tungs­star­ken WKA häu­fig bereits in einer Ent­fer­nung von rund 500 m zum Anla­gen­stand­ort eingehalten.

Im Rah­men der Pla­nung wer­den fol­gen­de Abstän­de zwi­schen dem Rand einer Wind­farm (Sum­men­schall­leis­tungs­pe­gel 110 dB(A)) und Sied­lun­gen bei nicht vor­be­las­te­ten Gebie­ten schall­tech­nisch als unpro­ble­ma­tisch erach­tet (Schall­tech­ni­sche Pla­nungs­hin­wei­se für Wind­parks des LfU von August 2011)
800 m zu einem all­ge­mei­nen Wohngebiet,
500 m zu einem Misch- oder Dorf­ge­biet oder Außen­be­reichs­an­we­sen und
300 m zu einer Wohn­nut­zung im Gewerbegebiet.

Die­se Abstän­de erge­ben sich in Stan­dard­fäl­len bei nicht durch Anla­gen­lärm vor­be­las­te­ten Gebie­ten. Recht­lich ver­bind­li­che Min­dest­ab­stän­de kennt das Immis­si­ons­schutz­recht nicht. Sol­che Abstän­de kön­nen aber bei der Fra­ge des behörd­li­chen Prü­fungs­um­fangs eine Rol­le spie­len. Wird ein Min­dest­ab­stand von 1.000 m zur Wohn­be­bau­ung in all­ge­mei­nen Wohn­ge­bie­ten ein­ge­hal­ten, ist die Ein­ho­lung von Lärm­gut­ach­ten nicht erfor­der­lich. Wird ein Min­dest­ab­stand von 800 m zur Wohn­be­bau­ung in all­ge­mei­nen Wohn­ge­bie­ten ein­ge­hal­ten, kann der Antrag­stel­ler den Geneh­mi­gungs­be­hör­den Daten­blät­ter wie z.B. eine Her­stel­ler­be­schei­ni­gung, in denen das Geräusch­ver­hal­ten der Anla­ge in allen regu­lä­ren Betriebs­zu­stän­den min­des­tens bis zum Errei­chen der Nenn­leis­tung belegt ist oder eine nach­voll­zieh­ba­re Immis­sons­pro­gno­se vorlegen.

Wer­den die­se Abstän­de unter­schrit­ten, ist im Regel­fall vom Antrag­stel­ler ein Lärm­gut­ach­ten vor­zu­le­gen. Eine Abnah­me­mes­sung ist in der Regel nicht erfor­der­lich, eben­so wenig wie­der­keh­ren­de Messungen.
Im Rah­men des Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens nach dem Bun­des­Im­mis­si­ons­schutz­ge­setz ist die im Auf­trag des Betrei­bers durch einen Pri­vat­gut­ach­ter erstell­te Lärm­pro­gno­se grund­sätz­lich ver­wert­bar, wenn die­se unter Beach­tung der gel­ten­den Regel­wer­ke fach­ge­recht und nach­voll­zieh­bar erstellt wor­den und für den Fach­kun­di­gen über­zeu­gend ist (OVG Saar­land, Beschluss vom 10. Dezem­ber 2010, Az.:3B 25010).”
(Quel­le: http://www.stmug.bayern.de/umwelt/oekoenergie/windenergie/doc/windenergie_erlass.pdf)

Die Unter­schie­de zwi­schen all­ge­mei­nem Wohn­ge­biet”, Dorf- und Misch­ge­biet” bzw. Wohn­nut­zung im Gewer­be­ge­biet” kom­men daher, daß in die­sen 3 Kate­go­rien ver­schie­den stren­ge Schall-Grenz­wer­te gel­ten. In Dorf- und Misch­ge­bie­ten wären ansons­ten z.B. auch übli­che Arbei­ten der Land­wirt­schaft nicht zuläs­sig. Im Gewer­be­ge­biet ist offen­sicht­lich weni­ger Lärm­schutz ein­zu­hal­ten, weil die Betrie­be not­wen­dig eben­falls Lärm erzeugen.

Abge­se­hen vom Behör­den-Chi­ne­sich” des Bay. Minis­te­ri­ums schla­gen wir vor, den fol­gen­den Ver­such unter­neh­men: Bege­ben Sie sich an einen Platz, der ca. 1 km von einem Wind­park im Wald ent­fernt liegt und ver­su­chen die dort vor­han­de­ne Geräusch­ku­lis­se auf­zu­schlüs­seln und die ein­zel­nen Geräu­sche den jewei­li­gen Ver­ur­sa­chern zuzu­ord­nen. In den aller­meis­ten Fäl­len, wird die domi­nie­ren­de Schall­quel­le der Auto­ver­kehr auf der Stra­ße sein, die Sie auch benutzt haben, um an die­se Stel­le zu gelangen.

