Taunussteiner Energiewende

AKTE - ArbeitsKreis Taunussteiner Energiewende

Die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen zum geplan­ten Wind­park auf dem Taunuskamm

Klimaschutz braucht Windkraft – auch in Wiesbaden !

Foto: Julia Beltz

In einer Son­der­aus­ga­be Wind­kraft” der Zei­tung GRÜNES STADTBLATT” der Stadt­ver­ord­ne­ten­frak­ti­on Bündnis90/​Die Grü­nen in Wies­ba­den wird das The­ma Wind­kraft auf dem Tau­nus­kamm aus­führ­lich bespro­chen. Dar­aus sind hier die wich­tigs­ten Fra­ge­stel­lun­gen zum geplan­ten Windpark:
Die gan­ze Aus­ga­be der Stadt­zei­tung fin­den Sie am Ende die­ses Beitrags

Gibt es genug Wind auf dem Taunuskamm?

Die Tau­nus­hö­hen gehö­ren zu den wind­star­ken Regio­nen in Hes­sen. Die Wind­po­ten­zi­al­kar­te sowie ergän­zen­de Berech­nun­gen wei­sen im Jah­res­mit­tel Wind­ge­schwin­dig­kei­ten von 5,8 bis 6,6 Meter pro Sekun­de für die­sen Bereich aus. Damit liegt die Windhöf­fig­keit“ deut­lich über dem Wert von 5,75 Metern pro Sekun­de, den die Lan­des­re­gie­rung für die Aus­wei­sung von Wind­kraft­flä­chen fest­ge­legt hat. Seit Juli 2014 wer­den zudem kon­kre­te Wind­mes­sun­gen auf der Hohen Wur­zel durchgeführt.
Wir mei­nen:
Zur Umset­zung der Ener­gie­wen­de ist es rich­tig, wind­star­ke Stand­or­te wie die Hohe Wur­zel zu nut­zen, weil hier das Ver­hält­nis zwi­schen Ein­griff und Ertrag beson­ders günstig ist.

Kön­nen sich die Bürgerinnen und Bürger finan­zi­ell an dem Pro­jekt beteiligen?

Das ist vor­ge­se­hen und eine unbe­ding­te For­de­rung der GRÜNEN für das Pro­jekt. Auch die ESWE Tau­nus­wind hat das geplant. Wel­ches Modell der Betei­li­gung – ob als Kom­man­di­tis­tIn, Genos­sIn oder Dar­le­hens­ge­be­rIn – am bes­ten geeig­net ist, wird noch geprüft. Aus grüner Sicht spricht eini­ges für eine genos­sen­schaft­li­che Lösung.
Wir mei­nen:
Mit der finan­zi­el­len Betei­li­gung der Bürgerinnen und Bürger am Wind­park wird eine wich­ti­ge grüne For­de­rung erfüllt – am bes­ten im Rah­men eines genos­sen­schaft­li­chen Modells.

Was bringt der Wind­park für die Wies­ba­de­ner Energieversorgung?

Ein Wind­rad auf dem Tau­nus­kamm könn­te je nach Anla­gen­typ pro Jahr ca. 8.000 Mega­watt­stun­den (MWh) Strom erzeugen.
Ein Wind­park mit zehn Wind­rä­dern der Drei-Mega­watt-Klas­se würde also mit ca. 80.000 MWh Strom im Jahr unge­fähr fünf Pro­zent des gesam­ten Wies­ba­de­ner Strom­be­darfs von Pri­vat­haus­hal­ten, Gewer­be und Indus­trie (Stand 2009) decken. Oder anders ausgedrückt: zehn Wind­kraft­an­la­gen könn­ten rund 20.000 Wies­ba­de­ner Pri­vat­haus­hal­te mit Strom versorgen.
Wir mei­nen:
Der Wind­park auf dem Tau­nus­kamm würde einen unver­zicht­ba­ren Bei­trag zur Ver­sor­gung mit kli­ma­freund­lich erzeug­tem Strom leis­ten. Mit eige­nen Wind­kraft­an­la­gen wird Wies­ba­den unab­hän­gi­ger von den gro­ßen Energieversorgern.

