Taunussteiner Energiewende

AKTE - ArbeitsKreis Taunussteiner Energiewende

Don Qui­jo­te läuft Amok – Wind­rä­der alle paar Meter!

"Rot-Grün plant 1.212 Windräder im Rheingau-Taunus-Kreis"

Die von Rot-Grün angeb­lich geplan­ten 1.212 Wind­rä­der im Rhein­gau-Tau­nus-Kreis.
Auf die­sem Bild des Tau­nus­kamms sind 60 WKAs ange­deu­tet.
Wo kom­men wohl die rest­li­chen 1152 Stück hin?

CDU ver­schreckt mit Falschmeldung:

Rot-Grün plant 1212 Wind­rä­der im Rheingau-Taunus-Kreis”

Ein Horr­o­sze­na­rio aus fal­schen Annah­men, ver­dreh­ten Behaup­tun­gen und eine schlich­te Verwechslung

In einer Pres­se­mit­tei­lung der CDU vom 30.08.2013, mit der die Wäh­ler auf­ge­schreckt wer­den soll­ten, wird behaup­tet, dass “… mit einer Ver­tu­schungs­tak­tik der von einer rot-grü­nen Mehr­heit domi­nier­te Regio­nal­ver­band, die Wäh­ler vor den Wah­len am 22. Sep­tem­ber zu täu­schen ver­su­che. Offen­bar soll­ten die Vor­rang­flä­chen nicht vor der Land­tags­wahl ver­öf­fent­licht wer­den“.

Tat­säch­lich hat die Regio­nal­ver­samm­lung Süd­hes­sen am 6.9. in Frank­furt Fol­gen­des nach den Vor­ga­ben des Land­ta­ges für den Teil­plan Erneu­er­ba­re Ener­gien“ beschlossen:
Danach müs­sen unter ande­rem Wind­rä­der 1000 Meter Abstand zu Sied­lun­gen hal­ten, und an den Stand­or­ten muss die Wind­ge­schwin­dig­keit min­des­tens 5,75 Meter pro Sekun­de in 140 Metern Höhe betra­gen. Mit die­sen Vor­ga­ben könn­ten 2,8 Pro­zent der Flä­che Süd­hes­sens als mög­li­che Stand­or­te aus­ge­wie­sen werden.

Rot-Grün in der Regio­nal­ver­samm­lung (zustän­dig für die Regio­nal­pla­nung im gesam­ten Regie­rungs­prä­si­di­um Darm­stadt, ein­schließ­lich Rhein­gau-Tau­nus-Kreis) und in der Ver­bands­kam­mer des Regio­nal­ver­ban­des (zustän­dig für den regio­na­len Flä­chen­nut­zungs­plan des Regio­nal­ver­bands­ge­bie­tes = Bal­lungs­raum um Frank­furt) hat­te ande­re Auf­fas­sun­gen von den Kri­te­ri­en zur Ermitt­lung von Vor­rang­ge­bie­ten, als dies nun seit Anfang Juli im Lan­des­ent­wick­lungs­plan durch die CDU/​FDP Mehr­heit im Land­tag beschlos­sen wurde.

Der Plan­ent­wurf für die Regio­nal­pla­nung /​Regio­nal­flä­chen­nut­zungs­pla­nung muss­te daher auf die neu­en Kri­te­ri­en ange­passt wer­den und liegt nun beschlos­sen vor. Kurz vor dem Beschluss hat die Bür­ger­initia­ti­ve Wind­kraft ja- aber …” in der FAZ einen Arti­kel gehabt, der (genau­so schlecht wie die CDU-Pres­se­mit­tei­lung) den Regio­nal­ver­band mit der Regio­nal­ver­samm­lung ver­wech­selt und der das Mär­chen von der Ver­tu­schung auf­ge­bracht hat.

