Wir erhalten jetzt auch Mails besorgter Taunussteiner Bürger/Innen. Um die Transparenz unserer Arbeit deutlich zu machen, gehen wir hier auf die geäußerten Bedenken und Fragen ein, indem wir jeden einzelnen Punkt mit unserer Stellungnahme nachfolgend veröffentlichen. Uns ist klar, dass diese Informationen sehr umfangreich sind, aber die geäußerten Bedenken sind ja auch sehr umfangreich. Sie zeigen allerdings die Hintergründe der in der Region aktuell geführten Debatte sehr gut auf und wir wollen doch Alle informiert und beteiligt werden. Natürlich sind wir von der AKTE (wie eigentlich alle Akteure im jetzigen Streit um die WKA auf dem Taunuskamm) interessierte Laien, so daß wir Ihnen v.a. unseren Standpunkt präsentieren können. Abschliessende oder gar rechtsgültige Aussagen können Sie von uns nicht erwarten. Wer im Moment nicht genug Zeit zum Lesen hat, den möchten wir einladen, die schönen Osterfeiertage hierfür zu nutzen 🙂
Frage: Wie steht der Arbeitskreis AKTE zu der Frage des ausreichenden Abstandes zur Wohnbebauung vor dem Hintergrund, dass der Abstand hier in Taunusstein teilweise nur 1 km betragen soll ?
Bedenken: Die Fachleute beim RP in Darmstadt als Genehmigungsbehörde prüfen die von ESWE eingereichten Gutachtenergebnisse nur auf ihre fachliche und rechnerische Richtigkeit bzw. Schlüssigkeit hin unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der darauf basierenden TA-Lärm. Die TA-Lärm mit ihren Schallgrenzwerten fußt auf gutachterlichen Ergebnissen anderer Lärmquellen. Es gibt ‑wie heißt es im Juristendeutsch so schön- im Grunde noch keine “wissenschaftlichen, belastbaren, gutachterlichen Ergebnisse” zu der Lärmbelastung speziell bei Windkraft-Parks, so dass es dem Vorhabenbetreiber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben relativ leicht fallen dürfte, die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten. Selbst wenn in den USA oder in England derzeit wohl Studien laufen und Ergebnisse vielleicht zu der FRage Infraschall usw. bald kommen, müßten diese so fundiert sein und hier publik werden, dass der Gesetzgeber genötigt wäre, die Richtwerte der TA-Lärm anzupassen und dies natürlich auch nur dann, wenn die Ergebnisse für die Gesundheit des Menschen wirklich bedenklich wären, denn sonst besteht kein Handlungsdruck der Politik.
Stellungnahme der AKTE: es wird festgestellt, daß die WKA auf dem Taunuskamm in “nur” ca. 1 km Abstand zur Wohnbebauung errichtet werden sollen. Das Bay. Ministerium für Umwelt und Gesundheit schreibt dazu:
Lärmschutz
“Die Beurteilung, ob schädliche Umweltauswirkungen in Form von erheblichen Belästigungen durch Geräuschimmissionen zu befürchten sind, erfolgt auf Grundlage der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm –TA Lärm. Nach der Rechtsprechung des BayVGH ist die TA Lärm auch auf die Schallausbreitung von höherliegenden Schallquellen anwendbar (BayVGH, Beschluss vom 7. Februar 2011, Az.: 22 CS 11.31).
Die Schallemission einer modernen WKA der 2 bis 3 MW-Klasse ist in der Regel gleich oder nur geringfügig höher als bei einer älteren Anlage mit geringerer Nennleistung. Durch Maßnahmen zur technischen Optimierung wurden erhebliche Verbesserungen bei modernen WKA erreicht. Die Schallabstrahlung einer WKA mit einem hohen Turm breitet sich weiter aus als bei niedrigeren Anlagen. Dennoch wird der gemäß TA Lärm während der Nacht in Dorf- und Mischgebieten zulässige Beurteilungspegel von 45 dB(A) auch von einer hohen leistungsstarken WKA häufig bereits in einer Entfernung von rund 500 m zum Anlagenstandort eingehalten.