Wel­ches Poten­zi­al haben ande­re Erneu­er­ba­re Energien?

Selbst­ver­ständ­lich ist es sinn­voll, auch ande­re erneu­er­ba­re Ener­gie­quel­len in Wies­ba­den zu nut­zen. Aber nur weni­ge haben ein ähn­lich gro­ßes Poten­zi­al wie der geplan­te Wind­park. Das 2013 in Betrieb genom­me­ne Bio­mas­se­heiz­kraft­werk soll 65.000 MWh/​Jahr und damit ca. 80 Pro­zent der Strom­men­ge pro­du­zie­ren, die die­ser Wind­park lie­fern könn­te. Deut­lich mehr Strom könn­te theo­re­tisch durch die Pho­to­vol­ta­ik mit ca. 290.000 MWh/​Jahr erzeugt wer­den. Das würde aller­dings vor­aus­set­zen, dass alle laut Wies­ba­de­ner Solar­ka­tas­ter geeig­ne­ten Gebäu­de (rund 35.000) auch tat­säch­lich mit Solar­an­la­gen aus­ge­stat­tet würden. Eine Stei­ge­rung der Bio­mas­se­nut­zung aus inten­si­vier­ter land­wirt­schaft­li­cher Pro­duk­ti­on ist wegen der mög­li­chen nega­ti­ven Umwelt­aus­wir­kun­gen, z. B. auf die Arten­viel­falt und das Grund­was­ser, kri­tisch zu betrach­ten. Wel­chen Bei­trag die Geo­ther­mie leis­ten kann, wird der­zeit geprüft – mit bis­lang offe­nem Aus­gang. Alle ande­ren For­men der Erneu­er­ba­ren Ener­gien soll­ten zwar genutzt wer­den, ihr Poten­zi­al ist aber ver­gleichs­wei­se klein.
Wir mei­nen:
Alle For­men der Erneu­er­ba­ren Ener­gien soll­ten zumin­dest geprüft und auch ein­ge­setzt wer­den. Die Wind­kraft hat ein beson­ders gro­ßes Poten­zi­al, weil es den Wind kos­ten­los gibt und die Tech­nik aus­ge­reift und ver­gleichs­wei­se flä­chen­spa­rend ist.

Wer betreibt den Wind­park, wer pro­fi­tiert von den Einnahmen?

Der Wind­park auf der Hohen Wur­zel soll von der ESWE Tau­nus­wind GmbH betrie­ben wer­den, einer Toch­ter der ESWE Ver­sor­gungs AG, unse­res kom­mu­na­len Ener­gie­ver­sor­gers. Damit bleibt die Wert­schöp­fung in der Stadt und im Land – davon pro­fi­tie­ren wir alle. Koope­ra­ti­ons­part­ner bei den Pla­nun­gen ist Hes­sen-Forst als Besit­zer der Wald­flä­chen. Hes­sen-Forst würde damit als Lan­des­be­trieb von den Pacht­ein­nah­men pro­fi­tie­ren. Soll­te Wies­ba­den sich aus den Wind­kraft-Pla­nun­gen zurückziehen, käme ein ande­rer Inves­tor zum Zug – das wur­de mitt­ler­wei­le auch vom hes­si­schen Umwelt­mi­nis­te­ri­um schrift­lich bestä­tigt. Damit würde die Stadt Wies­ba­den auf die Ein­nah­men ver­zich­ten und hät­te auch kei­nen Ein­fluss mehr auf die kon­kre­te Anlagenplanung.
Wir mei­nen:
Mit einem von der ESWE Tau­nus­wind betrie­be­nen Wind­park bleibt die Wert­schöp­fung vor Ort. Des­halb ist es gut, dass sich die Stadt Wies­ba­den hier selbst enga­giert, anstatt das Feld ande­ren Inves­to­ren zu überlassen.