Zum Plan­ver­fah­ren muss man wis­sen: es geht um die Aus­wei­sung von Vor­rang­flä­chen für Wind­ener­gie­nut­zung. Das Plan­ver­fah­ren soll Endes des Jah­res begin­nen und dau­ert min­des­tens 2 Jah­re. Die jetzt beschlos­se­ne Flä­chen­ku­lis­se ist ein Anhö­rungs­ent­wurf, der im wei­te­ren Ver­fah­ren in zwei Stu­fen der Öffent­lich­keit prä­sen­tiert wird und erst nach Abwä­gung aller Anre­gun­gen und Beden­ken aus dem Ver­fah­ren beschlos­sen wer­den kann. Die beschlos­se­ne Flä­chen­ku­lis­se wird sich daher ver­mut­lich noch stark verkleinern.

Anders aus­ge­drückt: Will man 2 % am Ende übrig behal­ten und den Betei­lig­ten im Ver­fah­ren eine sinn­vol­le Mög­lich­keit der Mit­be­stim­mung gewäh­ren, dann muss man mit deut­lich mehr als 2 % ins Ver­fah­ren gehen.

Daher woll­te Rot-Grün eine deut­lich grö­ße­re Kulis­se ins Ver­fah­ren ein­brin­gen. Die­ses Flä­chen­ku­lis­se hät­te aber nie­mals so umge­setzt wer­den kön­nen /​sol­len. Da immer Flä­chen bei der Abwä­gung her­aus­fal­len und das ein­ver­nehm­li­che Ziel des Ener­gie­gip­fels wei­ter­hin 2 % der Flä­chen sind.

Die Lan­des­re­gie­rung hat mit der unnö­tig hoch­ge­leg­ten Schwel­le für die Wind­ge­schwin­dig­keit und dem fes­ten Sied­lungs­ab­stand die ver­han­del­ba­re Flä­chen­ku­lis­se unnö­tig ein­ge­schränkt. (Fach­leu­te und Kom­mu­nen haben das bei der Land­tags­an­hö­rung zum Lan­des-Ent­wick­lungs­plan im Mai vehe­ment kri­ti­siert). Damit kön­nen sinn­vol­le Alter­na­tiv­stand­or­te nun nicht mehr im Ver­fah­ren geprüft wer­den und es es wird wohl abseh­bar dazu kom­men, dass deut­lich weni­ger als 2 % der Lan­des­flä­che als Vor­rang­ge­bie­te übrig blei­ben und so das Ziel des Ener­gie­gip­fels ver­fehlt wird.

Die genann­ten Zahl der Wind­rä­der im der CDU-Pres­se­mit­tei­lung ist daher uto­pisch. Die­se Zahl wür­de man nur errei­chen, wenn man die Flä­chen­ku­lis­se nach den Kri­te­ri­en von Rot-Grün zu 100 % tat­säch­lich mit Wind­rä­dern zustel­len wür­de. Das ist auch des­halb völ­lig uto­pisch, weil im Rah­men des anste­hen­den Ver­fah­rens eben noch vie­le Aspek­te zu prü­fen und abzu­wä­gen sind, die sich bis­her noch gar nicht aus­wir­ken konn­ten ( z.B. die Prü­fung auf Min­dest­ab­stän­de zwi­schen ein­zel­nen Wind­parks und das Ver­hin­dern von einer Umzin­ge­lung ein­zel­ner Ort­schaf­ten). Das Ver­fah­ren dient ja gera­de dazu, dass sol­che Aspek­te dann Berück­sich­ti­gung fin­den können.

Die CDU-Pres­se­mit­tei­lung ver­kauft also eine Flä­chen­ku­lis­se am Beginn eines Ver­fah­rens als Hor­ror­sze­na­rio, um den Men­schen Angst zu machen und fährt gleich­zei­tig durch restrik­ti­ve Vor­ga­ben im Lan­des­ent­wick­lungs­plan das Ziel des Ener­gie­gip­fels an die Wand, ohne eine Alter­na­ti­ve anzubieten.