Je nach Wind­ge­schwind­keit wird der Wind­park ent­we­der still­ste­hen, weil der Wind zu schwach weht, und damit gar nicht zu hören sein. Bei hoher Wind­ge­schwin­dig­keit über­tref­fen die sons­ti­gen Wind­ge­räu­sche, z.B. Rascheln der Blät­ter im Wind, Pfei­fen von Hoch­span­nungs­lei­tun­gen, Rau­schen im Korn­feld oder in Büschen und Bäu­men etc. die Geräu­sche des Wind­parks. Es gibt also nur ein klei­nes Fens­ter mitt­le­rer Wind­ge­schwin­dig­kei­ten bei denen ein Wind­park als domi­nie­ren­de Schall­quel­le rea­lis­tisch stö­rend in Betracht kommt.

Fra­ge: Wis­sen Sie, was die Stadt Tau­nus­stein recht­lich tun könn­te, wenn die Stadt Wies­ba­den nach Ablauf der ver­ein­bar­ten 3 Jah­re (Still­hal­te­ab­kom­men) die Wind­rä­der mit ESWE und ggf. Hes­sen-Forst allein bau­en würde?

Stel­lung­nah­me der AKTE: Recht­lich ist das RP Darm­stadt für die Geneh­mi­gung von WKA bei uns zustän­dig. Die Stadt Tau­nus­stein kann es selbst­ver­ständ­lich ableh­nen, ihren Grund­be­sitz zur Errich­tung von WKA zu ver­pach­ten. Sie ist aber nicht für pla­nungs­recht­li­che Geneh­mi­gung oder Ableh­nung zustän­dig, wenn ein ande­rer Flä­chen­ei­gen­tü­mer (z.B. Hes­sen­forst oder ein pri­va­ter Land­wirt) sei­nen Grund zur Errich­tung von Wind­rä­dern bereit­stellt (auch wenn die­se Flä­che inner­halb der Gemar­kung der Tau­nus­steins liegt).
Wir gehen sogar davon aus, daß sich weder Hes­sen­forst noch Wies­ba­den an das 3‑jährige Still­hal­te­ab­kom­men gebun­den füh­len, wenn Tau­nus­stein sei­ner­seits (und als ers­tes!) aus dem Abkom­men aus­schert, indem es den ver­ein­bar­ten Pro­zeß erst prü­fen, dann ent­schei­den” ein­sei­tig und vor­zei­tig nega­tiv beendet.

Es könn­te also sein, daß der Ver­ein Ret­tet den Tau­nus­kamm” sei­nem Ver­eins­ziel einen gewal­ti­gen Bären­dienst erwie­sen hat, wenn sich der auf ihren Druck ent­stan­de­ne CDU Vor­stoß durch­setzt, und Tau­nus­stein tat­säch­lich ein­sei­tig aus dem Abkom­men aus­steigt. Dann wären zwar die ca. 5 – 7 Stand­or­te vor­erst ver­hin­dert, die auf Tau­nus­stei­ner Grund­be­sitz lie­gen, aber dafür hät­te Tau­nus­stein weder Mit­spra­che­recht, noch Ein­fluß auf das wei­te­re Vor­ge­hen der Tau­nus­wind GmbH, so daß mög­li­cher­wei­se dadurch 23 – 25 Wind­rä­der errich­tet wür­den, anstel­le der von Bgm. Hof­na­gel ins Gespräch gebrach­ten ca. 10 Anla­gen. Durch den Aus­stieg Tau­nus­steins aus der Tau­nus­wind GmbH wür­de Tanus­stein neben den Mit­spra­che­recht und Ein­fluß auch die Betei­li­gung an der Wert­schöp­fung weit­ge­hend ver­lie­ren. Pach­ten bekä­men dann nur Hes­sen­forst und Wies­ba­den auf deren Grund­be­sitz die Anla­gen stün­den. Wei­ter­hin käme für Wind­rä­der die auf Grund­be­sitz von Hes­sen­forst aber in der Gemar­kung von Tanus­stein ste­hen ein Teil der Gewer­be­steu­er der Stadt Tau­nus­stein zugute.

