Nachhaltige Entwicklung Taunussteins in der Biosphärenregion?
In Würdigung ihres 20jährigen Bestehens im Jahr 2018 veranstaltet die Lokale Agenda 21 Taunusstein am Montag, dem 15. Januar 2018 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus „Taunus“, Alter Saal, Taunusstein-Hahn, Aarstraße 138 ein öffentliches Kolloquium zum Thema „Nachhaltige Entwicklung Taunussteins in der Biosphärenregion?“ (siehe auch unseren Veranstaltungshinweis »)
Referenten und Podiumsdiskussion:
- Professor Klaus Werk, Hochschule Geisenheim University + Bürgerstiftung Unser Land Rheingau und Taunus,
- Dagmar Söder, Bezirkskonservatorin beim Landesamt für Denkmalpflege + Bürgerstiftung Unser Land Rheingau und Taunus,
- Dr. Wolfgang Ehmke, BUND + Bürgerstiftung Unser Land Rheingau und Taunus, sowie
- Sandro Zehner, Bürgermeister von Taunusstein
Sie werden auch Fragen aus dem Publikum beantworten.
Die Veranstaltung wird von Hannelore Wiedemann, Redaktion der Rhein-Main-Presse, moderiert.
Biosphärenregion: Konservierung und Renaturierung oder Nachhaltigkeit der Kulturlandschaft?
Nutzung von Windkraft und Biomasse
Anlass für die Wahl des Themas ist, dass die Hessische Landesregierung zu Beginn des Jahres 2018 eine Machbarkeitsstudie zur Ausweisung einer „Biosphärenregion Taunus-Rhein-Main“ in Auftrag geben will.
Biosphärenregionen sind von der UNESCO ausgewählte und anerkannte Modellregionen, in denen unter anderem nachhaltige Entwicklung in ökologischer, aber auch in wirtschaftlicher und sozial-kultureller Hinsicht exemplarisch verwirklicht werden soll.
Nachhaltige Entwicklung im Sinne dieser Zielsetzungen strebt die Lokale Agenda 21 auch für die kommunale Entwicklung an. Die Lokale Agenda 21 Taunusstein begrüßt deshalb die Prüfung der Möglichkeiten für die Ausweisung einer Biosphärenregion.
Biosphärenregionen haben drei Hauptfunktionen:
- Schutz und Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt,
- nachhaltige wirtschaftliche und sozial-kulturelle Entwicklung und
- logistische Unterstützung für Modellprojekte, Umweltbildung, Forschung und Umweltbeobachtung.
In Biosphärenregionen müssen im Sinne der Schutz- und Erhaltungsfunktion mindestens 3 % der Fläche als Naturschutzgebiete ohne menschliche Nutzung (Kernzone) und mindestens 20 % der Fläche als Pflegezone mit angepasster Nutzung und Bewirtschaftung ausgewiesen werden.
Während die vorgeschriebene Ausweisung von Kern- und Pflegezonen zum einen oft als Restriktion und Nachteil angesehen wird, trägt aber zum anderen die nachhaltige Entwicklung zu einer dauerhaften Verbesserung der Lebensqualität bei, und die Kommunen und Unternehmen können das Qualitätssiegel der UNESCO zur Vermarktung in vielen Bereichen nutzen.
Wir gehen davon aus, dass in der Veranstaltung viele wichtige Aspekte zur Chance unserer Region, eine Modellregion zu werden, zur Sprache kommen und sich daraus lebhafte Diskussionen entwickeln.
Folgende Links führen zu tiefergehender Information zum Thema und klären vor allem die Frage, wie dieses Projekt zusammengeht mit der Nutzung von Windkraft und Biomasse für den Klimaschutz und die Energiewende:
- Biosphärenregion – was ist das und welche Vorteile bietet eine Biosphärenregion Taunus-Rhein-Main Mensch und Natur?
- Diskussionspapier für eine Biosphäre Taunus-Rhein-Main
- Die Idee zur Biosphärenregion – Powepoint Präsentation
- Positionspapier des MAB (Men and Biosphere) ‑Nationalkomitees zur Nutzung von Windkraft und Biomasse in Biosphärenreservaten
- Landschaft und Erneuerbare Energien – Positionspapier der Bürgerstiftung Unser Land! Rheingau und Taunus
- Kulturlandschaft Rheingau und die Windenergie – von Dagmar Söder