CDU verschreckt mit Falschmeldung:
“Rot-Grün plant 1212 Windräder im Rheingau-Taunus-Kreis”
Ein Horroszenario aus falschen Annahmen, verdrehten Behauptungen und eine schlichte Verwechslung
In einer Pressemitteilung der CDU vom 30.08.2013, mit der die Wähler aufgeschreckt werden sollten, wird behauptet, dass “… mit einer Vertuschungstaktik der von einer rot-grünen Mehrheit dominierte Regionalverband, die Wähler vor den Wahlen am 22. September zu täuschen versuche. Offenbar sollten die Vorrangflächen nicht vor der Landtagswahl veröffentlicht werden“.
Tatsächlich hat die Regionalversammlung Südhessen am 6.9. in Frankfurt Folgendes nach den Vorgaben des Landtages für den „Teilplan Erneuerbare Energien“ beschlossen:
Danach müssen unter anderem Windräder 1000 Meter Abstand zu Siedlungen halten, und an den Standorten muss die Windgeschwindigkeit mindestens 5,75 Meter pro Sekunde in 140 Metern Höhe betragen. Mit diesen Vorgaben könnten 2,8 Prozent der Fläche Südhessens als mögliche Standorte ausgewiesen werden.
Rot-Grün in der Regionalversammlung (zuständig für die Regionalplanung im gesamten Regierungspräsidium Darmstadt, einschließlich Rheingau-Taunus-Kreis) und in der Verbandskammer des Regionalverbandes (zuständig für den regionalen Flächennutzungsplan des Regionalverbandsgebietes = Ballungsraum um Frankfurt) hatte andere Auffassungen von den Kriterien zur Ermittlung von Vorranggebieten, als dies nun seit Anfang Juli im Landesentwicklungsplan durch die CDU/FDP Mehrheit im Landtag beschlossen wurde.
Der Planentwurf für die Regionalplanung /Regionalflächennutzungsplanung musste daher auf die neuen Kriterien angepasst werden und liegt nun beschlossen vor. Kurz vor dem Beschluss hat die Bürgerinitiative “Windkraft ja- aber …” in der FAZ einen Artikel gehabt, der (genauso schlecht wie die CDU-Pressemitteilung) den Regionalverband mit der Regionalversammlung verwechselt und der das Märchen von der Vertuschung aufgebracht hat.
Zum Planverfahren muss man wissen: es geht um die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergienutzung. Das Planverfahren soll Endes des Jahres beginnen und dauert mindestens 2 Jahre. Die jetzt beschlossene Flächenkulisse ist ein Anhörungsentwurf, der im weiteren Verfahren in zwei Stufen der Öffentlichkeit präsentiert wird und erst nach Abwägung aller Anregungen und Bedenken aus dem Verfahren beschlossen werden kann. Die beschlossene Flächenkulisse wird sich daher vermutlich noch stark verkleinern.
Anders ausgedrückt: Will man 2 % am Ende übrig behalten und den Beteiligten im Verfahren eine sinnvolle Möglichkeit der Mitbestimmung gewähren, dann muss man mit deutlich mehr als 2 % ins Verfahren gehen.
Daher wollte Rot-Grün eine deutlich größere Kulisse ins Verfahren einbringen. Dieses Flächenkulisse hätte aber niemals so umgesetzt werden können /sollen. Da immer Flächen bei der Abwägung herausfallen und das einvernehmliche Ziel des Energiegipfels weiterhin 2 % der Flächen sind.
Die Landesregierung hat mit der unnötig hochgelegten Schwelle für die Windgeschwindigkeit und dem festen Siedlungsabstand die verhandelbare Flächenkulisse unnötig eingeschränkt. (Fachleute und Kommunen haben das bei der Landtagsanhörung zum Landes-Entwicklungsplan im Mai vehement kritisiert). Damit können sinnvolle Alternativstandorte nun nicht mehr im Verfahren geprüft werden und es es wird wohl absehbar dazu kommen, dass deutlich weniger als 2 % der Landesfläche als Vorranggebiete übrig bleiben und so das Ziel des Energiegipfels verfehlt wird.