Fra­ge: Da die erwirt­schaf­te­ten Erträ­ge einer Wind­park­an­la­ge, wie der von ESWE geplan­ten nicht den hie­si­gen Strom­kun­den in Tau­n­un­s­stein zugu­te käme (man glaubt nicht, dass ESWE den Tarif Natur­strom für die Tau­nus­stei­ner Bür­ger güns­ti­ger machen würde),sondern nur den Betrei­bern nüt­zen wür­de (Stadt Wies­ba­den gleich dop­pelt, ein­mal über die direk­te Betei­li­gung i.H.v. 24,5 % und dann noch­mal über die Betei­li­gung an ESWE als städ­ti­sche Gesell­schaft), soll­ten Tau­nus­stei­ner Bürger/​Innen dann nur des­halb die uns Tau­nus­stei­ner Bür­ger belas­ten­den Anla­gen unter­stüt­zen, damit wenigs­tens in Höhe von 24,5 % auch etwas für die Stadt­kas­se von Tau­nus­stein abfällt?

Stel­lung­nah­me der AKTE: Zum jet­zi­gen Zeit­punkt lie­gen uns noch kei­ne gesi­cher­ten Infor­ma­tio­nen vor, ob WKA auf dem Tau­nus­kamm wirt­schaft­lich zu betrei­ben dies hängt zum einen vom Wind­an­ge­bot ab: nach dem Hes­si­schen Wind­at­las ist der Tau­nus­kamm das windhöf­figs­te Gebiet im Bereich Wiesbaden/​Taunusstein. Wei­ter­hin spie­len die Kos­ten für die Errich­tung der WKA und die nöti­ge Infra­struk­tur (Anschluß ans Netz der ESWE, Zuwe­gung, …) sowie der admi­nis­tra­ti­ve Over­head” in der Betrei­ber­fir­ma eine Rol­le. Ziel der Tau­nus­wind GmbH ist, genau die­se Din­ge ein­ge­hend zu unter­su­chen, und dann auf Basis zuver­läs­si­ger Daten eine Ent­schei­dung zu tref­fen. Jeder halb­wegs ver­nünf­ti­ge Inves­tor wird einen Wind­park nur dann errich­ten, wenn die­se Pro­gno­se (kon­ser­va­tiv abge­schätzt) einen Gewinn erwar­ten läßt.

Inso­fern ein Gewinn zu erwar­ten ist (und daher ein Inves­tor einen Wind­park errich­tet) stellt die­ser Gewinn den wesent­li­chen Ertrag eines Wind­parks dar. In Rah­men der Tanus­wind GmbH wür­de der Ertrag nach Maß­ga­be der jewei­li­gen Antei­le ver­teilt. Im Fal­le der Tau­nus­wind wäre das der bekann­te Schlüs­sel von 51 % für die ESWE und jeweils die Hälf­te vom Rest für Wies­ba­den und Taunusstein.

Um den wirt­schaft­li­chen Gewinn für uns Men­schen in Tau­nus­stein zu sichern, setzt sich die AKTE dafür ein, daß die Tanus­stei­ner Men­schen die Mög­lich­keit erhal­ten, genos­sen­schaft­lich Besit­zer und Betrei­ber der WKA auf dem Tau­nusskamm zu wer­den. Durch eine nied­ri­ge Min­dest­ein­la­ge wol­len wir auch nor­mal situ­ier­ten” Men­schen ermög­li­chen, sich an der Genos­sen­schaft zu beteil­gen. Anhand oben genann­ter Pro­gno­se (die aus den Vor­un­ter­su­chun­gen resul­tiert) kann jede und jeder ein­zel­ne ent­schei­den, ob ihm oder ihr die zu erwar­ten­de Ren­di­te in über­zeu­gen­der Rela­ti­on zur unter­neh­me­ri­schen Risi­ko steht, und ob sie oder er sich an einem Bür­ger­wind­rad betei­li­gen will.

Auf den Gewinn jedes Wind­parks fällt Gewer­be­steu­er an. Bei Wind­parks ist der Sitz der Betrei­ber­ge­sell­schaft oft nicht in der glei­chen Gemein­de, auf deren Gemar­kung die Wind­rä­der ste­hen. Das Steu­er­recht sieht in die­sem Fall eine Auf­tei­lung der Gewer­be­steu­er vor; ich bin kei­ne Steu­er­ex­per­te; ich ken­ne eine rechts­kräf­ti­ge Ent­schei­dung, nach der min. 70% der Gewer­be­steu­er der WKA-Stand­ort erhält und 30% dem Sitz der Betrei­ber­ge­sell­schaft zuste­hen. Ande­re Quel­len spre­chen von einer Auf­tei­lung von sogar 90 zu 10 zwi­schen WKA-Stand­ort und Sitz der Gesellschaft.