Sind die Ein­grif­fe ins Land­schafts­bild gerechtfertigt?

Alter­na­ti­ve Wind­kraft­stand­or­te zum Tau­nus­kamm gibt es in Wies­ba­den nicht. Die Wind­rä­der wären auf den Anhö­hen zwar weit­hin sicht­bar. Doch durch die Kon­zen­tra­ti­on der maxi­mal zehn Anla­gen rund um die Hohe Wur­zel kann von einer Ver­spar­gel­ung“ des gan­zen Tau­nus­kamms kei­ne Rede sein. Die Anla­gen kön­nen nach Ablauf ihrer Betriebs­zeit von ca. 25 Jah­ren wie­der abge­baut wer­den – ohne schäd­li­che Hinterlassenschaften.
Wir mei­nen:
Die Ver­än­de­rung des Land­schafts­bilds um die Hohe Wur­zel ist hin­nehm­bar, weil es um das Errei­chen loka­ler und glo­ba­ler Kli­ma­schutz­zie­le geht. Unse­re Kin­der und Enkel wer­den den Anblick von Wind­rä­dern auf dem Tau­nus­kamm dafür ger­ne in Kauf nehmen.

Kann man durch Ener­gie­ein­spa­rung auf die Wind­kraft verzichten?

Wirk­sa­mer Kli­ma­schutz ist nur durch die Kom­bi­na­ti­on von Ein­spa­rung, Effi­zi­enz­stei­ge­rung und den Ersatz der fos­si­len durch Erneu­er­ba­re Ener­gien mög­lich. Kei­ner die­ser Bau­stei­ne ist ver­zicht­bar, um die bereits statt­fin­den­de Kli­ma­er­wär­mung unse­res Pla­ne­ten zu begren­zen. Glo­bal Den­ken und lokal Han­deln“ heißt in die­sem Fall, dass auch vor der eige­nen Haustür alles hierfür Mach­ba­re tat­säch­lich getan wird.
Wir mei­nen:
Ener­gie­ein­spa­rung ist nötig, ersetzt die Wind­kraft­nut­zung aber nicht. Zur Umset­zung der Ener­gie­wen­de kann auf kei­ne Ein­zel­maß­nah­me ver­zich­tet werden. 

Wie sieht es mit Lärm und Schat­ten­wurf aus?

Die Roto­ren einer Wind­kraft­an­la­ge ver­ur­sa­chen je nach Grö­ße und Wind­ge­schwin­dig­keit ein Rau­schen. Je wei­ter man sich ent­fernt, des­to weni­ger ist davon zu hören; in Wald­ge­bie­ten ver­stärkt der Bewuchs die Dämm­wir­kung. Die Roto­ren kön­nen Schat­ten­wurf und Licht­re­fle­xe ver­ur­sa­chen – abhän­gig vom tages-und jah­res­zeit­li­chen Son­nen­stand. Die Inten­si­tät wird mit zuneh­men­der Ent­fer­nung gerin­ger. Der vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­ab­stand von 1.000 Metern zwi­schen den Wind­kraft­an­la­gen und den Wohn­ge­bie­ten schützt Anwoh­ner vor sol­chen Beläs­ti­gun­gen. Zahl­rei­che wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en geben auch beim The­ma Infra­schall Ent­war­nung. Gemeint sind damit Schall­wel­len, die so nied­ri­ge Fre­quen­zen haben, dass sie vom mensch­li­chen Ohr nicht mehr als Ton wahr­ge­nom­men wer­den, die sich aber als dif­fu­ses Druckgefühl auf den Ohren bemerk­bar machen kön­nen. Ab einer Ent­fer­nung von 500 Metern, so die Stu­di­en, lie­gen die­se Schall­wel­len unter­halb der Wahrnehmungsschwelle.
Wir mei­nen:
Eine Beläs­ti­gung durch Rau­schen und Schat­ten­wurf von den Wind­kraft­an­la­gen auf der Hohen Wur­zel ist wegen der wei­ten Ent­fer­nung zur Wohn­be­bau­ung ausgeschlossen.

