[singlepic id=3 w=320 h=240 float=right]Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Taunusstein zur Windkraft vom 18.4.2013 ist eine kuriose Mischung aus Opportunismus, Verantwortungslosigkeit und angekündigter Rechtsbeugung. Wir rufen alle Menschen aus Politik und Zivilgesellschaft auf, diesen dreisten Versuch einer gezielten Verhinderungsplanung für Windkraftanlagen zum Scheitern zu bringen.
Als Begründung für den Ausstieg aus der weiteren Prüfung des Windkraftprojektes auf dem Taunuskamm wird angeführt, dass „im Ergebnis der seit April 2012 begonnenen Prüfung“ das Vorhaben „nicht realisierbar“ sei und „nicht im Interesse einer erfolgreichen Weiterentwicklung der Stadt Taunusstein“ liege.
Bei der wahllos aus der Luft gegriffenen Behauptung, die Windkraftanlagen seien aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar, hoffen die Antragssteller offenbar auf die suggerierende Wirkung von Parolen und die von „Rettet den Taunuskamm“ verbreiteten Ressentiments gegen die Windkraftbranche. Doch es gehört schon eine große Portion Unverfrorenheit dazu, vor dem Abschluss der Planungen und dem Ergebnis der Ausschreibung eine solche Behauptung aus dem Nichts herbei zu zaubern. Um dies tun zu können ist man offenbar bereit, auch offensichtliche Widersprüche in der eigenen Argumentation zu ignorieren. Denn wenn sich nach dem Ergebnis der Prüfung herausstellen würde, dass die Windkraftanlagen nicht wirtschaftlich wären, dann würden sich natürlich weder die Stadt Taunusstein noch die Stadt Wiesbaden und ESWE für das Projekt entscheiden. Angesichts der guten Windverhältnisse auf dem Taunuskamm ist es aber viel wahrscheinlicher, dass der Stadt Taunusstein mit dieser Entscheidung Millionenerträge entgehen.
Darüber hinaus ist es erstaunlich, wenn die Antragsteller CDU, FDP und FWG zu wissen behaupten, dass die Errichtung der Windkraftanlagen nicht landschafts‑, ökologie- und sozialverträglich sei und der Entwicklung von Taunusstein entgegenstünde. Wenn eine Gruppe ahnungsloser Laien meint, nach kurzer interner Beratung mehr zu wissen als die zahlreichen, mit der Prüfung des Vorhabens beauftragten Experten, dann ist dies leider auch eine Aussage über die politische Glaubwürdigkeit dieser Parteien.
Die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Taunuskamms, noch dazu in Verbindung mit der Erstellung eines Bebauungsplanes für dieses Gebiet, erfüllt ganz offensichtlich den Tatbestand einer Verhinderungsplanung. Einen Bebauungsplan für die Ausweisung eines nicht bebaubaren „Lokalen Grünzugs“ im Außenbereich aufzustellen, das heißt also einen Planungsprozess anzustreben um etwas so zu lassen wie es ist, ist ein bauplanerischer Widerspruch, der nur im Zusammenhang mit einer Verhinderungsplanung überhaupt Sinn macht. Aus Sicht der Antragsteller ist dieser Trick jedoch notwendig, um eine kurzfristig greifende Veränderungssperre beschließen zu können, was bei einer alleinigen Änderung des Flächennutzungsplanes nicht möglich wäre.
All diese planerischen Kapriolen sind nicht nur juristisch höchst fragwürdig, sondern kosten den Taunussteiner Bürger auch eine Menge Geld. Darüber hinaus entfallen die zukünftigen Einnahmen aus dem Betrieb der Windkraftanlagen. Insgesamt also ein teures Unterfangen, mit dem sich die CDU ihre Wahlchance bei der Bürgermeisterwahl auf Kosten der Steuerzahler zu verbessern sucht. Denn ein anderes Windkraftprojekt in Zusammenarbeit mit Gemeinden im Rheingau-Taunuskreis oder gar einem anderen Landkreis ist reine Fiktion. Wieso sollte eine andere Gemeinde bei der Errichtung von Windkraftanlagen auf ihrer Gemarkung mit Taunusstein kooperieren? Und was könnte Taunusstein überhaupt Sinnvolles zu einem solchen Vorhaben beitragen?
Dieser Vorschlag ist unrealistisch und war vermutlich auch nicht ernst gemeint, sondern sollte in der Öffentlichkeit nur die Schutzbehauptung unterstützen, man sei in Wirklichkeit ja gar nicht gegen die Windenergie, nur halt nicht auf dem Taunuskamm.
Mit welch vorsätzlichem Manipulationswille dieses Vorhaben durchgedrückt wurde, ist noch an zwei weiteren Begründungen des Antrags abzulesen. Darin wird davon gesprochen, dass der Antrag „nach einem umfassenden Prozess der Bürgerbeteiligung“ zustande gekommen sei, und dass der Ausstieg aus der Windkraftnutzung am Taunuskamm einem „breiten Bevölkerungswunsch“ entspreche. In Wirklichkeit kann von einer Bürgerbeteiligung bei dieser einsamen Entscheidung von CDU, FWG und FDP keine Rede sein. Nachdem die Bürger von den unverschämten Lügenmärchen von Rettet-den-Taunuskamm verunsichert wurden, ist in der Bevölkerung allenfalls ein Wunsch nach mehr und besserer Information auszumachen.
Unerträglich ist es auch, wenn Taunussteiner Kommunalpolitiker versuchen, sich zu Experten der Energiewende aufschwingen. Man halte es wegen fehlender Grundlastfähigkeit der erneuerbaren Energien und fehlender Speichermöglichkeiten nicht für sinnvoll, zusätzliche Windkraftanlagen aufzustellen, wird in der Begründung zum Antrag fabuliert. Wenn diese Stadtverordneten schon nicht wissen wovon sie eigentlich reden, dann sollten sie wenigstens die Vorgaben ihrer eigenen Bundes- und Landesregierung berücksichtigen. Für diese ist die Windenergie selbstverständlich ein unverzichtbarer Baustein der Energiewende und es werden dort keine fachlichen Gründe geäußert, warum im Moment auf die Errichtung neuer Anlagen verzichtet werden sollte.
Angesichts all dieser dilettantischen Manipulationsversuche ist das Motto des Antrags „Die Energiewende in Taunusstein klug gestalten“ ein unglaublicher Hohn.
Daher rufen wir alle Bürger auf, sich für die Energiewende einzusetzen und mitzuwirken, dass die Inhalte dieses Antrags nicht in die Realität umgesetzt werden.
Dem dreisten Manipulationsversuch der Taunussteiner entgegenwirken:
Den Verhinderungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung rückgängig machen!