In einer Sonderausgabe “Windkraft” der Zeitung “GRÜNES STADTBLATT” der Stadtverordnetenfraktion Bündnis90/Die Grünen in Wiesbaden wird das Thema Windkraft auf dem Taunuskamm ausführlich besprochen. Daraus sind hier die wichtigsten Fragestellungen zum geplanten Windpark:
Die ganze Ausgabe der Stadtzeitung finden Sie am Ende dieses Beitrags
Gibt es genug Wind auf dem Taunuskamm?
Die Taunushöhen gehören zu den windstarken Regionen in Hessen. Die Windpotenzialkarte sowie ergänzende Berechnungen weisen im Jahresmittel Windgeschwindigkeiten von 5,8 bis 6,6 Meter pro Sekunde für diesen Bereich aus. Damit liegt die „Windhöffigkeit“ deutlich über dem Wert von 5,75 Metern pro Sekunde, den die Landesregierung für die Ausweisung von Windkraftflächen festgelegt hat. Seit Juli 2014 werden zudem konkrete Windmessungen auf der Hohen Wurzel durchgeführt.
Wir meinen:
Zur Umsetzung der Energiewende ist es richtig, windstarke Standorte wie die Hohe Wurzel zu nutzen, weil hier das Verhältnis zwischen Eingriff und Ertrag besonders günstig ist.
Können sich die Bürgerinnen und Bürger finanziell an dem Projekt beteiligen?
Das ist vorgesehen und eine unbedingte Forderung der GRÜNEN für das Projekt. Auch die ESWE Taunuswind hat das geplant. Welches Modell der Beteiligung – ob als KommanditistIn, GenossIn oder DarlehensgeberIn – am besten geeignet ist, wird noch geprüft. Aus grüner Sicht spricht einiges für eine genossenschaftliche Lösung.
Wir meinen:
Mit der finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Windpark wird eine wichtige grüne Forderung erfüllt – am besten im Rahmen eines genossenschaftlichen Modells.
Was bringt der Windpark für die Wiesbadener Energieversorgung?
Ein Windrad auf dem Taunuskamm könnte je nach Anlagentyp pro Jahr ca. 8.000 Megawattstunden (MWh) Strom erzeugen.
Ein Windpark mit zehn Windrädern der Drei-Megawatt-Klasse würde also mit ca. 80.000 MWh Strom im Jahr ungefähr fünf Prozent des gesamten Wiesbadener Strombedarfs von Privathaushalten, Gewerbe und Industrie (Stand 2009) decken. Oder anders ausgedrückt: zehn Windkraftanlagen könnten rund 20.000 Wiesbadener Privathaushalte mit Strom versorgen.
Wir meinen:
Der Windpark auf dem Taunuskamm würde einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung mit klimafreundlich erzeugtem Strom leisten. Mit eigenen Windkraftanlagen wird Wiesbaden unabhängiger von den großen Energieversorgern.
Welches Potenzial haben andere Erneuerbare Energien?
Selbstverständlich ist es sinnvoll, auch andere erneuerbare Energiequellen in Wiesbaden zu nutzen. Aber nur wenige haben ein ähnlich großes Potenzial wie der geplante Windpark. Das 2013 in Betrieb genommene Biomasseheizkraftwerk soll 65.000 MWh/Jahr und damit ca. 80 Prozent der Strommenge produzieren, die dieser Windpark liefern könnte. Deutlich mehr Strom könnte theoretisch durch die Photovoltaik mit ca. 290.000 MWh/Jahr erzeugt werden. Das würde allerdings voraussetzen, dass alle laut Wiesbadener Solarkataster geeigneten Gebäude (rund 35.000) auch tatsächlich mit Solaranlagen ausgestattet würden. Eine Steigerung der Biomassenutzung aus intensivierter landwirtschaftlicher Produktion ist wegen der möglichen negativen Umweltauswirkungen, z. B. auf die Artenvielfalt und das Grundwasser, kritisch zu betrachten. Welchen Beitrag die Geothermie leisten kann, wird derzeit geprüft – mit bislang offenem Ausgang. Alle anderen Formen der Erneuerbaren Energien sollten zwar genutzt werden, ihr Potenzial ist aber vergleichsweise klein.
Wir meinen:
Alle Formen der Erneuerbaren Energien sollten zumindest geprüft und auch eingesetzt werden. Die Windkraft hat ein besonders großes Potenzial, weil es den Wind kostenlos gibt und die Technik ausgereift und vergleichsweise flächensparend ist.
Wer betreibt den Windpark, wer profitiert von den Einnahmen?