Gefähr­den Wind­rä­der das Grundwasser?

Je nach Bau­art der Wind­rä­der kom­men Öle und Kühlmittel sowie gege­be­nen­falls ande­re was­ser­ge­fähr­den­de Stof­fe zum Ein­satz – Sub­stan­zen, die wir in jedem Auto fin­den. Eine Stan­dard-Anfor­de­rung an den Bau von Wind­rä­dern ist daher die bau­tech­ni­sche Sicher­stel­lung, dass was­ser­ge­fähr­den­de Stof­fe den ver­sie­gel­ten Bereich nicht ver­las­sen. Gewähr­leis­tet wird dies durch Auf­fang­wan­nen für das gesam­te ein­ge­setz­te Öl- und Kühlmittelvolumen sowie durch Absperr- und Rückhaltevorrichtungen nach dem Stand der Tech­nik. Die Men­ge der in den Wind­kraft­an­la­gen ent­hal­te­nen was­ser­ge­fähr­den­den Stof­fe ist bekannt, das Rückhaltevolumen muss grö­ßer sein –eben­falls eine Stan­dard-Anfor­de­rung, die jeder Öltank­be­sit­zer kennt. Auch die Grund­was­ser­neu­bil­dung wird so gut wie nicht beein­träch­tigt. Das Was­ser, das auf die ver­sie­gel­te Flä­che trifft, fließt größ­ten­teils rund­her­um ab und ver­si­ckert dort.
Wir mei­nen:
Wind­kraft­an­la­gen auf dem Tau­nus­kamm haben kei­nen nen­nens­wer­ten Ein­fluss auf die Grund­was­ser­neu­bil­dung. Das Risi­ko der Grund­was­ser­ver­schmut­zung wird durch die vor­ge­schrie­be­nen bau­tech­ni­schen Siche­rungs­vor­keh­run­gen mini­miert – weit­aus bes­ser als etwa das Risi­ko durch einem LKW-Unfall.

Wird die Nah­erho­lung durch Wind­rä­der beeinträchtigt?

Ob sich Spa­zier­gän­ge­rIn­nen oder Rad­fah­re­rIn­nen auf der Hohen Wur­zel von Wind­rä­dern gestört fühlen, wird auch von der per­sön­li­chen Ein­stel­lung zu die­ser Tech­no­lo­gie abhän­gen. Unter­su­chun­gen zei­gen, dass sich sowohl Anwoh­ner als auch Tou­ris­ten viel­fach gut an bestehen­de Wind­parks gewöhnt haben. Unbe­streit­bar wer­den die Anla­gen in unmit­tel­ba­rer Nähe bei star­kem Wind zu hören sein. Die­ser Geräusch­quel­le ist man beim Rad­fah­ren oder Wan­dern aller­dings nur kur­ze Zeit aus­ge­setzt – es sei denn, man pau­siert län­ge­re Zeit unter einem Wind­rad. Aller­dings herrscht auf dem Tau­nus­kamm jetzt schon kei­ne abso­lu­te Ruhe mehr, das Rau­schen wird sich mit dem Ver­kehrs- und Flug­lärm mischen.
Wir mei­nen: Der Wind­park wird die Nah­erho­lungs­funk­ti­on des Wal­des um die Hohe Wur­zel nur wenig und auch nur stel­len­wei­se beein­träch­ti­gen. Die Abstän­de zwi­schen den ein­zel­nen Anla­gen sind groß, wer möch­te kann ihnen pro­blem­los ausweichen.

Ver­tra­gen sich Wind­rä­der mit Denk­mal­schutz und Weltkulturerbe?