Um zusätz­lich auch die Men­schen am Gewinn zu betei­li­gen, die sich auch einen noch so klei­nen finan­zi­el­len Bei­trag nicht leis­ten kön­nen, um der Genos­sen­schaft bei­zu­tre­ten, haben wir die Idee ent­wi­ckelt, eine vor­her fest­zu­le­gen­den Teil des Gewinns einem Guten Zweck in Tau­nus­stein zukom­men zu las­sen, z.B. der Tafel”.

Fra­ge: Wäre es nicht bes­ser, die Wind­kraft in Tau­nus­stein auf ande­ren Flä­chen und mit­tels Bür­ger­ge­nos­sen­schaf­ten zu för­dern. Unter­stüt­zen Sie mit der AKTE auch eher so etwas ? 

Stel­lung­nah­me der AKTE: AKTE unter­stützt die Ener­gie­wen­de. Nach unse­rer Auf­fas­sung sind Wind­parks im Moment eines der kos­ten­güns­tigs­ten Mit­tel um viel von unse­rem hohen Ener­gie­ver­brauch kli­ma­freund­lich zu decken. Legt man die volks­wirt­schaft­li­chen Kos­ten der ver­schie­de­nen Ener­gie­for­men zugrun­de, und berück­sich­tigt die sog. exter­nen Kos­ten” für Fol­ge­schä­den (End­la­ger, Risi­ko-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Atom­kraft, sowie Schä­den durch Luft­ver­schmut­zung und Kli­ma­wan­del für fos­si­le Ener­gie­trä­ger), hat Wind­kraft jetzt schon mit Abstand die nied­rigs­ten Kosten.

Nach­dem unser Strom­ver­brauch jetzt schon hoch ist, und lang­fris­tig z.B. durch die Ein­füh­rung von Elek­tro­au­tos auch nicht mit groß­ar­ti­gen Ein­spa­run­gen zu rech­nen ist, sehen wir die drin­gen­de Not­wen­dig­keit Wind­rä­der in jeder Regi­on auf­zu­stel­len. Um die Gesamt­an­zahl der Wind­rä­der so gering wie mög­lich zu hal­ten, stellt jede Regi­on die WKA an die Stand­or­te, wo der Wind am ergie­bigs­ten weht. Nach dem Hes­si­schen Wind­at­las ist der Tau­nus­haupt­kamm der bes­te Stand­ort in Tau­nus­stein. Daher ist es fol­ge­rich­tig, daß die ers­ten WKA Tau­nus­steins auf dem Tau­nus­kamm im Gespräch sind.

Der Strom­ver­brauch der Tau­nus­stei­ner Haus­hal­te wäre mit einem Wind­park zu decken. Aller­dings müs­sen die länd­li­chen Kom­mu­nen zusätz­lich die Ener­gie erzeu­gen, die in den Städ­ten ver­braucht wird – schließ­lich pen­deln ja auch die meis­ten Men­schen aus den länd­li­chen Gebi­ten zur Arbeit in die Städ­te. Daher rech­ne ich damit, daß wir lang­fris­tig nicht umhin kön­nen, zusätz­lich über ande­re Flä­chen als den Tau­nus­haupt­kamm für Wind­parks nachzudenken.

Fra­ge: Wo wären dafür die geeig­ne­ten Flä­chen in Rich­tung dün­ner besie­del­tes Gebiet? Gibt es hier­zu Wind- Mes­sun­gen auf ande­ren Höhenlagen?

Stel­lung­nah­me der AKTE: Uns ist nicht klar, was man mit geeig­ne­ten Flä­chen in dün­ner besie­del­tem Gebiet“ meint, aber wir sind davon über­zeugt, daß Ener­gie so regio­nal wie mög­lich erzeugt wer­den soll­te. Dies aus ver­schie­de­nen Grün­den: Ganz prak­tisch benö­tigt man weni­ger Hoch­span­nungs­lei­tun­gen wenn die Ener­gie dort in der Nähe erzeugt wird, wo sie ver­braucht wird.