Der Windpark auf der Hohen Wurzel soll von der ESWE Taunuswind GmbH betrieben werden, einer Tochter der ESWE Versorgungs AG, unseres kommunalen Energieversorgers. Damit bleibt die Wertschöpfung in der Stadt und im Land – davon profitieren wir alle. Kooperationspartner bei den Planungen ist Hessen-Forst als Besitzer der Waldflächen. Hessen-Forst würde damit als Landesbetrieb von den Pachteinnahmen profitieren. Sollte Wiesbaden sich aus den Windkraft-Planungen zurückziehen, käme ein anderer Investor zum Zug – das wurde mittlerweile auch vom hessischen Umweltministerium schriftlich bestätigt. Damit würde die Stadt Wiesbaden auf die Einnahmen verzichten und hätte auch keinen Einfluss mehr auf die konkrete Anlagenplanung.
Wir meinen:
Mit einem von der ESWE Taunuswind betriebenen Windpark bleibt die Wertschöpfung vor Ort. Deshalb ist es gut, dass sich die Stadt Wiesbaden hier selbst engagiert, anstatt das Feld anderen Investoren zu überlassen.
Sind die Eingriffe ins Landschaftsbild gerechtfertigt?
Alternative Windkraftstandorte zum Taunuskamm gibt es in Wiesbaden nicht. Die Windräder wären auf den Anhöhen zwar weithin sichtbar. Doch durch die Konzentration der maximal zehn Anlagen rund um die Hohe Wurzel kann von einer „Verspargelung“ des ganzen Taunuskamms keine Rede sein. Die Anlagen können nach Ablauf ihrer Betriebszeit von ca. 25 Jahren wieder abgebaut werden – ohne schädliche Hinterlassenschaften.
Wir meinen:
Die Veränderung des Landschaftsbilds um die Hohe Wurzel ist hinnehmbar, weil es um das Erreichen lokaler und globaler Klimaschutzziele geht. Unsere Kinder und Enkel werden den Anblick von Windrädern auf dem Taunuskamm dafür gerne in Kauf nehmen.
Kann man durch Energieeinsparung auf die Windkraft verzichten?
Wirksamer Klimaschutz ist nur durch die Kombination von Einsparung, Effizienzsteigerung und den Ersatz der fossilen durch Erneuerbare Energien möglich. Keiner dieser Bausteine ist verzichtbar, um die bereits stattfindende Klimaerwärmung unseres Planeten zu begrenzen. „Global Denken und lokal Handeln“ heißt in diesem Fall, dass auch vor der eigenen Haustür alles hierfür Machbare tatsächlich getan wird.
Wir meinen:
Energieeinsparung ist nötig, ersetzt die Windkraftnutzung aber nicht. Zur Umsetzung der Energiewende kann auf keine Einzelmaßnahme verzichtet werden.
Wie sieht es mit Lärm und Schattenwurf aus?
Die Rotoren einer Windkraftanlage verursachen je nach Größe und Windgeschwindigkeit ein Rauschen. Je weiter man sich entfernt, desto weniger ist davon zu hören; in Waldgebieten verstärkt der Bewuchs die Dämmwirkung. Die Rotoren können Schattenwurf und Lichtreflexe verursachen – abhängig vom tages-und jahreszeitlichen Sonnenstand. Die Intensität wird mit zunehmender Entfernung geringer. Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen den Windkraftanlagen und den Wohngebieten schützt Anwohner vor solchen Belästigungen. Zahlreiche wissenschaftliche Studien geben auch beim Thema Infraschall Entwarnung. Gemeint sind damit Schallwellen, die so niedrige Frequenzen haben, dass sie vom menschlichen Ohr nicht mehr als Ton wahrgenommen werden, die sich aber als diffuses Druckgefühl auf den Ohren bemerkbar machen können. Ab einer Entfernung von 500 Metern, so die Studien, liegen diese Schallwellen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle.
Wir meinen:
Eine Belästigung durch Rauschen und Schattenwurf von den Windkraftanlagen auf der Hohen Wurzel ist wegen der weiten Entfernung zur Wohnbebauung ausgeschlossen.
Gefährden Windräder das Grundwasser?