Im Rahmen der Planung werden folgende Abstände zwischen dem Rand einer Windfarm (Summenschallleistungspegel 110 dB(A)) und Siedlungen bei nicht vorbelasteten Gebieten schalltechnisch als unproblematisch erachtet (Schalltechnische Planungshinweise für Windparks des LfU von August 2011)
‑800 m zu einem allgemeinen Wohngebiet,
‑500 m zu einem Misch- oder Dorfgebiet oder Außenbereichsanwesen und
‑300 m zu einer Wohnnutzung im Gewerbegebiet.
Diese Abstände ergeben sich in Standardfällen bei nicht durch Anlagenlärm vorbelasteten Gebieten. Rechtlich verbindliche Mindestabstände kennt das Immissionsschutzrecht nicht. Solche Abstände können aber bei der Frage des behördlichen Prüfungsumfangs eine Rolle spielen. Wird ein Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung in allgemeinen Wohngebieten eingehalten, ist die Einholung von Lärmgutachten nicht erforderlich. Wird ein Mindestabstand von 800 m zur Wohnbebauung in allgemeinen Wohngebieten eingehalten, kann der Antragsteller den Genehmigungsbehörden Datenblätter wie z.B. eine Herstellerbescheinigung, in denen das Geräuschverhalten der Anlage in allen regulären Betriebszuständen mindestens bis zum Erreichen der Nennleistung belegt ist oder eine nachvollziehbare Immissonsprognose vorlegen.
Werden diese Abstände unterschritten, ist im Regelfall vom Antragsteller ein Lärmgutachten vorzulegen. Eine Abnahmemessung ist in der Regel nicht erforderlich, ebenso wenig wiederkehrende Messungen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem BundesImmissionsschutzgesetz ist die im Auftrag des Betreibers durch einen Privatgutachter erstellte Lärmprognose grundsätzlich verwertbar, wenn diese unter Beachtung der geltenden Regelwerke fachgerecht und nachvollziehbar erstellt worden und für den Fachkundigen überzeugend ist (OVG Saarland, Beschluss vom 10. Dezember 2010, Az.:3B 250⁄10).”
(Quelle: http://www.stmug.bayern.de/umwelt/oekoenergie/windenergie/doc/windenergie_erlass.pdf)
Die Unterschiede zwischen “allgemeinem Wohngebiet”, “Dorf- und Mischgebiet” bzw. Wohnnutzung im Gewerbegebiet” kommen daher, daß in diesen 3 Kategorien verschieden strenge Schall-Grenzwerte gelten. In Dorf- und Mischgebieten wären ansonsten z.B. auch übliche Arbeiten der Landwirtschaft nicht zulässig. Im Gewerbegebiet ist offensichtlich weniger Lärmschutz einzuhalten, weil die Betriebe notwendig ebenfalls Lärm erzeugen.
Abgesehen vom “Behörden-Chinesich” des Bay. Ministeriums schlagen wir vor, den folgenden Versuch unternehmen: Begeben Sie sich an einen Platz, der ca. 1 km von einem Windpark im Wald entfernt liegt und versuchen die dort vorhandene Geräuschkulisse aufzuschlüsseln und die einzelnen Geräusche den jeweiligen Verursachern zuzuordnen. In den allermeisten Fällen, wird die dominierende Schallquelle der Autoverkehr auf der Straße sein, die Sie auch benutzt haben, um an diese Stelle zu gelangen.
Je nach Windgeschwindkeit wird der Windpark entweder stillstehen, weil der Wind zu schwach weht, und damit gar nicht zu hören sein. Bei hoher Windgeschwindigkeit übertreffen die sonstigen Windgeräusche, z.B. Rascheln der Blätter im Wind, Pfeifen von Hochspannungsleitungen, Rauschen im Kornfeld oder in Büschen und Bäumen etc. die Geräusche des Windparks. Es gibt also nur ein kleines Fenster mittlerer Windgeschwindigkeiten bei denen ein Windpark als dominierende Schallquelle realistisch störend in Betracht kommt.
Frage: Wissen Sie, was die Stadt Taunusstein rechtlich tun könnte, wenn die Stadt Wiesbaden nach Ablauf der vereinbarten 3 Jahre (Stillhalteabkommen) die Windräder mit ESWE und ggf. Hessen-Forst allein bauen würde?