Die Denk­mal­schutz­be­hör­den haben Vor­be­hal­te gegen einen Wind­park auf dem Tau­nus­kamm. Laut einem Gut­ach­ten könn­te sich das Pro­jekt nega­tiv auf die Bewer­bung der Stadt Wies­ba­den um das Unesco-Welt­kul­tur­er­be aus­wir­ken. Begründet wird dies vor allem mit der Beein­träch­ti­gung von his­to­ri­schen Sicht­ach­sen. Aller­dings sehen die Gut­ach­ter den meh­re­re Kilo­me­ter nord­west­lich der Innen­stadt gele­ge­nen Stand­ort Hohe Wur­zel als weni­ger pro­ble­ma­tisch an als ande­re Höhenzüge des Tau­nus. Die Ver­än­de­run­gen des Land­schafts­bil­des sei­en nur von weni­gen Punk­ten (Aus­sichts­punk­te, Tal­la­gen) wahr­nehm­bar. Die Bewer­bung Wies­ba­dens zusam­men mit meh­re­ren wei­te­ren euro­päi­schen Kur­bä­dern des 19. Jahr­hun­derts („Gre­at Spas of Euro­pe“) kon­kur­riert mit vie­len wei­te­ren inter­na­tio­na­len und deut­schen Bewer­bern. Sie lief bis­her sto­ckend, die Chan­cen sind unge­wiss. 2017 soll die Bewer­bung zum Welt­kul­tur­er­be fer­tig sein, frühestens 2018 wird die Unesco eine Ent­schei­dung fällen.
Wir mei­nen:
Hier und heu­te etwas gegen den Kli­ma­wan­del und für sau­be­re Luft in der schö­nen Kur­stadt zu tun ist wich­ti­ger, als auf einen unge­wis­sen Erfolg im Wett­be­werb um den Sta­tus Welt­kul­tur­er­be“ zu hoffen.

Gefähr­den Wind­rä­der auf dem Tau­nus­kamm Vögel und Fledermäuse?

Wind­kraft­an­la­gen ber­gen grund­sätz­lich ein Gefähr­dungs­ri­si­ko für bestimm­te Vogel- und Fle­der­maus­ar­ten. Beson­ders für den Rot­mi­lan hat Hes­sen eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung, weil die­se Greif­vo­gel­art in unse­rem Bun­des­land ihren Ver­brei­tungs­schwer­punkt hat. Die Kol­li­si­ons­ge­fahr mit Wind­kraft­ro­to­ren ist aber für den Rot­mi­lan vor allem im Offen­land, sei­nem Jagd­re­vier, gege­ben, weni­ger an sei­nen Brut­plät­zen in Wald­rand­ge­bie­ten. Für den Bereich der Hohen Wur­zel liegt seit März 2014 ein auch im Inter­net ver­öf­fent­lich­tes Arten­schutz­gut­ach­ten vor, das Aus­sa­gen zu diver­sen Vogel­ar­ten wie Rot- und Schwarz­mi­lan, Schwarz­storch, Uhu, Wan­der­fal­ke und Kra­nich (Vogel­zug) sowie zu wind­kraft­emp­find­li­chen Fle­der­maus­ar­ten trifft. Nach die­sem Gut­ach­ten sind arten­schutz­recht­li­che Kon­flik­te durch die Wind­kraft­pla­nun­gen aus­zu­schlie­ßen – mit einer Aus­nah­me: es könn­te sein, dass der Sen­de­mast der Hohen Wur­zel als Brut­platz eines Wan­der­fal­ken­paa­res genutzt wird. Für die­sen Fall müssen Maß­nah­men ergrif­fen wer­den, um den Brut­platz zu ver­la­gern. Nach Gut­ach­ten­la­ge ist also aus natur­schutz­fach­li­cher Sicht eine Wind­kraft­nut­zung im Bereich Hohe Wur­zel mög­lich. Eine ver­tief­te Arten­schutz­un­ter­su­chung erfolgt im Rah­men des wei­te­ren Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens zu den kon­kre­ten Anla­gen­stand­or­ten. Soll­ten sich bei der klein­räu­mi­gen Betrach­tung Hin­wei­se auf Arten­schutz­kon­flik­te erge­ben, kann in der Pla­nung durch Ver­schie­bung der Stand­or­te und im Betrieb durch geziel­te Anla­gen­ab­schal­tung das Risi­ko redu­ziert wer­den. Wild­kat­zen kön­nen durch Ver­kehr und ande­re mensch­li­che Akti­vi­tä­ten wäh­rend der Bau­pha­se gestört wer­den, es ist nach der­zei­ti­gem Kennt­nis­stand aber kei­ne dau­er­haf­te Beein­träch­ti­gung durch den Anla­gen­be­trieb zu erwarten.
Wir mei­nen:
Nach Aus­sa­ge von Fach­gut­ach­ten zum Arten­schutz steht einem Wind­park auf der Hohen Wur­zel grund­sätz­lich nichts ent­ge­gen. Wir hal­ten es aber für erfor­der­lich, die Aus­wir­kun­gen zum Bei­spiel auf die Wild­kat­ze noch kon­kre­ter zu untersuchen.