Je nach Bauart der Windräder kommen Öle und Kühlmittel sowie gegebenenfalls andere wassergefährdende Stoffe zum Einsatz – Substanzen, die wir in jedem Auto finden. Eine Standard-Anforderung an den Bau von Windrädern ist daher die bautechnische Sicherstellung, dass wassergefährdende Stoffe den versiegelten Bereich nicht verlassen. Gewährleistet wird dies durch Auffangwannen für das gesamte eingesetzte Öl- und Kühlmittelvolumen sowie durch Absperr- und Rückhaltevorrichtungen nach dem Stand der Technik. Die Menge der in den Windkraftanlagen enthaltenen wassergefährdenden Stoffe ist bekannt, das Rückhaltevolumen muss größer sein –ebenfalls eine Standard-Anforderung, die jeder Öltankbesitzer kennt. Auch die Grundwasserneubildung wird so gut wie nicht beeinträchtigt. Das Wasser, das auf die versiegelte Fläche trifft, fließt größtenteils rundherum ab und versickert dort.
Wir meinen:
Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm haben keinen nennenswerten Einfluss auf die Grundwasserneubildung. Das Risiko der Grundwasserverschmutzung wird durch die vorgeschriebenen bautechnischen Sicherungsvorkehrungen minimiert – weitaus besser als etwa das Risiko durch einem LKW-Unfall.
Wird die Naherholung durch Windräder beeinträchtigt?
Ob sich SpaziergängerInnen oder RadfahrerInnen auf der Hohen Wurzel von Windrädern gestört fühlen, wird auch von der persönlichen Einstellung zu dieser Technologie abhängen. Untersuchungen zeigen, dass sich sowohl Anwohner als auch Touristen vielfach gut an bestehende Windparks gewöhnt haben. Unbestreitbar werden die Anlagen in unmittelbarer Nähe bei starkem Wind zu hören sein. Dieser Geräuschquelle ist man beim Radfahren oder Wandern allerdings nur kurze Zeit ausgesetzt – es sei denn, man pausiert längere Zeit unter einem Windrad. Allerdings herrscht auf dem Taunuskamm jetzt schon keine absolute Ruhe mehr, das Rauschen wird sich mit dem Verkehrs- und Fluglärm mischen.
Wir meinen: Der Windpark wird die Naherholungsfunktion des Waldes um die Hohe Wurzel nur wenig und auch nur stellenweise beeinträchtigen. Die Abstände zwischen den einzelnen Anlagen sind groß, wer möchte kann ihnen problemlos ausweichen.
Vertragen sich Windräder mit Denkmalschutz und Weltkulturerbe?
Die Denkmalschutzbehörden haben Vorbehalte gegen einen Windpark auf dem Taunuskamm. Laut einem Gutachten könnte sich das Projekt negativ auf die Bewerbung der Stadt Wiesbaden um das Unesco-Weltkulturerbe auswirken. Begründet wird dies vor allem mit der Beeinträchtigung von historischen Sichtachsen. Allerdings sehen die Gutachter den mehrere Kilometer nordwestlich der Innenstadt gelegenen Standort Hohe Wurzel als weniger problematisch an als andere Höhenzüge des Taunus. Die Veränderungen des Landschaftsbildes seien nur von wenigen Punkten (Aussichtspunkte, Tallagen) wahrnehmbar. Die Bewerbung Wiesbadens zusammen mit mehreren weiteren europäischen Kurbädern des 19. Jahrhunderts („Great Spas of Europe“) konkurriert mit vielen weiteren internationalen und deutschen Bewerbern. Sie lief bisher stockend, die Chancen sind ungewiss. 2017 soll die Bewerbung zum Weltkulturerbe fertig sein, frühestens 2018 wird die Unesco eine Entscheidung fällen.
Wir meinen:
Hier und heute etwas gegen den Klimawandel und für saubere Luft in der schönen Kurstadt zu tun ist wichtiger, als auf einen ungewissen Erfolg im Wettbewerb um den Status „Weltkulturerbe“ zu hoffen.
Gefährden Windräder auf dem Taunuskamm Vögel und Fledermäuse?