Der mora­li­sche” Grund ist für uns fast wich­ti­ger: Wir müs­sen hier vor Ort die Ener­gie erzeu­gen, die wir ver­brau­chen, gera­de wenn es um Anla­gen geht, die nicht jeder­mann als Berei­che­rung des Land­schafts­bil­des emp­fin­det. Mit wel­chem Recht ver­lan­gen wir von ande­ren Men­schen, daß sie Anla­gen bei sich vor der Tür dul­den, um die Ener­gie für uns zu erzeu­gen? Wesent­lich dün­ner besie­del­tes Gebiet als den Tau­nus­kamm gibt es auf dem Gebiet der Stadt Tau­nus­stein nicht; schließ­lich sind es ca. 10 Stra­ßen­ki­lo­me­ter sowohl von Neu­hof-Plat­te nach Wies­ba­den, wie von Hahn nach Wies­ba­den. Zwi­schen Nie­dern­hau­sen im Osten und Schlan­gen­bad im Wes­ten, Wies­ba­den im Süden und Tau­nus­stein im Nor­den stellt der Tau­nus­haupt­kamm ein Recht­eck dar, daß völ­lig frei von Dör­fern ist.

Fra­ge: Ob der Kom­mu­na­le Haft­pflicht­ver­si­che­rer tat­säch­lich das Haft­pflicht­ri­si­ko der geplan­ten Anla­gen mit nur 150,- € Bei­trag pro Anla­ge im Jahr ver­si­chern wird, ist unbe­kannt und man kann sich auch nicht vor­stel­len, dass ein ande­rer Ver­si­che­rer die­se kom­mu­na­le Haft­pflicht­ri­si­ko über­neh­men wird.

Stel­lung­nah­me der AKTE: Übli­cher­wei­se berech­nen Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten die Prei­se für Ver­si­che­run­gen so, daß die Risi­ken (zu berech­nen aus zu erwar­ten­der Scha­dens­hö­he und Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit) auch tat­säch­lich abge­deckt wer­den. Bei inzwi­schen doch tau­sen­den WKA in Deutsch­land soll­te genü­gend Erfah­rung vor­lie­gen, aus der die Ver­si­che­rer eine rea­lis­ti­sche Abschät­zung des not­wen­di­gen Ver­si­che­rungs­bei­trag machen kön­nen. Ins­ge­samt scheint mir das Scha­dens­po­ten­ti­al in einer WKA doch über­schau­bar, sicher­lich was Fremd­schä­den angeht; in etwa ver­gleich­bar mit dem Scha­den, den jeder pri­va­te PKW anrich­ten kann. Der mög­li­che Ver­lust der Anla­ge küm­mert ja vor allem den Betrei­ber selbst. Im Gegen­satz zu man­chen ande­ren Akteu­ren der aktu­el­len Debat­te um die Wind­rä­der auf dem Tau­nus­kamm ist AKTE an einer sach­li­chen Dis­kus­si­on inter­es­siert, um gemein­sam die bes­te Lösung zu fin­den, wie wir unse­rer Ver­ant­wor­tung für die Deckung unse­res Ener­gie­hun­gers gerecht wer­den, und gleich­zei­tig die Ener­gie­wen­de natur- und men­schen­freund­lich vor Ort gestalten.

Täg­lich gibt es neue Infor­ma­tio­nen zum The­ma Ener­gie­wen­de für Alle“, da sich die Ener­gie zu einem Res­sour­cen-The­ma ent­wi­ckelt hat und des­halb auch das aktu­el­le Wahl­kampf-Gesche­hen zu domi­nie­ren scheint. Eine Bür­ger­wind-Genos­sen­schaft ist nur eine von vie­len Mög­lich­kei­ten einer Demo­kra­ti­sie­rung der Strom­ver­sor­gung, die auf Wind­kraft setzt. Aber es gibt auch vie­le ande­re Model­le für uns Tau­nus­stei­ner Bürger/​Innen, uns von dem Strom­preis­dik­tat der Kon­zer­ne unab­hän­gig zu machen. Aus die­sem Grund haben wir einen neu­en Namen für unse­ren News­let­ter gewählt Bür­ger-Ener­gie­wen­de“ Tau­nus­stein (BET).

Die auf­ge­klär­ten und an der Bür­ger-Ener­gie­wen­de inter­es­sier­ten Tau­nus­stei­ner Bürger/​Innen, die an Ostern im schö­nen Tau­nus­stein ver­brin­gen, haben mög­li­cher­wei­se ein wenig Zeit, sich über die unter­schied­li­chen Mög­lich­kei­ten einer Bür­ger-Ener­gie­wen­de zu infor­mie­ren. Dazu emp­feh­len wir fol­gen­dem Link auf You­tube zu fol­gen und sich den infor­ma­ti­ven und inspi­rie­ren­den Film Leben mit der Ener­gie­wen­de“ an zu sehen: http://www.youtube.com/watch?v=VzX8Aa0YmTU

Herz­li­che Grüße
Mari­an­ne Häu­ßer, Rei­ner Theis und Jens Garleff