Wel­che Ein­grif­fe in den Wald sind für zehn Wind­rä­der erforderlich?

Ein Wind­park von zehn Wind­rä­dern benö­tigt ins­ge­samt ca. acht Hekt­ar Flä­che (80.000 m²). Flä­chen­haf­te Rodun­gen mit­ten im Wald ver­grö­ßern die Gefahr von Wind­wurf und Son­nen­brand. Ande­rer­seits kann durch Auf­lich­tun­gen aber auch die Bio­top­viel­falt im Wald ver­grö­ßert wer­den. Bezo­gen auf das ein­zel­ne Wind­rad (ca. 8.000 m²) teilt sich die benö­tig­te Gesamt­flä­che etwa fol­gen­der­ma­ßen auf: Ca. 20 mal 20 Meter wer­den für das Fun­da­ment dau­er­haft ver­sie­gelt. Um das Fun­da­ment her­um wird eine Flä­che von ca. 2.600 bis 3.000 m² dau­er­haft frei­ge­hal­ten und durch Schot­te­rung teil­ver­sie­gelt. Auch wenn hier kein Wald mehr wach­sen wird: Der Schot­ter kann durch spe­zi­el­le Ein­saa­ten begrünt wer­den und sich zu einem wert­vol­len Bio­top für wär­me­lie­ben­de Pflan­zen und Tie­re (Insek­ten, Rep­ti­li­en) ent­wi­ckeln. Die rest­li­chen ca. 5.000 m² ent­fal­len auf Flä­chen für ergän­zen­de Infra­struk­tur, bei­spiels­wei­se Bau­stra­ßen, Strom­tras­sen, Park­plät­ze, Wen­de­mög­lich­kei­ten, Erschlie­ßungs­we­ge. Teil­wei­se wer­den die­se Ein­rich­tun­gen nur tem­po­rär wäh­rend der Bau­pha­se benö­tigt und kön­nen anschlie­ßend wie­der auf­ge­fors­tet wer­den. Mit wie viel Holz­ein­schlag die Errich­tung eines Wind­rads im Wald ins­ge­samt ver­bun­den ist, hängt auch davon ab, ob z. B. Wind­wurf­flä­chen genutzt wer­den kön­nen, auf denen bereits Bäu­me durch Stürme umge­knickt oder ent­wur­zelt sind. Im Bereich der Hohen Wur­zel gibt es davon meh­re­re. Bezo­gen auf eine Tau­nus­kamm-Flä­che von 1.500 Hekt­ar zwi­schen Schlan­gen­bad und der Sied­lung Wild­park bei Nie­dern­hau­sen-Engen­hahn würden nur rund fünf Pro­zent der jähr­li­chen Holz­ern­te (ein­ma­lig) auf die Rodung für zehn Wind­rä­der ent­fal­len. Weni­ger als 0,3 Pro­zent die­ser gesam­ten Flä­che würden dau­er­haft für die Wind­kraft genutzt.
Wir mei­nen:
0,3 Pro­zent der Wald­flä­che auf dem Tau­nus­kamm für die Wind­kraft sind ver­kraft­bar. Im Bereich der Hohen Wur­zel gibt es Wind­wurf­flä­chen, die für den Bau von Wind­rä­dern genutzt wer­den können.