Stellungnahme der AKTE: Rechtlich ist das RP Darmstadt für die Genehmigung von WKA bei uns zuständig. Die Stadt Taunusstein kann es selbstverständlich ablehnen, ihren Grundbesitz zur Errichtung von WKA zu verpachten. Sie ist aber nicht für planungsrechtliche Genehmigung oder Ablehnung zuständig, wenn ein anderer Flächeneigentümer (z.B. Hessenforst oder ein privater Landwirt) seinen Grund zur Errichtung von Windrädern bereitstellt (auch wenn diese Fläche innerhalb der Gemarkung der Taunussteins liegt).
Wir gehen sogar davon aus, daß sich weder Hessenforst noch Wiesbaden an das 3‑jährige Stillhalteabkommen gebunden fühlen, wenn Taunusstein seinerseits (und als erstes!) aus dem Abkommen ausschert, indem es den vereinbarten Prozeß “erst prüfen, dann entscheiden” einseitig und vorzeitig negativ beendet.
Es könnte also sein, daß der Verein “Rettet den Taunuskamm” seinem Vereinsziel einen gewaltigen Bärendienst erwiesen hat, wenn sich der auf ihren Druck entstandene CDU Vorstoß durchsetzt, und Taunusstein tatsächlich einseitig aus dem Abkommen aussteigt. Dann wären zwar die ca. 5 – 7 Standorte vorerst verhindert, die auf Taunussteiner Grundbesitz liegen, aber dafür hätte Taunusstein weder Mitspracherecht, noch Einfluß auf das weitere Vorgehen der Taunuswind GmbH, so daß möglicherweise dadurch 23 – 25 Windräder errichtet würden, anstelle der von Bgm. Hofnagel ins Gespräch gebrachten ca. 10 Anlagen. Durch den Ausstieg Taunussteins aus der Taunuswind GmbH würde Tanusstein neben den Mitspracherecht und Einfluß auch die Beteiligung an der Wertschöpfung weitgehend verlieren. Pachten bekämen dann nur Hessenforst und Wiesbaden auf deren Grundbesitz die Anlagen stünden. Weiterhin käme für Windräder die auf Grundbesitz von Hessenforst aber in der Gemarkung von Tanusstein stehen ein Teil der Gewerbesteuer der Stadt Taunusstein zugute.
Frage: Da die erwirtschafteten Erträge einer Windparkanlage, wie der von ESWE geplanten nicht den hiesigen Stromkunden in Taununsstein zugute käme (man glaubt nicht, dass ESWE den Tarif Naturstrom für die Taunussteiner Bürger günstiger machen würde),sondern nur den Betreibern nützen würde (Stadt Wiesbaden gleich doppelt, einmal über die direkte Beteiligung i.H.v. 24,5 % und dann nochmal über die Beteiligung an ESWE als städtische Gesellschaft), sollten Taunussteiner Bürger/Innen dann nur deshalb die uns Taunussteiner Bürger belastenden Anlagen unterstützen, damit wenigstens in Höhe von 24,5 % auch etwas für die Stadtkasse von Taunusstein abfällt?
Stellungnahme der AKTE: Zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns noch keine gesicherten Informationen vor, ob WKA auf dem Taunuskamm wirtschaftlich zu betreiben dies hängt zum einen vom Windangebot ab: nach dem Hessischen Windatlas ist der Taunuskamm das windhöffigste Gebiet im Bereich Wiesbaden/Taunusstein. Weiterhin spielen die Kosten für die Errichtung der WKA und die nötige Infrastruktur (Anschluß ans Netz der ESWE, Zuwegung, …) sowie der administrative “Overhead” in der Betreiberfirma eine Rolle. Ziel der Taunuswind GmbH ist, genau diese Dinge eingehend zu untersuchen, und dann auf Basis zuverlässiger Daten eine Entscheidung zu treffen. Jeder halbwegs vernünftige Investor wird einen Windpark nur dann errichten, wenn diese Prognose (konservativ abgeschätzt) einen Gewinn erwarten läßt.
Insofern ein Gewinn zu erwarten ist (und daher ein Investor einen Windpark errichtet) stellt dieser Gewinn den wesentlichen Ertrag eines Windparks dar. In Rahmen der Tanuswind GmbH würde der Ertrag nach Maßgabe der jeweiligen Anteile verteilt. Im Falle der Taunuswind wäre das der bekannte Schlüssel von 51 % für die ESWE und jeweils die Hälfte vom Rest für Wiesbaden und Taunusstein.