Die genannten Zahl der Windräder im der CDU-Pressemitteilung ist daher utopisch. Diese Zahl würde man nur erreichen, wenn man die Flächenkulisse nach den Kriterien von Rot-Grün zu 100 % tatsächlich mit Windrädern zustellen würde. Das ist auch deshalb völlig utopisch, weil im Rahmen des anstehenden Verfahrens eben noch viele Aspekte zu prüfen und abzuwägen sind, die sich bisher noch gar nicht auswirken konnten ( z.B. die Prüfung auf Mindestabstände zwischen einzelnen Windparks und das Verhindern von einer Umzingelung einzelner Ortschaften). Das Verfahren dient ja gerade dazu, dass solche Aspekte dann Berücksichtigung finden können.
Die CDU-Pressemitteilung verkauft also eine Flächenkulisse am Beginn eines Verfahrens als Horrorszenario, um den Menschen Angst zu machen und fährt gleichzeitig durch restriktive Vorgaben im Landesentwicklungsplan das Ziel des Energiegipfels an die Wand, ohne eine Alternative anzubieten.
CDU und FDP konterkarieren ihre eigenen Beschlüsse, ja sogar die gültigen rechtlichen Vorschriften. Es geht ja nicht nur um den Konsens des Energiegipfels, der rechtlich nicht verbindlich ist, sondern um den seit Juli rechtswirksamen Landesentwicklungsplan. Wenn man diese rechtsverbindlichen Vorgaben erreichen will, dann muss der Suchraum für diese Flächen auch entsprechend groß sein, weil man sonst das Ziel nicht erreichen kann. Tatsache ist, dass es bei der Festlegung geeigneter Flächen an allen Ecken und Enden Schwierigkeiten gibt (Naturschutz, Flugsicherung) und es im Moment gar nicht klar ist, ob man die 2% überhaupt zusammen bekommt. In dieser Situation zu behaupten, wir würden zu viele Flächen ausweisen wollen ist absurd. Es geht nur um die 2%, aber eben auch um nicht weniger als 2%. Wer gegen größere Suchräume wettert zeigt, dass er die 2% eigentlich gar nicht erreichen will.
Die Karte der Initiative “Windkraft Ja, aber …” mit noch deutlich zu hohen Zahlen :
Für Südhessen sind es nach dem jetzt verabschiedeten Planungsstand 2,8 %, bei denen allerdings die Flächen der Flugsicherung bisher nur zum Teil (3 km Umkreis) ausgeschlossen wurden. Die Flugsicherung fordert den Ausschluss in einem 15 km Radius um die Flugsicherungsanlagen. Berücksichtigt man diese Forderung (und sie wird bei der Anhörung des Planentwurfs vom der Flugsicherung sicher wieder vorgebracht werden), dann reduziert sich die Fläche auf 2 % von Südhessen.
Die Presseerklärung für den Regionalverband, mit einigen Erläuterungen
Artikel in der FAZ vom 07.09.2013 zum Beschluss der Regionalversammlung
Festlegung der Windvorranggebiete durch Regierungspräsidium und dem Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main
Bis zum Jahresende Entwurfsbeschluss
Bürger, Kommunen und Verbände mit zwei Monaten Gelegenheit zur Stellungnahme
Regionalplan voraussichtlich ab Mitte 2015 in Kraft
Kommunen derzeit planerisch bei der Standortauswahl ohne Mitspracherecht
weiterführende Informationen /Links zum Thema:
Regierungspräsidium Darmstadt – Regionalversammlung Südhessen – Windkraft
Grüne Fraktion in der Regionalversammlung Südhessen RVS – Windenergie
mit Infos insbesondere zu den Auswirkungen der Forderungen der deutschen Flugsicherung:
GRÜNE begrüßen Fortschritte bei der Vorbereitung der Offenlage
Das Aussetzen des Planungsverfahrens im Juni durch GRÜNE und SPD hat sich gelohnt. Zwischenzeitlich zeigt die Flugsicherung erste Tendenzen, auf ihre Maximalforderungen zu verzichten.
Hessen bei Windkraft unter ferner liefen
• 705 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 802 Megawatt (MW) drehten sich Ende 2012 in Hessen. Damit lag das Land nur auf Platz 10 unter den Bundesländern.
• Top-Windenergie-Land ist Niedersachsen mit 5477 Anlagen/7333 MW. Quelle: BWE