Wie wir­ken sich Wind­rä­der auf das FFH-Schutz­ge­biet aus?

FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Gebiete sind Schutz­area­le nach euro­päi­schem Recht. Mit dem FFH­Ge­biet Buchen­wäl­der nörd­lich von Wies­ba­den“ sol­len bestimm­te Lebens­raum­ty­pen geschützt wer­den: der Hain­sim­sen- und der Wald­meis­ter-Buchen­wald. Die Arten­schutz­zie­le bezie­hen sich vor allem auf den Hirsch­kä­fer, den Dunk­len Wie­sen­knopf-Amei­sen­bläu­ling (einen Schmet­ter­ling der Wald­wie­sen­tä­ler) und das Grüne Besen­moos. Der gesam­te Wald im FFH-Gebiet wird – bis auf beson­de­re Natur­schutz­flä­chen – forst­wirt­schaft­lich genutzt, so wie der Wald außer­halb des Schutz­ge­biets auch. Hier wie dort gibt es Abschnit­te mit ganz unter­schied­li­chen Qua­li­tä­ten, der Wald im FFH-Gebiet ist nicht in jedem Fall wert­vol­ler als der außer­halb. Vier der zehn auf der Hohen Wur­zel geplan­ten Wind­rä­der sol­len im Rand­be­reich des FFH-Gebiets errich­tet wer­den. Um das zu ermög­li­chen, hat die ESWE Tau­nus­wind GmbH in einem so genann­ten Ziel­ab­wei­chungs­ver­fah­ren beim Regie­rungs­prä­si­di­um Darm­stadt eine Geneh­mi­gung trotz des aus­ge­wie­se­nen Vor­rang­ge­biets für Natur und Land­schaft“ bean­tragt. Der dafür erfor­der­li­che gut­ach­ter­li­che Nach­weis der FFH-Ver­träg­lich­keit wur­de mitt­ler­wei­le erbracht. Das Ver­träg­lich­keits­gut­ach­ten sagt aus, dass durch die beab­sich­tig­te Wind­kraft­nut­zung kei­nes der Erhal­tungs­zie­le des FFH-Gebiets maß­geb­lich beein­träch­tigt wird. Das heißt, eine Errich­tung von Wind­kraft­an­la­gen in die­sem Teil­be­reich des FFH-Gebiets ist grund­sätz­lich mög­lich. Das FFH-Schutz­ge­biet bleibt bestehen – an der Grö­ße und Abgren­zung ändert sich nichts. Die kon­kre­ten Anla­gen­stand­or­te ste­hen in die­sem Pla­nungs­sta­di­um noch nicht fest. Sie wer­den aber im Rah­men des wei­te­ren Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens noch ein­mal im Ein­zel­nen auf ihre Umwelt­ver­träg­lich­keit geprüft.
Wir mei­nen:
Da die geplan­te Wind­kraft­nut­zung die FFH-Erhal­tungs­zie­le nicht gefähr­det, ist die Errich­tung von Wind­rä­dern im Rand­be­reich des FFH-Schutz­ge­biets mög­lich. Die Ver­träg­lich­keit der Ein­zel­stand­or­te ist im wei­te­ren Ver­fah­ren jedoch genau zu prüfen.

Wie läuft das wei­te­re Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren ab?