Um den wirtschaftlichen Gewinn für uns Menschen in Taunusstein zu sichern, setzt sich die AKTE dafür ein, daß die Tanussteiner Menschen die Möglichkeit erhalten, genossenschaftlich Besitzer und Betreiber der WKA auf dem Taunusskamm zu werden. Durch eine niedrige Mindesteinlage wollen wir auch “normal situierten” Menschen ermöglichen, sich an der Genossenschaft zu beteilgen. Anhand oben genannter Prognose (die aus den Voruntersuchungen resultiert) kann jede und jeder einzelne entscheiden, ob ihm oder ihr die zu erwartende Rendite in überzeugender Relation zur unternehmerischen Risiko steht, und ob sie oder er sich an einem Bürgerwindrad beteiligen will.
Auf den Gewinn jedes Windparks fällt Gewerbesteuer an. Bei Windparks ist der Sitz der Betreibergesellschaft oft nicht in der gleichen Gemeinde, auf deren Gemarkung die Windräder stehen. Das Steuerrecht sieht in diesem Fall eine Aufteilung der Gewerbesteuer vor; ich bin keine Steuerexperte; ich kenne eine rechtskräftige Entscheidung, nach der min. 70% der Gewerbesteuer der WKA-Standort erhält und 30% dem Sitz der Betreibergesellschaft zustehen. Andere Quellen sprechen von einer Aufteilung von sogar 90 zu 10 zwischen WKA-Standort und Sitz der Gesellschaft.
Um zusätzlich auch die Menschen am Gewinn zu beteiligen, die sich auch einen noch so kleinen finanziellen Beitrag nicht leisten können, um der Genossenschaft beizutreten, haben wir die Idee entwickelt, eine vorher festzulegenden Teil des Gewinns einem Guten Zweck in Taunusstein zukommen zu lassen, z.B. der “Tafel”.
Frage: Wäre es nicht besser, die Windkraft in Taunusstein auf anderen Flächen und mittels Bürgergenossenschaften zu fördern. Unterstützen Sie mit der AKTE auch eher so etwas ?
Stellungnahme der AKTE: AKTE unterstützt die Energiewende. Nach unserer Auffassung sind Windparks im Moment eines der kostengünstigsten Mittel um viel von unserem hohen Energieverbrauch klimafreundlich zu decken. Legt man die volkswirtschaftlichen Kosten der verschiedenen Energieformen zugrunde, und berücksichtigt die sog. “externen Kosten” für Folgeschäden (Endlager, Risiko-Haftpflichtversicherung für Atomkraft, sowie Schäden durch Luftverschmutzung und Klimawandel für fossile Energieträger), hat Windkraft jetzt schon mit Abstand die niedrigsten Kosten.
Nachdem unser Stromverbrauch jetzt schon hoch ist, und langfristig z.B. durch die Einführung von Elektroautos auch nicht mit großartigen Einsparungen zu rechnen ist, sehen wir die dringende Notwendigkeit Windräder in jeder Region aufzustellen. Um die Gesamtanzahl der Windräder so gering wie möglich zu halten, stellt jede Region die WKA an die Standorte, wo der Wind am ergiebigsten weht. Nach dem Hessischen Windatlas ist der Taunushauptkamm der beste Standort in Taunusstein. Daher ist es folgerichtig, daß die ersten WKA Taunussteins auf dem Taunuskamm im Gespräch sind.
Der Stromverbrauch der Taunussteiner Haushalte wäre mit einem Windpark zu decken. Allerdings müssen die ländlichen Kommunen zusätzlich die Energie erzeugen, die in den Städten verbraucht wird – schließlich pendeln ja auch die meisten Menschen aus den ländlichen Gebiten zur Arbeit in die Städte. Daher rechne ich damit, daß wir langfristig nicht umhin können, zusätzlich über andere Flächen als den Taunushauptkamm für Windparks nachzudenken.
Frage: Wo wären dafür die geeigneten Flächen in Richtung dünner besiedeltes Gebiet? Gibt es hierzu Wind- Messungen auf anderen Höhenlagen?