CDU und FDP kon­ter­ka­rie­ren ihre eige­nen Beschlüs­se, ja sogar die gül­ti­gen recht­li­chen Vor­schrif­ten. Es geht ja nicht nur um den Kon­sens des Ener­gie­gip­fels, der recht­lich nicht ver­bind­lich ist, son­dern um den seit Juli rechts­wirk­sa­men Lan­des­ent­wick­lungs­plan. Wenn man die­se rechts­ver­bind­li­chen Vor­ga­ben errei­chen will, dann muss der Such­raum für die­se Flä­chen auch ent­spre­chend groß sein, weil man sonst das Ziel nicht errei­chen kann. Tat­sa­che ist, dass es bei der Fest­le­gung geeig­ne­ter Flä­chen an allen Ecken und Enden Schwie­rig­kei­ten gibt (Natur­schutz, Flug­si­che­rung) und es im Moment gar nicht klar ist, ob man die 2% über­haupt zusam­men bekommt. In die­ser Situa­ti­on zu behaup­ten, wir wür­den zu vie­le Flä­chen aus­wei­sen wol­len ist absurd. Es geht nur um die 2%, aber eben auch um nicht weni­ger als 2%. Wer gegen grö­ße­re Such­räu­me wet­tert zeigt, dass er die 2% eigent­lich gar nicht errei­chen will.

Die Kar­te der Initia­ti­ve Wind­kraft Ja, aber …” mit noch deut­lich zu hohen Zahlen :

Rheingau-Taunus-Kreis mögliche Standorte WKA

mög­li­che Stand­or­te im Lan­des­ent­wick­lungs­plan für Wind­kraft­an­la­gen in Süd­hes­sen
Flä­chen mit 1000m Abstand zur Sied­lungs­flä­che; 5,75m/s Windgeschwindigkeit

Für Süd­hes­sen sind es nach dem jetzt ver­ab­schie­de­ten Pla­nungs­stand 2,8 %, bei denen aller­dings die Flä­chen der Flug­si­che­rung bis­her nur zum Teil (3 km Umkreis) aus­ge­schlos­sen wur­den. Die Flug­si­che­rung for­dert den Aus­schluss in einem 15 km Radi­us um die Flug­si­che­rungs­an­la­gen. Berück­sich­tigt man die­se For­de­rung (und sie wird bei der Anhö­rung des Plan­ent­wurfs vom der Flug­si­che­rung sicher wie­der vor­ge­bracht wer­den), dann redu­ziert sich die Flä­che auf 2 % von Südhessen.



Die Pres­se­er­klä­rung für den Regio­nal­ver­band, mit eini­gen Erläuterungen

Arti­kel in der FAZ vom 07.09.2013 zum Beschluss der Regionalversammlung
Fest­le­gung der Wind­vor­rang­ge­bie­te durch Regie­rungs­prä­si­di­um und dem Regio­nal­ver­band Frank­fur­t/Rhein-Main
Bis zum Jah­res­en­de Entwurfsbeschluss
Bür­ger, Kom­mu­nen und Ver­bän­de mit zwei Mona­ten Gele­gen­heit zur Stellungnahme
Regio­nal­plan vor­aus­sicht­lich ab Mit­te 2015 in Kraft
Kom­mu­nen der­zeit pla­ne­risch bei der Stand­ort­aus­wahl ohne Mitspracherecht

wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen /​Links zum Thema:

Regie­rungs­prä­si­di­um Darm­stadt – Regio­nal­ver­samm­lung Süd­hes­sen – Windkraft

Grü­ne Frak­ti­on in der Regio­nal­ver­samm­lung Süd­hes­sen RVS – Windenergie
mit Infos ins­be­son­de­re zu den Aus­wir­kun­gen der For­de­run­gen der deut­schen Flugsicherung:
GRÜNE begrü­ßen Fort­schrit­te bei der Vor­be­rei­tung der Offenlage
Das Aus­set­zen des Pla­nungs­ver­fah­rens im Juni durch GRÜNE und SPD hat sich gelohnt. Zwi­schen­zeit­lich zeigt die Flug­si­che­rung ers­te Ten­den­zen, auf ihre Maxi­mal­for­de­run­gen zu verzichten.


Hes­sen bei Wind­kraft unter fer­ner liefen

705 Wind­kraft­an­la­gen mit einer Leis­tung von 802 Mega­watt (MW) dreh­ten sich Ende 2012 in Hes­sen. Damit lag das Land nur auf Platz 10 unter den Bundesländern.

• Top-Wind­ener­gie-Land ist Nie­der­sach­sen mit 5477 Anlagen/​7333 MW. Quel­le: BWE