Kommentar zur aufgeregten Diskussion über die Windkraft in Wiesbaden
anlässlich des Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 24.07.2020

Laut aktuellen Umfragen rangiert in der deutschen Bevölkerung der Klimaschutz auf Platz 1 der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben. Eine überwältigende Mehrheit (89 %) befürwortet eine stärkere Nutzung der erneuerbaren Energien. Die Haltung in der Bevölkerung zugunsten von mehr Klimaschutz und erneuerbaren Energien ist also sehr positiv. Doch eine kleine, sehr lautstarke Minderheit macht regelmäßig Stimmung gegen diesen gesellschaftlichen Konsens und attackiert die Energiewende, insbesondere den Bau von Windkraftanlagen.
Um gehört zu werden, verwenden Windkraftgegner gerne die bekannten Methoden der Agitation: Falschdarstellung, Übertreibung, Dramatisierung. Mit Worten lassen sich Emotionen und Bilder erzeugen, die mit den Tatsachen nicht viel zu tun haben müssen. Wenn der Begriff „Kranich-Schredderanlage“ verwendet wird, muss man über das Für und Wider nicht lange nachdenken.
Angesichts solcher „Informationen“ verfestigt sich bei Bürgern schnell die Einschätzung: „Ja wenn das so ist, dann bin ich auch gegen Windenergie“ – und damit liegen sie intuitiv richtig, denn wenn die Behauptungen der Windkraftgegner stimmen würden, dann wäre der Bau dieser Anlagen tatsächlich nicht zu verantworten. Der Haken ist nur: die meisten Behauptungen stimmen entweder nicht oder nur in sehr kleinen Teilen, und das was stimmt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als unspektakulär und unproblematisch.