Windkraftanlagen bergen grundsätzlich ein Gefährdungsrisiko für bestimmte Vogel- und Fledermausarten. Besonders für den Rotmilan hat Hessen eine besondere Verantwortung, weil diese Greifvogelart in unserem Bundesland ihren Verbreitungsschwerpunkt hat. Die Kollisionsgefahr mit Windkraftrotoren ist aber für den Rotmilan vor allem im Offenland, seinem Jagdrevier, gegeben, weniger an seinen Brutplätzen in Waldrandgebieten. Für den Bereich der Hohen Wurzel liegt seit März 2014 ein auch im Internet veröffentlichtes Artenschutzgutachten vor, das Aussagen zu diversen Vogelarten wie Rot- und Schwarzmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wanderfalke und Kranich (Vogelzug) sowie zu windkraftempfindlichen Fledermausarten trifft. Nach diesem Gutachten sind artenschutzrechtliche Konflikte durch die Windkraftplanungen auszuschließen – mit einer Ausnahme: es könnte sein, dass der Sendemast der Hohen Wurzel als Brutplatz eines Wanderfalkenpaares genutzt wird. Für diesen Fall müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Brutplatz zu verlagern. Nach Gutachtenlage ist also aus naturschutzfachlicher Sicht eine Windkraftnutzung im Bereich Hohe Wurzel möglich. Eine vertiefte Artenschutzuntersuchung erfolgt im Rahmen des weiteren Genehmigungsverfahrens zu den konkreten Anlagenstandorten. Sollten sich bei der kleinräumigen Betrachtung Hinweise auf Artenschutzkonflikte ergeben, kann in der Planung durch Verschiebung der Standorte und im Betrieb durch gezielte Anlagenabschaltung das Risiko reduziert werden. Wildkatzen können durch Verkehr und andere menschliche Aktivitäten während der Bauphase gestört werden, es ist nach derzeitigem Kenntnisstand aber keine dauerhafte Beeinträchtigung durch den Anlagenbetrieb zu erwarten.
Wir meinen:
Nach Aussage von Fachgutachten zum Artenschutz steht einem Windpark auf der Hohen Wurzel grundsätzlich nichts entgegen. Wir halten es aber für erforderlich, die Auswirkungen zum Beispiel auf die Wildkatze noch konkreter zu untersuchen.
Welche Eingriffe in den Wald sind für zehn Windräder erforderlich?
Ein Windpark von zehn Windrädern benötigt insgesamt ca. acht Hektar Fläche (80.000 m²). Flächenhafte Rodungen mitten im Wald vergrößern die Gefahr von Windwurf und Sonnenbrand. Andererseits kann durch Auflichtungen aber auch die Biotopvielfalt im Wald vergrößert werden. Bezogen auf das einzelne Windrad (ca. 8.000 m²) teilt sich die benötigte Gesamtfläche etwa folgendermaßen auf: Ca. 20 mal 20 Meter werden für das Fundament dauerhaft versiegelt. Um das Fundament herum wird eine Fläche von ca. 2.600 bis 3.000 m² dauerhaft freigehalten und durch Schotterung teilversiegelt. Auch wenn hier kein Wald mehr wachsen wird: Der Schotter kann durch spezielle Einsaaten begrünt werden und sich zu einem wertvollen Biotop für wärmeliebende Pflanzen und Tiere (Insekten, Reptilien) entwickeln. Die restlichen ca. 5.000 m² entfallen auf Flächen für ergänzende Infrastruktur, beispielsweise Baustraßen, Stromtrassen, Parkplätze, Wendemöglichkeiten, Erschließungswege. Teilweise werden diese Einrichtungen nur temporär während der Bauphase benötigt und können anschließend wieder aufgeforstet werden. Mit wie viel Holzeinschlag die Errichtung eines Windrads im Wald insgesamt verbunden ist, hängt auch davon ab, ob z. B. Windwurfflächen genutzt werden können, auf denen bereits Bäume durch Stürme umgeknickt oder entwurzelt sind. Im Bereich der Hohen Wurzel gibt es davon mehrere. Bezogen auf eine Taunuskamm-Fläche von 1.500 Hektar zwischen Schlangenbad und der Siedlung Wildpark bei Niedernhausen-Engenhahn würden nur rund fünf Prozent der jährlichen Holzernte (einmalig) auf die Rodung für zehn Windräder entfallen. Weniger als 0,3 Prozent dieser gesamten Fläche würden dauerhaft für die Windkraft genutzt.
Wir meinen:
0,3 Prozent der Waldfläche auf dem Taunuskamm für die Windkraft sind verkraftbar. Im Bereich der Hohen Wurzel gibt es Windwurfflächen, die für den Bau von Windrädern genutzt werden können.
Wie wirken sich Windräder auf das FFH-Schutzgebiet aus?
FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Gebiete sind Schutzareale nach europäischem Recht. Mit dem FFHGebiet „Buchenwälder nördlich von Wiesbaden“ sollen bestimmte Lebensraumtypen geschützt werden: der Hainsimsen- und der Waldmeister-Buchenwald. Die Artenschutzziele beziehen sich vor allem auf den Hirschkäfer, den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (einen Schmetterling der Waldwiesentäler) und das Grüne Besenmoos. Der gesamte Wald im FFH-Gebiet wird – bis auf besondere Naturschutzflächen – forstwirtschaftlich genutzt, so wie der Wald außerhalb des Schutzgebiets auch. Hier wie dort gibt es Abschnitte mit ganz unterschiedlichen Qualitäten, der Wald im FFH-Gebiet ist nicht in jedem Fall wertvoller als der außerhalb. Vier der zehn auf der Hohen Wurzel geplanten Windräder sollen im Randbereich des FFH-Gebiets errichtet werden. Um das zu ermöglichen, hat die ESWE Taunuswind GmbH in einem so genannten Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Genehmigung trotz des ausgewiesenen „Vorranggebiets für Natur und Landschaft“ beantragt. Der dafür erforderliche gutachterliche Nachweis der FFH-Verträglichkeit wurde mittlerweile erbracht. Das Verträglichkeitsgutachten sagt aus, dass durch die beabsichtigte Windkraftnutzung keines der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets maßgeblich beeinträchtigt wird. Das heißt, eine Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Teilbereich des FFH-Gebiets ist grundsätzlich möglich. Das FFH-Schutzgebiet bleibt bestehen – an der Größe und Abgrenzung ändert sich nichts. Die konkreten Anlagenstandorte stehen in diesem Planungsstadium noch nicht fest. Sie werden aber im Rahmen des weiteren Genehmigungsverfahrens noch einmal im Einzelnen auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft.
Wir meinen:
Da die geplante Windkraftnutzung die FFH-Erhaltungsziele nicht gefährdet, ist die Errichtung von Windrädern im Randbereich des FFH-Schutzgebiets möglich. Die Verträglichkeit der Einzelstandorte ist im weiteren Verfahren jedoch genau zu prüfen.
Wie läuft das weitere Genehmigungsverfahren ab?
Wenn die Regionalversammlung Südhessen den Windpark grundsätzlich genehmigt und auch das Wiesbadener Stadtparlament ein positives Votum für das Vorhaben abgibt, kann die ESWE-Taunuswind das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) einleiten. Erst dann geht es um die metergenau abgegrenzten Standorte der einzelnen Windräder und um die erforderliche Infrastruktur. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt eine erneute detaillierte Prüfung von Kriterien wie Schall‑, Natur‑, Arten‑, Gewässer‑, Landschafts- und Denkmalschutz sowie Forst, Verkehr, Standsicherheit und diversen technischen Vorschriften. Es ist durchaus möglich, dass die Prüfergebnisse noch zu Standortverschiebungen oder sogar zum Wegfall einzelner Windräder führen. Die ESWE Taunuswind beabsichtigt, freiwillig ein förmliches Genehmigungverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu beantragen, um jedermann Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Wir meinen:
Die weiteren Verfahrensschritte sollten gründlich aber ohne Verzögerungen durchgeführt werden, damit ab 2017 der Windpark sauberen Strom für Wiesbaden liefern kann.
Passt ein Windpark auf der Hohen Wurzel zu den Windkraftplanungen des Landes Hessen?
Das Land Hessen hat beschlossen, zum Erreichen seiner Klimaschutzziele zwei Prozent der Landesfläche als Windkraft-Vorranggebiete auszuweisen. Derzeit läuft hierzu das Beteiligungsverfahren zum „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Südhessen. Im Bereich des Taunuskamms enthält der Entwurf vier Windkraftpotenzialfl ächen, eine davon (Nr. 433) an der Hohen Wurzel. Sie spart das FFH-Gebiet komplett aus und ist daher kleiner als die von der ESWE Taunuswind im Abweichungsverfahren (siehe Seite 3) beantragte Fläche. Die Stadt Wiesbaden hat im Rahmen der Anhörung gefordert, die Potenzialfläche an der Hohen Wurzel um 149 Hektar in das FFH-Gebiet hinein zu erweitern und dafür – auch aus Gründen des Landschaftsbildes – auf zwei andere Taunuskammflächen (insgesamt 201 Hektar) zu verzichten. Wenn diesem Vorschlag gefolgt wird, reduziert sich die Windparkfläche um 52 Hektar. Das gesamte Verfahren wird sich vermutlich noch bis Frühjahr 2016 hinziehen. Da die Planung des Wiesbadener Windparks fortlaufend mit dem Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt wird, könnte hierfür die Genehmigung schon früher erteilt werden.
Wir meinen:
Die enge Abstimmung des Wiesbadener Windkraft-Vorhabens mit dem Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen ist richtig. Durch die Konzentration auf einen größeren Windpark im Bereich Hohe Wurzel werden andere Taunuskammflächen geschont.
Grünes Stadtblatt Okt-2014 – Windkraft als PDF laden
Noch ausführlicher wird die Thematik in dieser Broschüre behandelt, die die Grünen gemeinsam mit der SPD und dem Verein Rhein/Main Voll Erneuerbar herausgegeben haben:
Broschüre Windenergie als PDF laden