Wenn die Regio­nal­ver­samm­lung Südhessen den Wind­park grund­sätz­lich geneh­migt und auch das Wies­ba­de­ner Stadt­par­la­ment ein posi­ti­ves Votum für das Vor­ha­ben abgibt, kann die ESWE-Tau­nus­wind das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren nach Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ge­setz (BImSchG) ein­lei­ten. Erst dann geht es um die meter­ge­nau abge­grenz­ten Stand­or­te der ein­zel­nen Wind­rä­der und um die erfor­der­li­che Infra­struk­tur. Im Rah­men die­ses Ver­fah­rens erfolgt eine erneu­te detail­lier­te Prüfung von Kri­te­ri­en wie Schall‑, Natur‑, Arten‑, Gewässer‑, Land­schafts- und Denk­mal­schutz sowie Forst, Ver­kehr, Stand­si­cher­heit und diver­sen tech­ni­schen Vor­schrif­ten. Es ist durch­aus mög­lich, dass die Prüfergebnisse noch zu Stand­ort­ver­schie­bun­gen oder sogar zum Weg­fall ein­zel­ner Wind­rä­der führen. Die ESWE Tau­nus­wind beab­sich­tigt, frei­wil­lig ein förm­li­ches Geneh­mi­gung­ver­fah­ren mit Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zu bean­tra­gen, um jeder­mann Gele­gen­heit zur Stel­lung­nah­me zu geben.
Wir mei­nen:
Die wei­te­ren Ver­fah­rens­schrit­te soll­ten gründlich aber ohne Ver­zö­ge­run­gen durchgeführt wer­den, damit ab 2017 der Wind­park sau­be­ren Strom für Wies­ba­den lie­fern kann.

Passt ein Wind­park auf der Hohen Wur­zel zu den Wind­kraft­pla­nun­gen des Lan­des Hessen?

Das Land Hes­sen hat beschlos­sen, zum Errei­chen sei­ner Kli­ma­schutz­zie­le zwei Pro­zent der Lan­des­flä­che als Wind­kraft-Vor­rang­ge­bie­te aus­zu­wei­sen. Der­zeit läuft hier­zu das Betei­li­gungs­ver­fah­ren zum Sach­li­chen Teil­plan Erneu­er­ba­re Ener­gien“ des Regio­nal­plans Südhessen. Im Bereich des Tau­nus­kamms ent­hält der Ent­wurf vier Wind­kraft­po­ten­zi­alfl ächen, eine davon (Nr. 433) an der Hohen Wur­zel. Sie spart das FFH-Gebiet kom­plett aus und ist daher klei­ner als die von der ESWE Tau­nus­wind im Abwei­chungs­ver­fah­ren (sie­he Sei­te 3) bean­trag­te Flä­che. Die Stadt Wies­ba­den hat im Rah­men der Anhö­rung gefor­dert, die Poten­zi­al­flä­che an der Hohen Wur­zel um 149 Hekt­ar in das FFH-Gebiet hin­ein zu erwei­tern und dafür – auch aus Gründen des Land­schafts­bil­des – auf zwei ande­re Tau­nus­kamm­flä­chen (ins­ge­samt 201 Hekt­ar) zu ver­zich­ten. Wenn die­sem Vor­schlag gefolgt wird, redu­ziert sich die Wind­park­flä­che um 52 Hekt­ar. Das gesam­te Ver­fah­ren wird sich ver­mut­lich noch bis Frühjahr 2016 hin­zie­hen. Da die Pla­nung des Wies­ba­de­ner Wind­parks fort­lau­fend mit dem Regie­rungs­prä­si­di­um Darm­stadt abge­stimmt wird, könn­te hierfür die Geneh­mi­gung schon früher erteilt werden.
Wir mei­nen:
Die enge Abstim­mung des Wies­ba­de­ner Wind­kraft-Vor­ha­bens mit dem Teil­plan Erneu­er­ba­re Ener­gien des Regio­nal­plans Südhessen ist rich­tig. Durch die Kon­zen­tra­ti­on auf einen grö­ße­ren Wind­park im Bereich Hohe Wur­zel wer­den ande­re Tau­nus­kamm­flä­chen geschont.

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Grü­nes Stadt­blatt Okt-2014 – Wind­kraft als PDF laden 

Noch aus­führ­li­cher wird die The­ma­tik in die­ser Bro­schü­re behan­delt, die die Grü­nen gemein­sam mit der SPD und dem Ver­ein Rhein/​Main Voll Erneu­er­bar her­aus­ge­ge­ben haben:

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Bro­schü­re Wind­ener­gie als PDF laden