Stellungnahme der AKTE: Uns ist nicht klar, was man „mit geeigneten Flächen in dünner besiedeltem Gebiet“ meint, aber wir sind davon überzeugt, daß Energie so regional wie möglich erzeugt werden sollte. Dies aus verschiedenen Gründen: Ganz praktisch benötigt man weniger Hochspannungsleitungen wenn die Energie dort in der Nähe erzeugt wird, wo sie verbraucht wird.
Der “moralische” Grund ist für uns fast wichtiger: Wir müssen hier vor Ort die Energie erzeugen, die wir verbrauchen, gerade wenn es um Anlagen geht, die nicht jedermann als Bereicherung des Landschaftsbildes empfindet. Mit welchem Recht verlangen wir von anderen Menschen, daß sie Anlagen bei sich vor der Tür dulden, um die Energie für uns zu erzeugen? Wesentlich dünner besiedeltes Gebiet als den Taunuskamm gibt es auf dem Gebiet der Stadt Taunusstein nicht; schließlich sind es ca. 10 Straßenkilometer sowohl von Neuhof-Platte nach Wiesbaden, wie von Hahn nach Wiesbaden. Zwischen Niedernhausen im Osten und Schlangenbad im Westen, Wiesbaden im Süden und Taunusstein im Norden stellt der Taunushauptkamm ein Rechteck dar, daß völlig frei von Dörfern ist.
Frage: Ob der Kommunale Haftpflichtversicherer tatsächlich das Haftpflichtrisiko der geplanten Anlagen mit nur 150,- € Beitrag pro Anlage im Jahr versichern wird, ist unbekannt und man kann sich auch nicht vorstellen, dass ein anderer Versicherer diese kommunale Haftpflichtrisiko übernehmen wird.
Stellungnahme der AKTE: Üblicherweise berechnen Versicherungsgesellschaften die Preise für Versicherungen so, daß die Risiken (zu berechnen aus zu erwartender Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit) auch tatsächlich abgedeckt werden. Bei inzwischen doch tausenden WKA in Deutschland sollte genügend Erfahrung vorliegen, aus der die Versicherer eine realistische Abschätzung des notwendigen Versicherungsbeitrag machen können. Insgesamt scheint mir das Schadenspotential in einer WKA doch überschaubar, sicherlich was Fremdschäden angeht; in etwa vergleichbar mit dem Schaden, den jeder private PKW anrichten kann. Der mögliche Verlust der Anlage kümmert ja vor allem den Betreiber selbst. Im Gegensatz zu manchen anderen Akteuren der aktuellen Debatte um die Windräder auf dem Taunuskamm ist AKTE an einer sachlichen Diskussion interessiert, um gemeinsam die beste Lösung zu finden, wie wir unserer Verantwortung für die Deckung unseres Energiehungers gerecht werden, und gleichzeitig die Energiewende natur- und menschenfreundlich vor Ort gestalten.
Täglich gibt es neue Informationen zum Thema „Energiewende für Alle“, da sich die Energie zu einem Ressourcen-Thema entwickelt hat und deshalb auch das aktuelle Wahlkampf-Geschehen zu dominieren scheint. Eine Bürgerwind-Genossenschaft ist nur eine von vielen Möglichkeiten einer Demokratisierung der Stromversorgung, die auf Windkraft setzt. Aber es gibt auch viele andere Modelle für uns Taunussteiner Bürger/Innen, uns von dem Strompreisdiktat der Konzerne unabhängig zu machen. Aus diesem Grund haben wir einen neuen Namen für unseren Newsletter gewählt „Bürger-Energiewende“ Taunusstein (BET).
Die aufgeklärten und an der Bürger-Energiewende interessierten Taunussteiner Bürger/Innen, die an Ostern im schönen Taunusstein verbringen, haben möglicherweise ein wenig Zeit, sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Bürger-Energiewende zu informieren. Dazu empfehlen wir folgendem Link auf Youtube zu folgen und sich den informativen und inspirierenden Film „Leben mit der Energiewende“ an zu sehen: http://www.youtube.com/watch?v=VzX8Aa0YmTU
Herzliche Grüße
Marianne Häußer, Reiner Theis und Jens Garleff