Kommentar zum Gutachten über die Trinkwasserversorgung im Untertaunus
siehe auch: Pressemeldung der Stadt Taunusstein
Trinkwasserschutz gefährdet
Gutachter fordert Neufestsetzung der Wasserschutzzonen II auf gesamtem Taunuskamm /Bau von Windenergieanlagen führt ansonsten zu konkreten Gefahren für die regionale Trinkwasserversorgung
Wiesbadener Kurier: Taunusstein sieht Trinkwasser am Taunuskamm durch Windpark gefährdet
Prof. Hötzl kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, die Fließgeschwindigkeit im Untergrund beidseits des Taunuskamms sei bedeutend höher als bisher angenommen, die Schutzzone H sei somit viel zu klein.
„Damit kann in keiner Weise der geforderte Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen sowie sonstige Beeinträchtigungen … gewährleistet werden.” Dies bedeutet doch nun im Umkehrschluss, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Wasserentnahme rund um den Taunuskamm nicht mehr betrieben werden darf! Prof. Hötzl empfiehlt eine Ausdehnung der Schutzzone II „von 5 und mehr Kilometer”; es sollte im Prinzip die derzeitige Schutzzone III in eine Schutzzone II umgewidmet werden. Dies beträfe nicht nur Waldgebiete, sondern auch weitere Flächen bis hin zu Siedlungen, etwa dem „Vogelviertel” in Bleidenstadt oder der Siedlung Platte. Entsprechend den Richtlinien dürften in dieser neuen Schutzzone II zahlreiche bestehende Einrichtungen nicht mehr in der jetzigen Form betrieben werden. Dazu gehören die B54, die B417, der Straßenzug von Seitzenhahn bis Georgenbom, alle Waldparkplätze, die Sportanlagen bei Seitzenhahn, der Tierpark Fasanerie sowie die Kleingartenanlage in der Nähe, um nur einige zu nennen. In den betroffenen Siedlungsflächen dürfte keine Kanalisation mehr liegen und kein Heizöl gelagert werden. Ich bin gespannt, welche Maßnahmen die Verantwortlichen als Konsequenz aus dem alarmierenden Gutachten von Prof. Hötzl ergreifen werden.
Wolfgang Böhler,Taunusstein